Antrag 220/I/2025 Fortschreibung Maßnahmenplan „Berlin inklusiv“ sichern

Status:
Überweisung

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich im Hinblick auf den Doppelhaushalt 2026/2027 für die Bereitstellung und Sicherung der notwendigen finanziellen Ressourcen für eine zukunftsorientierte Fortschreibung einer gesamtstädtischen Strategie einzusetzen, um Berlin zu einer tatsächlich  inklusiven Stadt weiterzuentwickeln. Grundsätzlich gilt: Barrierefreiheit als Qualitätsstandard hat alle Lebensbereiche zu umfassen.

 

Gefordert wird

  • die Fortsetzung der Strategiekonferenz Inklusion und Eingliederungshilfe
  • ein zweiter Maßnahmeplan „Berlin inklusiv“, der nahtlos an den Ende 2025 endenden Maßnahmeplan anschließt
  • das regelmäßige Aufgreifen entsprechender Diskussionen und Ergebnisse in die tatsächliche Politikbefassung des Berliner Senates und des Berliner Abgeordnetenhauses.
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: AH Fraktion (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 8 2026:
Die Weiterentwicklung einer inklusiven Stadt und die konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sind zentrale Anliegen der SPD-Fraktion. Die Fortschreibung des Maßnahmenplans „Berlin inklusiv“ findet sich auch im Koalitionsvertrag wieder. Darin heißt es auf Seite 76: „Der Maßnahmenplan ‚Berlin inklusiv‘ wird fortgeschrieben und nach 2025 mit Erfolgsindikatoren versehen.“ Hierfür wurde Maßnahmenplan „Berlin inklusiv 2020 bis 2025“ im Hinblick auf die Fortschreibung evaluiert. Diese Evaluation erfolgte im Austausch mit dem Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen sowie dem Deutsches Institut für Menschenrechte. Die Fortschreibung des Maßnahmenplans wurde vorbereitet; in diesem Zusammenhang wurde ein entsprechendes Konzept erarbeitet.
Überweisungs-PDF: