Schulen in freier Trägerschaft müssen laut Grundgesetz für alle Kinder unabhängig von den Einkommensverhältnissen ihrer Eltern effektiv zugänglich sein (Sonderungsverbot). Dafür kämpfen wir im Rahmen unseres Einsatzes für eine gerechtere Bildungslandschaft in Berlin und schaffen die Voraussetzungen – durch eine Finanzierung und die Staffelung von Schulgeldern entsprechend dem verfügbaren Einkommen der Familien – damit der Schulbesuch in Berlin, ganz egal wo, nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängt. Folgende Punkte sind für uns für die Reform zentral:
- Die Regelung im Koalitionsvertrag von 2016, nach der Schulen, die viele Kinder aus einkommensschwächeren Familien aufnehmen und Inklusion umsetzen, höhere Zuschüsse erhalten, Schulen mit einer hohen Sonderung aber weniger, muss umgesetzt werden. Bei Schulen mit einer hohen Sonderung und hohen Schulgebühren (und entsprechend hohen Eigeneinnahmen) sollte die staatliche Unterstützung weitgehend zurückgefahren werden.
- Es braucht eindeutige rechtliche Vorgaben in Form einer Schulgeldhöchstbetragstabelle (entsprechend Tageskostenbetreuungsgesetz), die den Zugang zu Schulen in freier Trägerschaft für alle Einkommensgruppen sicherstellen.
- Die Aufsicht und Beratung von Schulen in freier Trägerschaft innerhalb der Senatsverwaltung für Bildung muss personell und inhaltlich gestärkt werden.
- Schulen in freier Trägerschaft, die eine vergleichbare soziale Durchmischung wie die öffentlichen Schulen im Umfeld (im Durchschnitt) haben , das Sonderungsverbot einhalten, ihr Personal tarifgebunden bezahlen und sich den gleichen Qualitäts- und Leistungsindikatoren stellen, wie öffentliche Schulen sollen in ähnlicher Weise wie staatliche Schulen Zugang zu öffentlichen Förderungen erhalten.
Schulen in freier Trägerschaft müssen laut Grundgesetz für alle Kinder unabhängig von den Einkommensverhältnissen ihrer Eltern effektiv zugänglich sein (Sonderungsverbot). Dafür kämpfen wir im Rahmen unseres Einsatzes für eine gerechtere Bildungslandschaft in Berlin und schaffen die Voraussetzungen – durch eine Finanzierung und die Staffelung von Schulgeldern entsprechend dem verfügbaren Einkommen der Familien – damit der Schulbesuch in Berlin, ganz egal wo, nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängt. Folgende Punkte sind für uns für die Reform zentral:
- Die Regelung im Koalitionsvertrag von 2016, nach der Schulen, die viele Kinder aus einkommensschwächeren Familien aufnehmen und Inklusion umsetzen, höhere Zuschüsse erhalten, Schulen mit einer hohen Sonderung aber weniger, muss umgesetzt werden. Bei Schulen mit einer hohen Sonderung und hohen Schulgebühren (und entsprechend hohen Eigeneinnahmen) sollte die staatliche Unterstützung weitgehend zurückgefahren werden.
- Es braucht eindeutige rechtliche Vorgaben in Form einer Schulgeldhöchstbetragstabelle (entsprechend Tageskostenbetreuungsgesetz), die den Zugang zu Schulen in freier Trägerschaft für alle Einkommensgruppen sicherstellen.
- Die Aufsicht und Beratung von Schulen in freier Trägerschaft innerhalb der Senatsverwaltung für Bildung muss personell und inhaltlich gestärkt werden.
- Schulen in freier Trägerschaft, die eine vergleichbare soziale Durchmischung wie die öffentlichen Schulen im Umfeld (im Durchschnitt) haben , das Sonderungsverbot einhalten, ihr Personal tarifgebunden bezahlen und sich den gleichen Qualitäts- und Leistungsindikatoren stellen, wie öffentliche Schulen sollen in ähnlicher Weise wie staatliche Schulen Zugang zu öffentlichen Förderungen erhalten.