Der Erwerb von Wohneigentum durch die bisherigen Mieter/innen zur weiteren Selbstnutzung wird staatlich gefördert. Fördergrundbetrag, Kinderzulage und Einkommensgrenzen orientieren sich an der Eigenheimzulage (Stand 2004).
Empfehlung der Antragskommission:
reject (Kein Konsens)
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Aktion | Seite | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
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Nicht abgestimmt | Ä-1 zum Antrag 61/I/2018 | Ändern | 1 | AGS Berlin | Schutz von Mietern vor Verdrängung Der Erwerb von bisher von Mieter/innen genutzten Wohnungen wird zur weiteren Selbstnutzung staatlich gefördert. Fördergrundbetrag, Kinderzulage und Einkommensgrenzen orientieren sich an der Eigenheimzulage (Stand 2004). Begründung: Mit dieser Regelung wird einer Verdrängung der Mieter/innen aus ihren Wohnungen durch überhöhte Mieten oder Privatisierungen entgegengewirkt. So können die Mieter/innen als Selbstnutzer/innen ihrer Wohnungen in ihrem angestammten Kiez verbleiben. |