Antrag 57/II/2021 Für eine verantwortungsvolle Rüstungspolitik: bewaffnete Drohnen nur unter strengen Kriterien!

Status:
Annahme mit Änderungen

Der Bezeichnung bewaffneter Drohnen als „ethisch neutral“ durch den ehem. Verteidigungsminister Thomas de Maizière widersprechen wir vehement. Die Erforschung, Entwicklung, Beschaffung und der Einsatz von Waffen in militärischen Konflikten sind immer ethisch zu bewerten. Das bedingt eine intensive politische Debatte und den andauernden Einsatz für Regeln und Standards in ihrer Verwendung. In Deutschland fällt diese Verantwortung insbesondere dem Bundestag zu. Da der Einsatz von Bundeswehrsoldat*innen parlamentarisch legitimiert ist, ist das deutsche Parlament zu deren bestmöglichem Schutz ethisch und verfassungsrechtlich verpflichtet.

 

Seit Jahren fordert die Bundeswehr zum Schutz ihrer entsandten Soldat*innen die Begleitung ihrer laufenden Mandate durch bewaffnete Drohnen der Bundesrepublik.

 

Die SPD-Fraktion hat diese Fragen in der letzten Legislaturperiode durch eine Reihe öffentlicher Runden und Anhörungen einer völkerrechtlichen und ethischen Prüfung unterzogen. Im Zuge dieser Prüfung hat sie einen Kriterienkatalog sowie ein Fachkonzept entwickelt, durch welche sichergestellt werden soll, dass bewaffnete Drohnen im Rahmen von Bundestagsmandaten der Bundeswehr ausschließlich zum Schutz von Einsatzkräften im aktiven Gefecht verwendet werden. Wir befürworten die Verankerung dieses Kriterienkatalogs für die Beschaffung und den Einsatz bewaffneter Drohnen durch die Bundesregierung – und perspektivisch auch im Rahmen einer vertieften europäischen Sicherheits- und Verteidigungskooperation im Sinne der „Europäischen Souveränität“.

 

Wir fordern:

  1.  Die Beschaffung und die Mandatierung des Einsatzes bewaffneter Drohnen durch den Bundestag ausschließlich unter durch die SPD durchgesetzten Kriterienkatalog.
  2.  Den unermüdlichen Einsatz für eine mit dem humanitären Völkerrecht konforme Standardsetzung und Regulierung von Forschung, Beschaffung, und Einsatz von automatisierten Waffen und Waffensystemen innerhalb der betreffenden multilateralen Gremien für Rüstungskontrolle. Dies schließt insb. auch die stärkere internationale Regulierung von Einsätzen in asymmetrischen Konflikten unter Einbeziehung der Bevölkerungen in den betroffenen Ländern mit ein.
  3.  Die Schaffung von weiteren diplomatischen Stellen innerhalb des AA und BMVg sowie zur Entsendung in internationale Organisationen für Expert*innen im Bereich der Rüstungskontrolle zu automatisierten Waffen um die Regulierung weiter im Sinne der Bundesregierung und des Bundestags voranzutreiben. Dies schließt auch die andauernde Erstellung und Weiterentwicklung von einsatzdefinierenden Statements, Rules of Engagement, öffentlich verfügbaren Grundlagedokumenten oder konkretisierenden Formulierungen in zukünftigen Koalitionsverträgen ein, die neue wissenschaftliche und ethische Erkenntnisse sowie technologische Entwicklungen mit einbeziehen.
  4. Die Förderung und Beauftragung wissenschaftlicher Studien zu den gesundheitlichen Folgen des Einsatzes für Drohnenpilot*innen, insbesondere psychologischer Druck und posttraumatische Belastungsstörungen sowie die Entwicklung von psychologischen Begleitprogrammen zur Sicherstellung ihrer mentalen Gesundheit.
  5.   Die intensive Erforschung des sog. „Joystick“ – Phänomens und Methoden, wie einer möglichen Enthemmung der Soldat*innen in Verbindung mit dem Einsatz bewaffneter Drohnen und anderer teilautomatisierter Waffen und Waffensysteme, soweit festgestellt, langfristig entgegengewirkt werden kann.
  6. Die Gründung eines regelmäßig tagenden öffentlichen virtuellen Forums der Arbeitsgemeinschaft Sicherheits- und Verteidigungspolitik der SPD-Fraktion in Zusammenarbeit mit der Wehrbeauftragten des Bundestags, um aktuelle sowie langfristige sicherheitspolitische Fragen, bspw. durch das Einladen von Expert*innen aus Forschung und Praxis, für die Basis zu beleuchten und den ehrlichen sicherheitspolitischen Diskurs mit den Parteimitgliedern zu suchen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK
Fassung der Antragskommission:

Die Sozialdemokratische Partei als älteste demokratische Partei Deutschlands sieht sich in der Tradition einer wirksamen Politik der Friedenssicherung und -förderung. Sie hat in ihrer mehr als 150-jährigen Geschichte immer wieder erfahren, dass Kriege und Waffen entsetzliches Leid über Bevölkerung und Gemeinwesen bringen, aber Konflikte nicht überwinden.

Vor diesem Hintergrund und mit Verweis auf die bestehende Beschlusslage lehnen wir die Anschaffung und den Einsatz bewaffneter Drohnen weiterhin grundsätzlich ab und fordern ihre weltweite Ächtung.

Die im Koalitionsvertrag eröffnete Möglichkeit der Anschaffung bewaffneter Drohnen in der Legislaturperiode 2021-2025 lehnen wir ab. Im Falle einer Umsetzung dieser Festlegung verlangt dies die Festsetzung strengstmöglicher Kriterien für Anschaffung, Einsatz, Mandatierung und öffentliche Unterrichtung.

Diese Verantwortung fällt insbesondere dem Bundestag zu. Da der Einsatz von Bundeswehrsoldat*innen parlamentarisch legitimiert ist, ist das deutsche Parlament zu deren bestmöglichem Schutz ethisch und verfassungsrechtlich verpflichtet – ebenso wie zum öffentlichen Dialog mit der Bevölkerung.

Die SPD-Fraktion im vorherigen Deutschen Bundestag hat diese Fragen – durch eine Reihe öffentlicher Runden und Anhörungen auch völkerrechtlich und ethisch erörtert. In der Folge hat sie bereits einen Kriterienkatalog sowie ein Fachkonzept entwickelt, durch welche sichergestellt werden soll, dass bewaffnete Drohnen im Rahmen von Bundestagsmandaten der Bundeswehr ausschließlich zum Schutz von Einsatzkräften im aktiven Gefecht verwendet werden. Ebenso hat die Drohnenkommission des SPD Parteivorstands eine Reihe von Kriterien empfohlen. Die Verankerung und Umsetzung beider Kriterienkataloge für die Beschaffung und den Einsatz bewaffneter Drohnen durch die Bundesregierung – und perspektivisch auch im Rahmen einer vertieften europäischen Sicherheits- und Verteidigungskooperation im Sinne der „Europäischen Souveränität“ ist Voraussetzung für jedwede Verwendung, auch durch Nutzung dieser Waffensysteme in Kooperation mit anderen Armeen.

Darüber hinaus fordern wir die folgenden weitergehenden Bedingungen:

1.

2. Den unermüdlichen Einsatz für eine mit dem humanitären Völkerrecht konforme Regulierung von Forschung, Beschaffung, und Einsatz von automatisierten Waffen und Waffensystemen auch in den betreffenden multilateralen Gremien für Rüstungskontrolle. Dies schließt insb. auch die stärkere internationale Regulierung von Einsätzen in asymmetrischen Konflikten unter Einbeziehung der Bevölkerungen in den betroffenen Ländern mit ein.

3. Die Schaffung von weiteren diplomatischen Stellen innerhalb des AA und BMVg sowie zur Entsendung in internationale Organisationen für Expert*innen im Bereich der Rüstungskontrolle zu automatisierten Waffen um die Regulierung mit der Zielsetzung der weltweiten Ächtung voranzutreiben.

4. Die Förderung und Beauftragung wissenschaftlicher Studien zu den gesundheitlichen Folgen des Einsatzes für Drohnenpilot*innen, insbesondere psychologischer Druck und posttraumatische Belastungsstörungen sowie die Entwicklung von psychologischen Begleitprogrammen zur Sicherstellung ihrer mentalen Gesundheit.

5. Die intensive Erforschung des sog. „Joystick“ – Phänomens und Methoden, wie einer möglichen Enthemmung der Soldat*innen in Verbindung mit dem Einsatz bewaffneter Drohnen und anderer teilautomatisierter Waffen und Waffensysteme, soweit festgestellt, langfristig entgegengewirkt werden kann.

6. Die Gründung eines regelmäßig tagenden öffentlichen virtuellen Forums der Arbeitsgemeinschaft Sicherheits- und Verteidigungspolitik der SPD-Fraktion.

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Die Sozialdemokratische Partei als älteste demokratische Partei Deutschlands sieht sich in der Tradition einer wirksamen Politik der Friedenssicherung und -förderung. Sie hat in ihrer mehr als 150-jährigen Geschichte immer wieder erfahren, dass Kriege und Waffen entsetzliches Leid über Bevölkerung und Gemeinwesen bringen, aber Konflikte nicht überwinden.

Vor diesem Hintergrund und mit Verweis auf die bestehende Beschlusslage lehnen wir die Anschaffung und den Einsatz bewaffneter Drohnen weiterhin grundsätzlich ab und fordern ihre weltweite Ächtung.

Die im Koalitionsvertrag eröffnete Möglichkeit der Anschaffung bewaffneter Drohnen in der Legislaturperiode 2021-2025 lehnen wir ab. Im Falle einer Umsetzung dieser Festlegung verlangt dies die Festsetzung strengstmöglicher Kriterien für Anschaffung, Einsatz, Mandatierung und öffentliche Unterrichtung.

Diese Verantwortung fällt insbesondere dem Bundestag zu. Da der Einsatz von Bundeswehrsoldat*innen parlamentarisch legitimiert ist, ist das deutsche Parlament zu deren bestmöglichem Schutz ethisch und verfassungsrechtlich verpflichtet – ebenso wie zum öffentlichen Dialog mit der Bevölkerung.

Die SPD-Fraktion im vorherigen Deutschen Bundestag hat diese Fragen – durch eine Reihe öffentlicher Runden und Anhörungen auch völkerrechtlich und ethisch erörtert. In der Folge hat sie bereits einen Kriterienkatalog sowie ein Fachkonzept entwickelt, durch welche sichergestellt werden soll, dass bewaffnete Drohnen im Rahmen von Bundestagsmandaten der Bundeswehr ausschließlich zum Schutz von Einsatzkräften im aktiven Gefecht verwendet werden. Ebenso hat die Drohnenkommission des SPD Parteivorstands eine Reihe von Kriterien empfohlen. Die Verankerung und Umsetzung beider Kriterienkataloge für die Beschaffung und den Einsatz bewaffneter Drohnen durch die Bundesregierung – und perspektivisch auch im Rahmen einer vertieften europäischen Sicherheits- und Verteidigungskooperation im Sinne der „Europäischen Souveränität“ ist Voraussetzung für jedwede Verwendung, auch durch Nutzung dieser Waffensysteme in Kooperation mit anderen Armeen.

Darüber hinaus fordern wir die folgenden weitergehenden Bedingungen:

1.

2. Den unermüdlichen Einsatz für eine mit dem humanitären Völkerrecht konforme Regulierung von Forschung, Beschaffung, und Einsatz von automatisierten Waffen und Waffensystemen auch in den betreffenden multilateralen Gremien für Rüstungskontrolle. Dies schließt insb. auch die stärkere internationale Regulierung von Einsätzen in asymmetrischen Konflikten unter Einbeziehung der Bevölkerungen in den betroffenen Ländern mit ein.

3. Die Schaffung von weiteren diplomatischen Stellen innerhalb des AA und BMVg sowie zur Entsendung in internationale Organisationen für Expert*innen im Bereich der Rüstungskontrolle zu automatisierten Waffen um die Regulierung mit der Zielsetzung der weltweiten Ächtung voranzutreiben.

4. Die Förderung und Beauftragung wissenschaftlicher Studien zu den gesundheitlichen Folgen des Einsatzes für Drohnenpilot*innen, insbesondere psychologischer Druck und posttraumatische Belastungsstörungen sowie die Entwicklung von psychologischen Begleitprogrammen zur Sicherstellung ihrer mentalen Gesundheit.

5. Die intensive Erforschung des sog. „Joystick“ – Phänomens und Methoden, wie einer möglichen Enthemmung der Soldat*innen in Verbindung mit dem Einsatz bewaffneter Drohnen und anderer teilautomatisierter Waffen und Waffensysteme, soweit festgestellt, langfristig entgegengewirkt werden kann.

6. Die Gründung eines regelmäßig tagenden öffentlichen virtuellen Forums der Arbeitsgemeinschaft Sicherheits- und Verteidigungspolitik der SPD-Fraktion.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitag 2023:

Erledigt durch A01
Überweisungs-PDF: