Antrag 136/I/2022 Frauen*projekte finanziell absichern

Status:
Annahme mit Änderungen

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, Frauenberatungs- und -unterstützungszentren sowie Anti-Gewaltprojekte und Arbeitsmarktprojekte dauerhaft finanziell abzusichern. Dafür ist mittel- und langfristig eine strukturelle Sockelfinanzierung sowie eine kurzfristige Lösung zur Sockelfinanzierung für den nächsten Zweijahreshaushalt vorzusehen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, Frauenberatungs- und -unterstützungszentren, FLINTA*beratungs- und -unterstützungszentren (Frauen, Lesben, Inter*Personen, Non-binary*Personen, Trans*Personen und Agender*Personen) sowie Anti-Gewaltprojekte und Arbeitsmarktprojekte dauerhaft finanziell abzusichern. Dafür ist mittel- und langfristig eine strukturelle Sockelfinanzierung sowie eine kurzfristige Lösung zur Sockelfinanzierung für den nächsten Zweijahreshaushalt vorzusehen.

Beschluss: Beschluss des Parteitages
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, Frauenberatungs- und -unterstützungszentren, FLINTA*beratungs- und -unterstützungszentren (Frauen, Lesben, Inter*Personen, Non-binary*Personen, Trans*Personen und Agender*Personen) sowie Anti-Gewaltprojekte und Arbeitsmarktprojekte dauerhaft finanziell abzusichern. Dafür ist mittel- und langfristig eine strukturelle Sockelfinanzierung sowie eine kurzfristige Lösung zur Sockelfinanzierung für den nächsten Zweijahreshaushalt vorzusehen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

Der Berliner Senat hat sich in den Richtlinien seiner Regierungspolitik 2023 – 2026 zur konsequenten Umsetzung der Istanbul Konvention verpflichtet und die Erstellung eines Landesaktionsplans in sein Sofortprogramm aufgenommen. Dieser Landesaktionsplan wurde in einem ressortübergreifenden Prozess unter Beteiligung der Zivilgesellschaft erarbeitet. Er wurde am 10. Oktober 2023 vom Senat beschlossen. Der Abteilung Frauen und Gleichstellung der SenASGIVA konnten im Doppelhaushalt 2024/2025 entsprechende Mittel für die Umsetzung der Maßnahmen des Landesaktionsplans gesichert werden. Damit steht uns ein umfängliches Strategiepapier zur Verfügung mit 134 Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von gewaltbetroffenen Frauen. Der Landesaktionsplan wird nun umgesetzt. Sowohl der Ausbau von Schutzplätzen als auch der Ausbau der Beratungsangebote für Frauen wurde beim Runden Tisch „Istanbul Konvention umsetzen in Berlin“ am 23. Februar 2024 sehr hoch priorisiert. Beispielsweise konnten die Frauen-Schutz-Wohnungen der Berliner Stadtmission konnten bereits um 14 weitere Schutzplätze erweitert werden. Beim Beratungsangebot wollen wir auch für eine gute regionale Verteilung sorgen und werden den Anfang mit dem Aufbau einer Fachberatungsstelle zu häuslicher Gewalt bei Eulalia Eigensinn in Spandau machen. Auch das internationale Bildungs- und Beratungszentrum für Frauen und ihre Familien Hinbun, das ebenfalls in Spandau angesiedelt sind, möchten wir stärken. Hohe Priorität hat auch der Ausbau von Beratungsangeboten für Betroffene von sexualisierter Gewalt. Die Angebote bei LARA sollen ausgebaut werden. Die Vorbereitungen für die Ertüchtigung der für das 9. Frauenhaus vorgesehenen Immobilie werden weiter vorangetrieben.

Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

Das im Antrag beschriebene Anliegen einer dauerhaften finanziellen Absicherung von Frauenprojekten und Beratungsstellen ist von zentraler Bedeutung für die SPD-Fraktion. Insbesondere strebt die Koalition an, eine schrittweise Etablierung der Regelfinanzierung für Frauenprojekte und Beratungsstellen zu erreichen. Im Koalitionsvertrag wurde dazu festgehalten: „Die Finanzierung von Frauen- und Beratungsstellen wird verstetigt.“ (S. 17)
Überweisungs-PDF: