Antrag 118/II/2024 Für ein Recht auf analoge Teilhabe

Status:
Nicht abgestimmt

Die Digitalisierung macht viele Dinge des täglichen Lebens einfacher. Durch digital angebotene Dienste können Abläufe beschleunigt und automatisiert werden. Somit kann bei geringerem Aufwand die Zugänglichkeit erleichtert werden. Beispielsweise können Behördengänge digital erledigt werden, ohne dass ein Termin auf dem Bürgeramt notwendig wäre.

Vor dem Hintergrund der Digitalisierung kann jedoch nicht vorausgesetzt werden, dass jede Person ein entsprechendes Endgerät und die erforderlichen Kenntnisse zur Bedienung besitzt. Vor allem bei wichtigen Dienstleistungen, welche die gesellschaftliche Teilhabe betreffen, ist es daher notwendig, dass der Zugang niedrigschwellig gestaltet ist, die Voraussetzungen an die Endgeräte der Nutzer*innen möglichst gering sind und die Erhebung von Nutzer*innendaten auf das minimal erforderliche beschränkt ist. Außerdem muss stets eine Alternative ohne zusätzliche Kosten existieren. Digitale Angebote sollen den Zugang zu Dienstleistungen vereinfachen und nicht die einzige Möglichkeit des Zugangs darstellen.

Negativbeispiele gibt es leider zuhauf: Inzwischen sind DHL-Paketstationen nur noch mit der DHL-App nutzbar, die auf einem iOS- oder Android-Smartphone installiert sein muss und Daten ihrer Nutzer*innen an Dritte, auch außerhalb der EU, weitergibt. Auch die physische Bahncard wurde abgeschafft und kann nun ausschließlich über die DB App genutzt werden. Zudem ist die DB App ausschließlich als closed-source Variante auf iOS und Android verfügbar. Der Quelltext der Software ist also nicht öffentlich einsehbar. Es ist daher nicht nachvollziehbar, wie Daten in der App verarbeitet werden.

Eine demokratische Gesellschaft sollte Technologie als Chance für Inklusion nutzen, diese darf dabei jedoch nie zum Ausschluss von Menschen führen.

Wir fordern daher:

  • Die Verpflichtung, dass die Dienstleistungen von Behörden auch analog angeboten werden müssen
  • Die Verpflichtung, dass staatliche oder staatsnahe Dienstleistungen, die zur gesellschaftlichen Teilhabe und Mobilität notwendig sind, mit einer analogen Alternative ohne zusätzliche Kosten angeboten werden, wenn bisher keine analoge Alternative existiert, muss eine niedrigschwellige und zumutbare Alternative entwickelt und zugänglich gemacht werden.
  • Digital angebotene Leistungen müssen technologieoffen sein und dürfen keine Installation auf dem Endgerät der Nutzer*innen erfordern
  • Digital angebotene Leistungen dürfen nicht zur Voraussetzung haben, dass Daten von Nutzer*innen erfasst werden, die zur Diensterbringung nicht erforderlich sind
  • Erfasste Daten, die zur Diensterbringung erforderlich sind, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Erledigt durch 119/II/2024