Antrag 89/I/2020 Fremdverwendungsverbot von öffentlich gezahlten Personalkosten an Zuwendungsempfänger und Träger von Tageseinrichtungen für Kinder

Status:
Überweisung

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) wird aufgefordert, die öffentlich gezahlten Personalkosten an Zuwendungsempfänger und Träger von Kindertageseinrichtungen einer Zweckbindung zu unterlegen. Da, wo eine Zweckbindung besteht, soll flächendeckend und regelmäßig die Verwendung überprüft werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: AH Fraktion (Konsens)
Überweisungs-PDF: