Antrag 129/I/2022 Flagge zeigen für die LGBTIQ*-Community

Status:
Annahme

Wir begrüßen die Entscheidung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, dass ab diesem Jahr erstmals die Regenbogenflagge zu bestimmten Anlässen wie dem Christopher Street Day an Dienstgebäuden des Bundes gesetzt werden darf.

 

Der Bund folgt damit dem Beispiel von Berlin: Schon 2020 hatte die Senatsverwaltung für Inneres und Sport unter dem damaligen Innensenator Andreas Geisel die generelle Zustimmung zur Beflaggung mit der Regenbogenfahne in die Beflaggungsverordnung für das Land Berlin aufgenommen.

 

Die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport wird aufgefordert, bei allen Stellen im Land Berlin neben der traditionellen Form der Regenbogenflagge auch das Hissen der „Progress Pride-Fahne“ zuzulassen, die um die Farben hellblau, rosa, weiß, braun und schwarz erweitert ist. Diese Farben repräsentieren die trans* Community, BIPoC-Communitys sowie Menschen, die mit HIV/AIDS leben oder gestorben sind. Zusätzlich wird ein lilafarbener Kreis vor gelbem Hintergrund aufgenommen, der für intergeschlechtliche Menschen steht.

 

Die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport wird darüber hinaus aufgefordert, über den Christopher Street Day hinaus auch an anderen Gedenktagen – insbesondere am Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) jährlich am 17. Mai – die Flagge zu setzen.

Den SPD-Landesvorstand fordern wir auf, ab der Pride-Saison 2022 die Flagge zu setzen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Beschluss des Parteitages
Text des Beschlusses:

Wir begrüßen die Entscheidung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, dass ab diesem Jahr erstmals die Regenbogenflagge zu bestimmten Anlässen wie dem Christopher Street Day an Dienstgebäuden des Bundes gesetzt werden darf.

Der Bund folgt damit dem Beispiel von Berlin: Schon 2020 hatte die Senatsverwaltung für Inneres und Sport unter dem damaligen Innensenator Andreas Geisel die generelle Zustimmung zur Beflaggung mit der Regenbogenfahne in die Beflaggungsverordnung für das Land Berlin aufgenommen.

Die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport wird aufgefordert, bei allen Stellen im Land Berlin neben der traditionellen Form der Regenbogenflagge auch das Hissen der „Progress Pride-Fahne“ zuzulassen, die um die Farben hellblau, rosa, weiß, braun und schwarz erweitert ist. Diese Farben repräsentieren die trans* Community, BIPoC-Communitys sowie Menschen, die mit HIV/AIDS leben oder gestorben sind. Zusätzlich wird ein lilafarbener Kreis vor gelbem Hintergrund aufgenommen, der für intergeschlechtliche Menschen steht.

Die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport wird darüber hinaus aufgefordert, über den Christopher Street Day hinaus auch an anderen Gedenktagen – insbesondere am Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) jährlich am 17. Mai – die Flagge zu setzen.

Den SPD-Landesvorstand fordern wir auf, ab der Pride-Saison 2022 die Flagge zu setzen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

Bisher ist im Land Berlin die Flaggenverordnung so geregelt, dass ausschließlich zum Christopher Street Day die Regenbogenflagge gehisst werden darf. Die hier gemeinte Regenbogenflagge zeigt laut Flaggenverordnung sechs gleichmäßig breite Querstreifen in den Farben - von oben nach unten gesehen - Rot, Orange, Gelb, Grün, Königsblau, Violett. Für alle anderen relevanten Tage der Community muss weiterhin – je nach Tag – eine gesonderte Genehmigung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport eingeholt werden. Die Forderung des Beschlusses ist bisher nicht umgesetzt worden. Eine grundsätzliche Genehmigung, die das Hissen einer Progressive Pride Flagge regelt, besteht bisher noch nicht.
Überweisungs-PDF: