Die in dem Entlastungspaket der Bundesregierung vorgesehene Energiepauschale ist ein gutes Instrument um gestiegene Energiepreise zu kompensieren. Geplant ist, allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen die Energiepauschale von einmalig 300 Euro zu zahlen, aber Personen im Ruhestand sind davon bisher ausgenommen. Aus Gerechtigkeitsgründen sollte die Energiepauschale allen Personen im Ruhestand zugutekommen.
Empfehlung der Antragskommission:
zurückgestellt
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