Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses auf sich dafür einzusetzen, dass:
- kurzfristig, maßgeblich erhöhte Bußgelder für nicht-genehmigte Verhüllungen, sodass Verhüllungen für die Besitzer*innen von genutzten Wohn- und Bürohäusern nicht mehr attraktiv sind
- langfristig, das generelle Verbot von Werbeverhüllungen von genutzten Wohn- und Bürohäusern
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
PDF:
Beschluss:
Annahme
Text des Beschlusses:
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses auf sich dafür einzusetzen, dass:
- kurzfristig, maßgeblich erhöhte Bußgelder für nicht-genehmigte Verhüllungen, sodass Verhüllungen für die Besitzer*innen von genutzten Wohn- und Bürohäusern nicht mehr attraktiv sind
- langfristig, das generelle Verbot von Werbeverhüllungen von genutzten Wohn- und Bürohäusern
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme AH-Fraktion 2024:
Auf Landesebene wurde im Jahr 2010 in einer Novelle der Bauordnung die vorherige Verfahrensfreiheit von Werbung an Baugerüsten aufgehoben und eine Nutzungsdauer für Werbung an Baugerüsten von höchstens sechs Monaten bestimmt. In der bezirklichen Genehmigungspraxis zeigen sich dabei Unterschiede in der Anwendung dieser gesetzlichen Bestimmungen. So hat das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf einen strengen Kriterienkatalog herausgegeben, in dem zum Beispiel die wiederholte Genehmigung von sechs Monaten erst nach fünf Jahren nach der letzten Werbung erlaubt ist und eine Baugerüstwerbung i.d.R. nicht vor Wohngebäuden zulässig ist, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass eine Verdunklung von Aufenthaltsräumen (§ 47 Abs. 2 BauO Bln) ausgeschlossen ist. Mit dieser Genehmigungspraxis wird das Ziel des Antrags, Werbeverhängung an Wohngebäuden zu verhindern, erreicht.
Überweisungs-PDF: