Antrag 141/II/2024 Für eine progressive Innenpolitik-Agenda

Status:
Nicht abgestimmt

Ausgangslage und Anliegen

Debatten über Innere Sicherheit brechen nicht ab. Für progressive Kräfte, wie die Sozialdemokratie eine sein möchte, führt dies zu Herausforderungen. Im Sicherheitsdiskurs gelingt es rechten Kräften, wie konservativen Parteien und Polizeigewerkschaften, die Agenda zu setzen. Linke Kräfte finden sich deswegen in einer kommunikativ schwierigen Position. Sie müssen den Status-Quo vor Verschlechterungen bewahren und ihn damit entgegen ihrer eigentlichen Überzeugung legitimieren.

Ziel dieses Antrags ist es, einige innenpolitische Ziele zu benennen, die sich kurzfristig umsetzen lassen, das Leben der Menschen verbessern und zugleich für ein progressives agenda setting geeignet sind.

Vor diesem Hintergrund ist dieser Antrag notwendig reformistisch. Die Vorschläge lassen sich ohne weiteres im bestehenden System umsetzen. Er hat jedoch den Anspruch an sich selbst, den Status-quo nicht zu festigen und keine Türen für spätere radikalere Veränderungen zu verschließen.

 

Armut entkriminalisieren

Dass Strafrecht überproportional arme Menschen belastet, ist gut dokumentiert. Dabei lassen sich viele daraus resultierende Missstände schon durch einfache Veränderungen der Gesetzeslage abmildern.

Ein prominentes Beispiel für die Kriminalisierung ist die Ersatzfreiheitsstrafe. Wird jemand zu einer Geldstrafe verurteilt und kann diese nicht begleichen, wird sie in eine Freiheitsstrafe umgewandelt. Dabei werden teilweise grundlegende Rechte entzogen, wie es bei der Inhaftierung von Personen aufgrund der sogenannten “Ersatzfreiheitsstrafe” passiert. Obwohl ein Gericht entschieden hat, dass für die begangene Tat eine Geld- und keine Freiheitsstrafe angemessen ist, finden sich die Betroffenen im Gefängnis wieder. Dieses Schicksal trifft naturgemäß nur diejenigen unfreiwillig, die über wenige finanzielle Mittel verfügen. Die bisherigen Reformen, die die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe reduzieren, ohne sie abzuschaffen, sind unzureichend. Die destabilisierende Wirkung der Haft auf das Leben der Betroffenen tritt auch bei kurzen Freiheitsstrafen auf. Die ersten Tage in Haft sind psychisch die belastendsten. Zudem kann eine Resozialisierung – der vorgebliche Zweck von Haft – während der regelmäßig sehr kurzen Ersatzfreiheitsstrafe nicht gelingen. Zudem ist auch schleierhaft, worin die Resozialisierung bestehen sollte, wenn man z.B. zu arm war, sich einen Fahrschein zu kaufen. Aber auch wenn die Ersatzfreiheitsstrafe abgeschafft ist, können Geldstrafen eine unangemessene Belastung für Verurteilte darstellen. Der Grund hierfür ist, dass Geldstrafen häufig nach dem Nettoeinkommen der verurteilten Person bemessen werden. Abzüge für ihre notwendigen Ausgaben werden – obwohl die Gerichte hier einen weiten Spielraum für solche Erwägungen haben – zu selten vorgenommen.

Auch die tatsächlich verfolgten Straftaten zeichnen ein Bild, das von der überproportionalen Verfolgung armer Menschen geprägt ist. So geht aus den jährlichen Verurteilungsstatistiken hervor, dass ein erheblicher Anteil der jährlichen Verurteilungen Menschen mit geringen Einkommen betrifft. Weitere Forschung zeigt, dass die Bereitschaft der Strafverfolgungsbehörden von einer Anklage abzusehen größer ist, wenn die Beschuldigten einem gehobenen sozio-ökonomischen Status haben. Dieses Strafverfolgungsverhalten lässt sich durch eine einfache Weisung an die Strafverfolgungsbehörden korrigieren. Sie können von den Justizministerien der Länder angewiesen werden, insbesondere im Falle von Armutskriminalität, vermehrt Gebrauch von der Möglichkeit einer Opportunitätseinstellung wegen absehbarer Geringfügigkeit einzustellen. Als Armutskriminalität verstehen wir beispielsweise den Diebstahl von geringwertigen Sachen oder das Fahren ohne Fahrschein, was durch fehlende finanzielle Ressourcen von Personen begangen wird

Entkriminalisierungen können weitere Entlastungseffekte für Betroffene und Strafverfolgungsbehörden erzielen. Zugleich handelt es sich um Taten, die häufig aufgrund einer prekären wirtschaftlichen Lage begangen werden und die durch eine effektive Sozial- und Wirtschaftspolitik zurückzuführen sind. Menschen aufgrund gesamtgesellschaftlichen Versagens und zum Wohle großer Unternehmen zu bestrafen, scheint schwer vermittelbar. In vergleichbarer Weise ist Betäubungsmittelkriminalität oft eine Folge politischen Versagens und nicht individueller durch „Resozialisierung“ behebbaren Fehlverhaltens. Eine zielgenaue Entkriminalisierung könnte weitere Anreize schaffen, die Ursachen der skizzierten Probleme zu bekämpfen. All diese Vorschläge dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es die Aufgabe unseres Sozialsystems sein muss, Armut nachhaltig zu bekämpfen und zu beseitigen

Wir fordern daher:

  • Die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe

Die Bemessung von Tagessätzen unter Berücksichtigung der Vermögenssituation anhand des tatsächlichen Einkommens nach Abzug desjenigen Betrages, den man für eine angemessene Lebensführung benötigt

  • Entkriminalisierung des Drogenbesitzes zum Eigenverbrauch
  • Die Staats- sowie Amtsanwaltschaften (wenn vorhanden) werden angewiesen, bei geringfügiger Armutskriminalität stärkeren Gebrauch von der Möglichkeit einer Opportunitätseinstellung zu machen
  • Die Förderung von Pilotprojekten, die Resozialisierungsmaßnahmen fernab von Geld- und Freiheitsstrafen erproben

 

Psychologische statt polizeiliche Krisenbewältigung

Für Menschen in psychischen Ausnahmesituationen kann von der Polizei eine erhebliche Gefahr ausgehen. In den vergangenen Jahren kam es mehrfach zu teils tödlichen Schusswaffeneinsätzen gegen Menschen in akuten Krisensituationen. Für die Bewältigung dieser Situationen sind Psycholog*innen besser ausgebildet als generalistische Polizeibeamt*innen.

Im Ausland existieren teilweise „Psychiatric Mobile Response Teams“, die in diesen Fällen an Stelle von Strafverfolgungsbehörden ausrücken können. Die Erfahrungen mit ihnen sind positiv. Die Einrichtung solcher Teams könnte auch in Deutschland dazu beitragen, psychische Menschen in Krisen schnell mit kompetentem Personal zu unterstützen und die Eskalationsgefahr zu senken. Zudem handelt es sich um eine Maßnahme, die im Stadtbild sichtbar ist und somit das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung stärken und das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Politik steigern kann. Langfristig soll es daher möglich sein, bei Notrufen speziell für den Umgang mit psychischen Problemen geschulte Teams hinzuzuziehen, um solche Situationen gewaltfrei lösen zu können. Bis dahin sollen Polizeibeamt*innen ausgiebige Schulungen für den Umgang mit psychischen Problemen besuchen müssen. Gleichzeitig müssen wir feststellen, dass nicht für alle Menschen Interaktionen mit der Polizei gleich verlaufen. So sind BIPoCs immer wieder von Racial Profiling betroffen und werden Opfer rassischer Polizeizeigewalt, auch in Berlin. Auch wenn Racial Profiling offiziell verboten ist, gibt es diese dennoch weiterhin – unter dem Deckmantel der sogenannten „Kriminalitätsbelasteten Orten“ (kbOs) an denen diese anlasslosen Kontrollen gesetzlich möglich. In Berlin gibt es mehrere dieser kbOs, allerdings bleiben die öffentlichen Bekanntmachungen dieser Orte extrem vage. So werden ganze Kieze in u.a. Neukölln zu kbOs erklärt und so Kontrollen ohne Grund ermöglicht. Dies betrifft vor allem BIPoCs, so ist es auch kein Zufall, dass die meisten kbOs Orte umfassen, in denen viele BIPoCs wohnen oder sich aufhalten. Wir lehnen ansatzlose Kontrollen ausnahmslos ab und fordern weiterhin die Praxis umgehend zu beenden. Auch queere Menschen werden von der Polizei oft anders behandelt als Menschen, die heteronormativen Vorstellungen entsprechen. Auch hier kommt es immer wieder zu diskriminierenden Handlungen seitens der Polizei. Gleiches gilt für FINTA Personen, deren Berichte über Straftaten seitens der Polizei viel zu oft nicht ernst genommen werden. Berlin ist eine vielfältige Stadt und diese Vielfältigkeit muss sich auch in der Polizei wiederspiegeln und das nicht nur personell. So müssen laufenden Schulungen zu dem korrekten Umgang mit allen Bevölkerungsgruppen angeboten und verpflichtend besucht werden.

Ein repressiver Polizeiapparat kann kein erstrebenswertes Ziel einer demokratischen und freiheitlichen Gesellschaft sein. Im Fokus der Polizeiausbildung muss auch der Kampf gegen rechte und patriarchale Kräfte und Strukturen innerhalb der Polizei stehen. Wenn sich rechtsradikale Netzwerke innerhalb der Polizei bilden, gefährdet dies unsere freiheitlich demokratische Grundordnung. Daher müssen solche Personen bereits vor der Einstellung ausgefiltert werden. Daneben bedarf es aber auch stetiger Schulungen zu Themen wie Diskriminierung und Rassismus. Rechtsradikale Personen im Polizeidienst müssen konsequent entlassen werden. Eine immer stärkere Militarisierung der Polizeibehörden muss daher kritisch betrachtet werden. Wasserwerfer, Räumpanzer und automatische Schusswaffen gehören inzwischen fast zum Standardrepertoire des Landespolizeien und werden immer regelmäßiger im Polizeialltag eingesetzt. Diesen Widerspruch zum deeskalativem Ansatz, unter dem Polizeiarbeit immer stehen sollte, beobachten wir auch zunehmend in Berlin. Auch wenn wir die militärische Ausrüstung der Polizei grundsätzlich ablehnen und für eine gewaltfreie Konfliktlösung eintreten, müssen wir sehen, dass Feinde der Demokratie wie die sogenannten Reichsbürger*innen und andere gewaltbereite Gruppen sich seit Jahren zunehmend bewaffnen. Sie schrecken nicht davor zurück, Gewalt gegen Menschen anzuwenden, um ihre antidemokratischen Ziele zu erreichen. Eine wehrhafte Demokratie muss darauf entsprechend reagieren und sich verteidigen können! Die Polizei sollte daher für solche Extremfälle gut ausgerüstet und ausgebildet sein. Die Beschaffung und der Einsatz von militärischem Gerät soll jedoch nur in Ausnahmefällen erlaubt sein (z.B. für Anti-Terroreinsätze). Jeder Einsatz solcher Geräte sollte klar begründet und verhältnismäßig sein. Der Einsatz von Wasserwerfern und Räumpanzern kann daher nur in Ausnahmefällen, in denen dieser Einsatz zwingende Notwendigkeit hat, gestattet sein. Der Einsatz von automatischen Maschinengewehren ist in keiner Situation verhältnismäßig, da diese Form der Gerätschaft nicht in der Lage ist, zielgenau zu agieren, da sie auf dem Prinzip der Streubreite basieren. Diese Form des Geräts hat daher bei der Polizei keinen Platz und sollte abgeschafft werden. Die Polizei ist für ihr Handeln jederzeit rechenschaftspflichtig. Da die Digitalisierung inzwischen auch bei der Polizei angekommen ist, werden Forderungen nach automatisierter Auswertung, mehr (biometrischer) Überwachung und Big Data Analysen zur Vorausbestimmung krimineller Handlungen (sogenanntes „Predictive Policing“) lauter. Dass viele der Überwachungsmaßnahmen datenschutzrechtlich bedenklich sind und einen tiefen Eingriff in Bürger*innenrechte bedeuten, wird dabei häufig nicht betrachtet. Auch die Problematik der vorbelasteten Daten mit denen die jeweiligen Algorithmen arbeiten, gerade in Hinblick auf Rassismus, aber auch weiteren Formen von Diskriminierung, werden dabei nicht ausreichend beachtet und problematisiert. So erklärte das Bundesverfassungsgericht im Februar 2023, dass die rein automatisierte Auswertung polizeilicher Daten verfassungswidrig ist. Die Einführung neuer digitaler Technologien bei der Polizei muss daher stets kritisch verfolgt werden. Technologien, die zur Replikation von diskriminierendem, rassistischem und klassistischem Verhalten führen, gehören verboten

Wir fordern daher:

  • Verpflichtung von Polizeikräften, Schulungen für den Umgang mit psychischen Problemen zu belegen und Sozialarbeiter*innen bei Einsätzen hinzuzuziehen
  • Den Aufbau von spezialisierten Mental Health Response Teams, die auf den Umgang mit psychischen Problemen geschult sind und bei Notrufen anstelle oder begleitend zu Polizeibeamt*innen ausgeschickt werden
  • Die engmaschige politische Begleitung vor der Beschaffung für militärähnliche Ausrüstung
  • Den Stopp von Einsatzplanungen mit militärischem Gerät wie automatischen Schusswaffen
  • Eine wissenschaftlich begleitete Testphase vor der Einführung neuer digitaler Technologien zur Strafverfolgung und für die Polizeiarbeit unter stärkerer Berücksichtigung der Auswirkungen auf persönliche Freiheiten und Datenschutzrecht
  • Künstliche Intelligenz darf nicht zur Sammlung und Auswertung von Daten oder dem automatischen Treffen von Entscheidungen eingesetzt werden.“
  • Den Einsatz von „Predictive Policing“ lehnen wir ab.“
  • Wir fordern ein klares Bekenntnis zur verschlüsselten Kommunikation. Die Einführung einer Chatkontrolle lehnen wir ab. Dafür wird sich die SPD Berlin auch auf Bundesebene einsetzen.
  • Neue Technologien, die zur Replikation von diskriminierenden, rassistischen und klassistischem Verhalten führen, gehören verboten.

 

Freiräume statt Investor*innenträume

Immer häufiger finden Polizeieinsätze statt, um linke und alternative Hausprojekte und Gesellschaftsentwürfe zugunsten von Investor*innenprojekten zu räumen. Während dies mit der Durchsetzung geltenden Rechts verargumentiert wird, werden diese Polizeieinsätze in ihrer Brutalität immer ausufernder. Bei Demonstrationen gegen polizeiliche Räumungen wird schweres Gerät für die Durchsetzung von privaten Investor*inneninteressen eingesetzt. Das Syndikat in Neukölln, die Zukunft am Ostkreuz, die Meuterei oder die Wagenburg in der Cuvrystraße sind nur einige Beispiele. Diese Projekte tragen massiv zum Wertgehalt der Stadt bei und führen zu Schutzräumen für linke und marginalisierte Gruppen. Wir solidarisieren uns ausdrücklich mit diesen Besetzungen. Doch die geräumten Flächen werden dann nicht zur Umsetzung von Bebauungsplänen genutzt, sondern befeuern nach wie vor spekulativen Leerstand. So wird das Stadtbild für die Profitinteressen von Investor*innen von der Subkultur befreit und verliert mehr und mehr seine Identität. Durch diese Polizeieinsätze werden Steuergelder verschwendet zugunsten von Profiten einzelner kapitalistischer Unternehmen. Die Ursache der Konflikte um Freiräume liegt jedoch nicht bei den Polizeieinsätzen – sie liegt viel tiefer. Sie liegt in der Frage der Eigentumsverhältnisse. Um Freiräume zu erhalten, muss das Eigentum an Grund und Boden sowie an den Gebäuden auf eine nachhaltige Struktur (z.B. einen gemeinnützigen Verein) übertragen werden. Im Rahmen von Dialog- und Partizipationsstrukturen zwischen Investor*innen, Bezirken, Polizei und von Räumung bedrohten Strukturen sollte eine nachhaltige Lösung gefunden werden, die den Erhalt der Freiräume zum Ziel hat oder ein alternatives Angebot für die von der Räumung verdrängten Strukturen schafft.

Wir fordern daher:

  • Keine polizeilichen Großeinsätze in Fällen der Besetzung leerstehender Flächen und Räume, solange deren soziale Nutzung nicht gesichert ist. Keine Räumungen alternativer Wohn- und Gewerbeprojekte für Großinvestor*innen. Sollte dies dennoch geschehen, fordern wir den Stopp polizeilicher Großeinsätze dafür.
  • Den Auf- und Ausbau von freiwilligen Dialog- und Beteiligungsstrukturen zwischen Investor*innen, Bezirken und von Räumung bedrohten Strukturen
  • Die Verpflichtung der Investor*innen, alternative Angebote für die von der Räumung verdrängten Strukturen zu schaffen
  • Um Räumungen überflüssig zu machen, soll der Senat, wo möglich, betroffene Gebäude und Grundstücke aufkaufen und wo notwendig diese, mit einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage, durch Enteignung in öffentlichen Besitz bringen. In jedem Fall können Räumungen nur unter der Maßgabe und in besonderen Ausnahmefällen erfolgen, dass durch die Schaffung von angemessenem Freiräumen der durch die Räumung verlorene Freiraum ausgeglichen wird.

 

Verbundeinsätze

Bei sogenannten Verbundeinsätzen werden bei Kontrollen der Bezirksämter Polizeibeamt*innen hinzugezogen. Dies ist häufig bei Kontrollen der Gesundheitsämter im Gastronomiegewerbe der Fall. Den Polizeibefugnissen sind hierbei enge Grenzen gesetzt und der Einsatz darf sich ausschließlich auf den Grund der Kontrolle erstrecken. So dürfen beispielsweise Gäste des Betriebs während des Verbundeinsatzes nicht kontrolliert werden und der betriebliche Ablauf nicht durch die Polizei gestört werden. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass diese Verbundeinsätze häufig bei migrantisiert gelesenen Gastronomiebetrieben stattfinden und eine unverhältnismäßig hohe Anzahl an Polizeibeamt*innen eingesetzt werden. So werden diese Betriebe durch eine hohe Polizeipräsenz weiter stigmatisiert. Die aktuelle Praktik der Verbundeinsätze sehen wir als kritisch an. Die Polizei muss sich dringend mit Rassismus in den eigenen Reihen auseinandersetzen. Darin liegt das Problem, nicht pauschal in den gelegentlich notwendigen Verbundeinsätzen. Die Polizei muss ihn ihren eigenen Reihen aufräumen und Konsequenzen aus rassistischem Verhalten und Vorfällen ziehen. Außerdem werden bei den ursprünglichen Kontrollen des Gesundheitsamtes andere polizeiliche Maßnahmen wie Personenkontrollen durchgeführt. Betroffene wissen häufig nicht, dass dies nicht rechtens ist und werden auch von der Polizei nicht über ihre Rechte aufgeklärt. Die Praktik der Verbundeinsätze sehen wir daher kritisch.

Wir fordern daher:

  • Die kritische Auseinandersetzung mit Verbundeinsätzen im Hinblick auf migrantisierte Betriebe und den Stopp der rassistischen Praxis, besonders migrantisiert gelesene Betriebe unverhältnismäßig oft mit Verbundeinsätzen zu kontrollieren.
  • Eine im Polizeiwesen verankerte rassismuskritische Arbeitsweise. Dazu bedarf es einer gezielten rassismuskritischen Ausbildung sowie Fortbildung für Polizist*innen. Rassistisches Verhalten darf bei der Polizei nicht geduldet werden, nach etwaigen Vorfällen müssen klare Konsequenzen gezogen werden.

 

Entspannter Umgang mit Protest: Der Öffentliche Raum als Ort von Debatten

In den Vergangenen Jahren haben insbesondere Proteste der Klimagerechtigkeitsbewegung immer wieder öffentliches Aufsehen erregt. Oft haben sie zu Pressefotos von polizeilicher Gewaltanwendung geführt. Die Proteste waren dabei zumeist friedlich; einzig ein formeller Verstoß gegen das Anzeigeerfordernis kann den Protestierenden zur Last gelegt werden. Gewaltanwendung und die damit verbundene Beschränkung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit scheint in diesen Fällen unnötig.

Das gewaltsame Aufeinandertreffen von Polizei und Zivilgesellschaft lässt sich durch einen einfachen Gesinnungswandel hin zu einem entspannten Umgang mit demokratischem Protest lösen. Wenn man die Straßen nicht primär als Ort der Fortbewegung, sondern als öffentliches Forum begreift, in dem Debatten ausgetragen werden, besteht überhaupt kein Bedürfnis mehr zu intervenieren. Protestierende nutzen dann die Straßen genau zu dem Zweck, zu dem sie vorgesehen sind. Ihren Ansichten können Passant*innen wiederum ihre Ansichten entgegenhalten.

Dieser einfache Gesinnungswandel – der sich durch eine einfache Anpassung der Weisungslage an die Polizei und eine dahingehend entsprechendere Ausbildung und Schulungen umsetzen lässt – schont staatliche Ressourcen und fördert zugleich die öffentliche Debattenkultur. Das bisherige Vorgehen ist hingegen zumeist destruktiv und für alle Beteiligten belastend.

Wir fordern daher:

  • Polizeigewahrsam abzuschaffen
  • Anpassung des Strafrechts unter Berücksichtigung gewaltfreien Protests unter dem stärkeren Schutz der Versammlungsfreiheit
  • Eine Gleichsetzung von zivilem Ungehorsam und Terrorismus lehnen wir ab!

 

Sauberkeit und Sicherheit

Ein subjektives Sicherheitsempfinden hängt häufig auch von Umwelteinflüssen ab. Hierbei stehen beispielsweise städtische Sauberkeit und Beleuchtungskonzepte im Sinne der feministischen Stadtplanung im Mittelpunkt. Für ein sozialdemokratisches Verständnis innerer Sicherheit müssen diese Aspekte ebenfalls betrachtet werden. Bevor Orte und Plätze durch eine erhöhte Polizeipräsenz “abgesichert” werden, soll daher eine eingehende Analyse des Sicherheitsempfindens an diesen Orten durchgeführt werden, um andere Möglichkeiten zu finden, das Sicherheitsempfinden aller Bürger*innen zu steigern. Ebenso muss auf die Reaktionsfähigkeit der Polizei geschaut werden. Eine der zentralen Funktionen der Polizei ist es, auf Notlagen der Bevölkerung zu reagieren, was häufig zu spät geschieht. Allein das Annehmen von Anrufen, die als Notruf eingehen, erfolgt häufig nach einer Warteschleife, die Callcenter der Polizei ist in der Regel unterbesetzt. Das gilt es zu ändern. Die Polizei muss jederzeit erreichbar sein und Polizist*innen, die Anrufe annehmen müssen in jeder Situation angemessen reagieren. Dazu gehört ein geschulter Umgang mit Personen, die sich in psychischen Notlagen befinden.

Wir fordern daher:

  • Die Erhöhung von Polizeipräsenz nur als letztes Mittel und unter Rückgriff auf sinnvollere Konzepte als klassische Einsätze – wie Community Policing – zuzulassen
  • Die priorisierte Prüfung anderer städtischer Maßnahmen wie beispielsweise Beleuchtungskonzepte im Sinne der feministischen Stadtplanung und Erhöhung der städtischen Sauberkeit
  • Die besondere Berücksichtigung von FINTAs und ihrem Sicherheitsgefühl in der Raumplanung
  • Die Erhöhung von Dienstkräften in den Callcentern der Polizei, sowie verpflichtende Schulungen in Bezug auf den Umgang mit psychischen Notlagen für Anrufe annehmende Personen. Das kann durch die Aufstockung der finanziellen Mittel der Polizei mit Zweckbindung an Ausbau und Aufstockung der Callcenter erfolgen

 

Katastrophenschutz und Feuerwehr

Der Katastrophenschutz und die Feuerwehr fallen genauso in das Aufgabengebiet der inneren Sicherheit wie die Polizeibehörden. Diese wurden jedoch bei finanzieller, materieller und personeller Ausstattung in den letzten Jahren stark vernachlässigt. Bei immer höher werdenden Einsatzzahlen der Rettungsdienste und Löschzüge sowie einer absehbar stärkeren Belastung des Katastrophenschutzes bei der Bekämpfung der Folgen der Klimakatastrophe müssen diese Bereiche wieder stärker in den Fokus gerückt werden.

Wir fordern daher:

  • Eine Investitions-, Bau- und Planungsoffensive für Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz
  • eine bessere Bezahlung, insbesondere im Schichtdienst, für Berufsfeuerwehr, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz
  • Höhere Vergütungspauschalen bei der Freiwilligen Feuerwehr
  • Eine höhere Vergütung in der Ausbildung bei der Berufsfeuerwehr
  • die Einführung einer 8-Stunden-Schicht statt einer 12-Stunden-Schicht. Dies darf aber nicht zu einer höheren Arbeitsbelastung durch mehr Arbeitstage aufgrund von Personalmangel führen, muss mit einer generellen Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit einhergehen.
  • Schulungsmaßnahmen für Demokratieförderung in Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr, den Rettungsdienst und Katastrophenschutz
  • die Feuerwehr, sowie Katastrophenschutz, muss jederzeit erreichbar sein, sofern dies nicht sichergestellt ist müssen auch diese Callcenter finanziell und personell aufgestockt werden
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: ASJ, FA III - Innen- und Rechtspolitik (Konsens)