Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung und des Bundesrats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Geldstrafen im deutschen Strafrecht konsequenter an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bemessen werden.
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestags, der Bundesregierung und des Bundesrats werden aufgefordert, geeignete Regelungen zu prüfen, um sicherzustellen, dass Menschen, die ein niedriges Einkommen und kein Vermögen haben, bei die Berechnung von Geldstrafen nicht über das Maß ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hinaus belastet werden und ein Einwirkungsübermaß vermieden wird.
Die Staatsanwaltschaft soll in die Lage versetzt werden, ohne erheblichen bürokratischen Mehraufwand das Einkommen von beschuldigten Personen zu ermitteln. Zu diesem Zweck soll die Einrichtung eines elektronischen Auskunftsystems geprüft werden. Das elektronische Auskunftssystem soll so gestaltet werden, dass die Staatsanwaltschaft durch eine einzige Auskunftsanfrage erfährt, bei welchen Banken der oder die Beschuldigte Konten hat und welche Zahlungseingänge und -ausgänge es in dem von der Staatsanwaltschaft bestimmten Zeitraum gegeben hat.
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestags, der Bundesregierung und des Bundesrats werden zudem aufgefordert, sich für eine verständliche Gestaltung von Strafbefehlen einzusetzen. Insbesondere sollten Beschuldigte im Strafbefehl klar erkennen können, nach welchem geschätzten Einkommen sich die Höhe der beantragten Geldstrafe bemisst, und ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass sich ein Einspruch auch allein auf die angestrebte Tagessatzhöhe beschränken kann. Es ist zu prüfen, ob Strafbefehlen im Sinne der Verständlichkeit und des einfacheren Zugangs zum Recht ein Formular zur Erhebung eines Einspruchs beigefügt werden sollte.
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung und des Bundesrats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Geldstrafen im deutschen Strafrecht konsequenter an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bemessen werden.
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestags, der Bundesregierung und des Bundesrats werden aufgefordert, geeignete Regelungen zu prüfen, um sicherzustellen, dass Menschen, die ein niedriges Einkommen und kein Vermögen haben, bei die Berechnung von Geldstrafen nicht über das Maß ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hinaus belastet werden und ein Einwirkungsübermaß vermieden wird.
Die Staatsanwaltschaft soll in die Lage versetzt werden, ohne erheblichen bürokratischen Mehraufwand das Einkommen von beschuldigten Personen zu ermitteln. Zu diesem Zweck soll die Einrichtung eines elektronischen Auskunftsystems geprüft werden. Das elektronische Auskunftssystem soll so gestaltet werden, dass die Staatsanwaltschaft durch eine einzige Auskunftsanfrage erfährt, bei welchen Banken der oder die Beschuldigte Konten hat und welche Zahlungseingänge und -ausgänge es in dem von der Staatsanwaltschaft bestimmten Zeitraum gegeben hat.
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestags, der Bundesregierung und des Bundesrats werden zudem aufgefordert, sich für eine verständliche Gestaltung von Strafbefehlen einzusetzen. Insbesondere sollten Beschuldigte im Strafbefehl klar erkennen können, nach welchem geschätzten Einkommen sich die Höhe der beantragten Geldstrafe bemisst, und ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass sich ein Einspruch auch allein auf die angestrebte Tagessatzhöhe beschränken kann. Es ist zu prüfen, ob Strafbefehlen im Sinne der Verständlichkeit und des einfacheren Zugangs zum Recht ein Formular zur Erhebung eines Einspruchs beigefügt werden sollte.