Antrag 65/II/2024 Frauenhäuser ausbauen: Schutzräume statt Stillstand!

Status:
Nicht abgestimmt

FINTA werden in unserer patriarchalen Gesellschaft viel zu häufig Opfer von Gewalt. Besonders mit Daten hinterlegt ist die geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen. Dies führt dazu, dass in diesem Antrag der Begriff Frauen verwendet wird, obwohl uns bewusst ist, dass patriarchale Gewalt alle Personen trifft, die nicht cis-männlich sind.  Wir hoffen auf eine zeitnah bessere Datenlage und Anerkennung, dass patriarchale Gewalt unterschiedlichste Personen betrifft. In Berlin und bundesweit spitzt sich die Krise in den Frauenhäusern immer weiter zu. Es fehlen chronisch Plätze insbesondere für Frauen mit Kindern und Frauen mit Behinderung und die politischen Maßnahmen zur Erhöhung der Plätze reichen bei Weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken.

 

Von 521 Plätzen für Gewaltopfer in Berlin waren am Stichtag des 22.Juli.2024 nur vier freie Zimmer gemeldet von den Frauenhäusern, der Clearingstelle und den Frauen-Schutzwohnungen. Wichtig ist jedoch zu erwähnen, dass diese Platzmeldungen nur Momentaufnahmen darstellen, die sich ständig ändern. In ganz Deutschland gibt es zu wenige Frauenhausplätze und das bei einem eigentlich steigenden Bedarf. Die Fälle häuslicher Gewalt gegen Frauen in Berlin sind gestiegen, von 15.630 Betroffenen im Jahr 2021 auf 17.263 im Jahr 2022, so die polizeiliche Kriminalstatistik. Die Zunahme in Berlin liegt damit über dem Bundesschnitt. Die gerade genannten Zahlen spiegeln aber nur die Fälle wider, die Frauen aktiv bei der Polizei und öffentlichen Stellen melden. Die Dunkelzahl dürfte viel höher sein. Der Istanbul Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wird Deutschland damit nicht gerecht und auch Berlin hält sich mit dem mangelnden Schutz von Frauen nicht an die Konvention. So bräuchte es nach den Vorgaben der Istanbul Konvention in Deutschland 21.000 Plätze in Frauenhäusern, wovon aktuell jedoch nur 7.000 bestehen.  Dieser Zustand ist unhaltbar!

 

Neben den fehlenden Plätzen ist auch die uneinheitliche Finanzierung der Frauenhäuser ein großes Problem. Sie führt dazu, dass ganze Gruppen wie Studentinnen oder Frauen, die weniger als fünf Jahre in Deutschland leben, keinen ausreichenden Zugang zu Frauenhäusern haben. Denn Frauen, die keine Sozialleistungen beziehen, müssen die Miete im Frauenhaus selbst bezahlen. Rentnerinnen, Auszubildende, Studierende müssen so für ihren Platz im Frauenhaus bezahlen, wenn auch meist nur anteilig und nicht in voller Höhe. Insgesamt muss rund ein Drittel der Bewohnerinnen von Frauenhäusern selbst für die Miete zahlen. Es ist ein unhaltbarer Skandal, dass schutzsuchende Menschen für diesen Schutz noch selbst zahlen müssen! Die körperliche Unversehrtheit und mentale Gesundheit darf nicht am Geldbeutel der Betroffenen scheitern. Eine zentrale Ursache für diesen Missstand sind die in einigen Bundesländern fehlenden gesetzlichen Vorgaben, wodurch ein bundesweiter Flickenteppich hinsichtlich der Finanzierung entsteht.

 

Ein weiteres großes Problem besteht darin, dass Frauen ihre Kinder nur sehr eingeschränkt mitbringen können. So werden Jungen in der Regel nur bis zum Alter von 14 Jahren zugelassen. Dies stellt für viele Frauen eine Barriere dar, da sie ihre Kinder möglicherweise in einem gewalttätigen Umfeld zurücklassen müssten, wenn sie sich entscheiden, einen Platz anzunehmen. Hier muss dringend eine bessere Lösung gefunden werden.

 

Deshalb fordern wir:

  • Mindestens eine Verdopplung der bisherigen Anzahl von Plätzen in Frauenhäuser in Berlin
  • Mindestens ein Frauenhaus in jedem Berliner Bezirk. Dabei muss beachtet werden, dass die genaue Lage der Frauenhäuser geheim bleibt, um die Sicherheit der Bewohner*innen und Arbeitnehmer*innen vor Ort zu gewährleisten.
  • Die Abschaffung des Entgelts in allen Frauenhäusern und eine staatliche Übernahme der Kosten für alle Bewohnenden
  • Eine einheitliche und auskömmliche Finanzierung von Frauenhäusern, wobei sich der Bund entsprechend beteiligen muss.
  • Die Fortführung sowie des bisherigen Investitionsprogramms des Bundes, welches den Neubau von Frauenhäusern weiterhin fördern soll
  • Den Ausbau der Plätze für INTA Personen, Familienunterkünfte, Räume für Familien und Frauen mit Behinderungen in Frauenhäusern sowie Konzepte für die Sicherheit der Frauen weiterentwickeln
  • Den Ausbau von Frauen-Schutz-Wohnungen
  • Den Ausbau der Clearing Stelle in Berlin sowie den barrierefreien Ausbau dieser, da diese eine Erstinterventionsstelle bei häuslicher Gewalt ist sich so durch eine wesentlich kürzere Aufenthaltsdauer einem Frauenhaus gegenüber unterscheidet
  • Im Allgemeinen eine Erhöhung des Personals um die umfassende und gute Betreuung der Frauen sicherstellen zu können
  • Mehr Geld für Sicherheitskonzepte, insbesondere in Bezug auf Sicherheit im digitalen Raum, sowie den Ausbau und Weiterführung bestehender Projekte der IT Sicherheit und Beratungsangebote zu Stalking
  • Mehr barrierefreie Plätze für Frauen mit Behinderung oder ältere Frauen und mehr Plätze für Frauen mit vielen Kindern (3+)
  • Die schnellstmögliche Verabschiedung des geplanten „Gewalthilfegesetzes” auf Bundesebene, durch welchen ein Rechtsanspruch auf einen Platz im Frauenhaus gesichert werden soll. Der Bund soll folglich diesen Anspruch mit den entsprechenden finanziellen Mittel untermauern.
  • Mehr Männerberatungsstellen für gewalttätige Männer schaffen
  • Fördern und Ausbau des Bundesförderprogramm gegen Gewalt an Frauen

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

FLINTA* (Frauen, Lesben, inter, trans* und nichtbinäre Personen) werden in unserer patriarchalen Gesellschaft viel zu häufig Opfer von Gewalt. Besonders mit Daten hinterlegt ist die geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen. Dies führt dazu, dass in diesem Antrag der Begriff Frauen verwendet wird, obwohl uns bewusst ist, dass patriarchale Gewalt alle Personen trifft, die nicht cis-männlich sind.  Wir hoffen auf eine zeitnah bessere Datenlage und Anerkennung, dass patriarchale Gewalt unterschiedlichste Personen betrifft. In Berlin und bundesweit spitzt sich die Krise in den Frauenhäusern immer weiter zu. Es fehlen chronisch Plätze insbesondere für Frauen mit Kindern, Frauen mit Behinderung sowie, trans*, inter und nichtbinäre Menschen. Die politischen Maßnahmen zur Erhöhung der Plätze reichen bei Weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken.

 

Von 521 Plätzen für Gewaltopfer in Berlin waren am Stichtag des 22. Juli.2024 nur vier freie Zimmer gemeldet von den Frauenhäusern, der Clearingstelle und den Frauen-Schutzwohnungen. Wichtig ist jedoch zu erwähnen, dass diese Platzmeldungen nur Momentaufnahmen darstellen, die sich ständig ändern. In ganz Deutschland gibt es zu wenige Frauenhausplätze und das bei einem eigentlich steigenden Bedarf. Die Fälle häuslicher Gewalt gegen Frauen in Berlin sind gestiegen, von 15.630 Betroffenen im Jahr 2021 auf 17.263 im Jahr 2022, so die polizeiliche Kriminalstatistik. Die Zunahme in Berlin liegt damit über dem Bundesschnitt. Die gerade genannten Zahlen spiegeln aber nur die Fälle wider, die Frauen aktiv bei der Polizei und öffentlichen Stellen melden. Die Dunkelzahl dürfte viel höher sein. Der Istanbul Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wird Deutschland damit nicht gerecht und auch Berlin hält sich mit dem mangelnden Schutz von Frauen nicht an die Konvention. So bräuchte es nach den Vorgaben der Istanbul Konvention in Deutschland 21.000 Plätze in Frauenhäusern, wovon aktuell jedoch nur 7.000 bestehen. Dieser Zustand ist unhaltbar!

 

Neben den fehlenden Plätzen ist auch die uneinheitliche Finanzierung der Frauenhäuser ein großes Problem. Sie führt dazu, dass ganze Gruppen wie Studentinnen oder Frauen, die weniger als fünf Jahre in Deutschland leben, keinen ausreichenden Zugang zu Frauenhäusern haben. Denn Frauen, die keine Sozialleistungen beziehen, müssen die Miete im Frauenhaus selbst bezahlen. Rentnerinnen, Auszubildende, Studierende müssen so für ihren Platz im Frauenhaus bezahlen, wenn auch meist nur anteilig und nicht in voller Höhe. Insgesamt muss rund ein Drittel der Bewohnerinnen von Frauenhäusern selbst für die Miete zahlen. Es ist ein unhaltbarer Skandal, dass schutzsuchende Menschen für diesen Schutz noch selbst zahlen müssen! Körperliche Unversehrtheit und mentale Gesundheit dürfen nicht am Geldbeutel der Betroffenen scheitern. Eine zentrale Ursache für diesen Missstand sind die in einigen Bundesländern fehlenden gesetzlichen Vorgaben, wodurch ein bundesweiter Flickenteppich hinsichtlich der Finanzierung entsteht.

 

Ein weiteres großes Problem besteht darin, dass Frauen ihre Kinder nur sehr eingeschränkt mitbringen können. So werden Jungen in der Regel nur bis zum Alter von 14 Jahren zugelassen. Dies stellt für viele Frauen eine Barriere dar, da sie ihre Kinder möglicherweise in einem gewalttätigen Umfeld zurücklassen müssten, wenn sie sich entscheiden, einen Platz anzunehmen. Hier muss dringend eine bessere Lösung gefunden werden.

 

Häusliche Gewalt ist allerdings auch ein intersektionales Thema, denn TIN*-Personen sind mindestens genauso häufig ß Partner*innengewalt und Gewalt durch Anverwandte und Fürsorgepersonen ausgesetzt wie cis Frauen. Dasselbe gilt für queere Frauen* und TIN*-Personen of color und, bspw. mit Fluchterfahrung oder Migrationsgeschichte. Bereits ein Coming-Out oder gender-nonkonformes Verhalten oder Aussehen können zu schlimmster körperlicher und psychischer Gewalt bis hin zum Mord führen. Gleichzeitig haben TIN*-Personen oft einen nochmals erschwerten Zugang zu den existierenden Schutzhäusern. Um schnell und niedrigschwellig Schutz vor genderbasierter Gewalt zu bieten, Menschenleben zu retten und ein Leben in Freiheit für alle FLINTA*-Personen sicherzustellen, braucht es dringend Schutzhäuser, die allen FLINTA*-Personen offenstehen.

 

Deshalb fordern wir von den SPD-MItgliedern im Berliner Senat und den Abgeordneten der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und den Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion die nachfolgenden Punkte umzusetzen:

  • Mindestens eine Verdopplung der bisherigen Anzahl von Plätzen in Frauenhäuser in Berlin und der Ausbau der Frauenschutzwohnungen im Land Berlin
  • Mindestens ein Frauenhaus in jedem Berliner Bezirk. Dabei muss beachtet werden, dass die genaue Lage der Frauenhäuser geheim bleibt, um die Sicherheit der Bewohner*innen und Arbeitnehmer*innen vor Ort zu gewährleisten.
  • Die Abschaffung des Entgelts in allen Frauenhäusern und eine staatliche Übernahme der Kosten für alle Bewohnenden
  • Eine einheitliche und auskömmliche Finanzierung von Frauenhäusern, wobei sich der Bund entsprechend beteiligen muss.
  • Die Fortführung sowie des bisherigen Investitionsprogramms des Bundes, welches den Neubau von Frauenhäusern weiterhin fördern soll
  • Die Weiterentwicklung von Konzepten für die Sicherheit in Frauenhäusern und anderen Schutzräumen
  • Einrichtung zusätzlicher Schutzhäuser in Zusammenarbeit mit Trägern, in denen auch TIN*-Personen (trans*, inter und nichtbinäre Personen), Zuflucht vor häuslicher Gewalt durch Partner*innen und Familienmitglieder finden können. Ebenfalls sollen auch nach Möglichkeit existierende Frauenhäuser TIN*-Personen aufnehmen können und deren Zielgruppe auf alle FLINTA* Personen erweitern, soweit dies nicht ohnehin schon der Fall ist.
  • Auch sollen mehr Familienunterkünfte, mehr Plätze für Frauen mit vielen Kindern (3+) und mehr barrierefreie Plätze für Frauen mit Behinderungen oder ältere Frauen in Frauenhäusern eingerichtet werden.
  • Die Mitarbeitenden aller Einrichtungen sollen explizit für den Umgang mit TIN*-Personen geschult werden und entsprechende Beratungs- und Hilfsressourcen zur Verfügung gestellt werden. Angebote sollen möglichst mehrsprachig gestaltet werden und in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Akteur*innen der Zivilgesellschaft stadtweit bekannt gemacht werden, ohne die Standortsicherheit zu gefährden.
  • Den Ausbau der Clearing Stelle in Berlin sowie den barrierefreien Ausbau dieser, da diese eine Erstinterventionsstelle bei häuslicher Gewalt ist sich so durch eine wesentlich kürzere Aufenthaltsdauer einem Frauenhaus gegenüber unterscheidet
  • Im Allgemeinen eine Erhöhung des Personals um die umfassende und gute Betreuung der Frauen sicherstellen zu können
  • Mehr Geld für Sicherheitskonzepte, insbesondere in Bezug auf Sicherheit im digitalen Raum, sowie den Ausbau und Weiterführung bestehender Projekte der IT Sicherheit und Beratungsangebote zu Stalking
  • Die schnellstmögliche Verabschiedung des geplanten „Gewalthilfegesetzes” auf Bundesebene, durch welchen ein Rechtsanspruch auf einen Platz im Frauenhaus gesichert werden soll. Der Bund soll folglich diesen Anspruch mit den entsprechenden finanziellen Mittel untermauern.
  • Mehr Männerberatungsstellen für gewalttätige Männer schaffen
  • Fördern und Ausbau des Bundesförderprogramm gegen Gewalt an Frauen