Antrag 125/I/2020 Femizid ist Mord und muss als solcher benannt werden!

Status:
Annahme mit Änderungen

Der Begriff „Femizid“ bezeichnet Tötungen von Frauen* aufgrund ihres Geschlechts. Sie haben gemein, dass sie aus einem patriarchalen Hintergrund verübt werden. Häufig sind der Partner*, Expartner* oder anderweitig nahestehende Personen die Täter.“

Jeden dritten Tag wird in Deutschland eine Frau* von ihrem Partner* oder Ex-Partner* getötet. Oft beginnt es mit einer Zurückweisung des Mannes* durch die Frau*. In der Presse ist dann häufig von „Familiendramen“ oder „Eifersuchtstaten“ zu lesen. Das klingt als hätten die Frauen* einen Anteil an dem, was ihnen angetan wird. Doch eine Verharmlosung und Relativierung der Gewalt gegen Frauen* findet sich nicht nur in der Berichterstattung, sondern auch in der Rechtsprechung wieder.
So genannte Trennungstötungen werden in der Regel als Totschlag und nicht als Mord gewertet, da keine niedrigen Beweggründe erkennbar sein. Dies wird oft damit begründet, dass „die Trennung von dem Tatopfer ausgeht und der Angeklagte durch die Tat sich dessen beraubt, was er eigentlich nicht verlieren will“. Nicht nur wird hier ein Teil der Schuld vom Täter* auf das Opfer geschoben, patriarchale Besitzansprüche werden als persönliche Verletzlichkeit kaschiert und strafmildernd interpretiert. Die Trennung wird als besondere Kränkung für den Täter* empfunden, denn durch sie löst sich die Frau* aus dem vermeintlichen Besitzverhältnis heraus. Sie stellt den Besitzanspruch und somit den Status des Mannes* als „Eigentümer“ oder „Herrscher“ über den weiblichen* Körper in Frage. Trans Frauen*, deren alleinige Existenz die patriarchalen und gender binären Denkmuster der Täter* widersprechen, sind besonders durch diese Hassverbrechen gefährdet.

Durch den Akt des Tötens wird in den Augen des Täters* die Aneignung der Frau* und ihres Körpers als sein Eigentum wiederhergestellt. Der absolute Besitzanspruch über weibliche* Körper legitimiert für Täter* selbst die Tötung, den Femizid. Auf den Punkt gebracht: Der Mann* entscheidet, ob eine Frau* leben darf oder nicht. Wird eine Frau* von einem Mann* getötet, weil dieser sich alleine durch den Wunsch der Frau* nach einem selbstbestimmten Leben gekränkt fühlt, so ist dies nach unserem Verständnis ein niedriger Beweggrund. Die Idee, ein Mann könne eine Frau* besitzen, ist verachtenswert!

Deutlich leichter tut sich die Rechtsprechung und Öffentlichkeit bei sogenannten „Ehrenmorden“, die von türkisch- oder arabischstämmigen Tätern* verübt werden. Vor 15 Jahren wurde Hatun Sürücü von ihrem Bruder auf offener Straße erschossen, weil sie sich für ein eigenständiges und freies Leben entschieden hatte. Das Mordmerkmal wurde bei diesem Femizid nicht in Frage gestellt, obwohl auch hier männliche Vorherrschaft über die Lebensweise einer Frau* Auslöser der Tat war. Es ist nicht hinnehmbar. dass Frauenrechte in der Gesellschaft sowie Rechtsprechung nur von Relevanz sind, wenn gleichzeitig rassistische Narrative bedient werden.
Eine Zurückweisung führt dann zu Gewalt oder sogar zu Mord, wenn der Täter* glaubt, ein Anrecht auf die Frau* zu haben, sie zu besitzen. Wenn ihr abgesprochen wird, dass sie selbst über ihr Leben entscheidet und darüber, mit wem sie wie Beziehungen führt. Kurzum: Es ist der Frauen*hass des Täters*, der zu Gewalt und Mord führt, niemals die Frauen* selbst!

Indem man Frauen*morde nicht als solche benennt, ignoriert man diese patriarchalen Muster. Diese Ignoranz ist weitere Gewalt. Femizide und Gewalt gegen Frauen* müssen auch so benannt werden. Es sind keine „Beziehungstaten“ oder Fälle von „häuslicher Gewalt“. Diese Begriffe gaukeln vor, dass es Männer* und Frauen* gleichermaßen treffen kann und dass Geschlecht keinerlei Rolle spielen würde.

 

Wir fordern,

  • dass Femizide in den polizeilichen Statistiken als eine Form von Hassverbrechen erfasst werden.
  • dass Tötungen von Frauen* aufgrund ihres Geschlechts und damit auch Trennungstötungen von Frauen* als Form von Femiziden gewertet werden
  • dass Femizide als Morde aufgrund eines niedrigen Beweggrunds eingestuft werden.
  • dass die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung darauf hinwirken, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz eine gemeinsame Aufklärungskampagne über Hass auf und Gewalt an Frauen, mit dem Schwerpunkt gezielte Frauenmorde als gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, durchführen.
  • dass die Existenz patriarchaler und genderbinärer Denkmuster in der Gesellschaft und unter Straftätern in der juristischen Ausbildung angemessen thematisiert wird.
  • dass Fortbildungen zu Femiziden für Richter*innen und Staatsanwält*innen angeboten werden!

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Änderung Überschrift: Femizid ist Mord und muss als solcher benannt werden!

Der Begriff “Femizid” bezeichnet Tötungen von Frauen* aufgrund ihres Geschlechts. Sie haben gemein, dass sie aus einem patriarchalen Hintergrund verübt werden. Häufig sind der Partner*, Expartner* oder anderweitig nahestehende Personen die Täter.

 

Wir fordern,

  • dass Femizide in den polizeilichen Statistiken als eine Form von Hassverbrechen erfasst werden.
  • dass die Tötungen von Frauen* aufgrund ihres Geschlechts als Morde eingestuft werden. Hierzu ist die Motivgeneralklausel der „niederen Beweggründe“ zu ersetzen mit der Tötung des Opfers „wegen dessen Geschlecht, Abstammung, Herkunft oder religiöser oder weltanschaulicher Überzeugung oder sonst aus menschenverachtenden Beweggründen“
  • eine konsequente Ächtung von Femiziden und die entschiedene Umsetzung der Istanbul-Konvention einsetzt. Der Verharmlosung von Trennungstötungen stellt sich die SPD-Bundestagsfraktion entschieden entgegen.
  • dass die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung darauf hinwirken, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz eine gemeinsame Aufklärungskampagne über Hass auf und Gewalt an Frauen, mit dem Schwerpunkt gezielte Frauenmorde als gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, durchführen.
  • dass die Existenz patriarchaler und genderbinärer Denkmuster in der Gesellschaft und unter Straftätern in der juristischen Ausbildung angemessen thematisiert wird.
  • dass Fortbildungen zu Femiziden für Richter*innen und Staatsanwält*innen angeboten werden.

 

An durchschnittlich jedem Tag wird in Deutschland eine Frau Opfer einer versuchten oder vollendeten Tötungstat durch den (Ex-)Partner oder (Ex-)Ehemann. An jedem dritten Tag stirbt eine Frau* dadurch in Deutschland.

 

Oft beginnt es mit einer Zurückweisung des Mannes* durch die Frau*. In der Presse ist dann häufig von „Familiendramen“ oder „Eifersuchtstaten“ zu lesen. Das klingt als hätten die Frauen* einen Anteil an dem, was ihnen angetan wird. Doch eine Verharmlosung und Relativierung der Gewalt gegen Frauen* findet sich nicht nur in der Berichterstattung, sondern auch in der Rechtsprechung wieder. So genannte Trennungstötungen werden in der Regel als Totschlag und nicht als Mord gewertet, da keine niedrigen Beweggründe erkennbar sein. Dies wird oft damit begründet, dass „die Trennung von dem Tatopfer ausgeht und der Angeklagte durch die Tat sich dessen beraubt, was er eigentlich nicht verlieren will“. Nicht nur wird hier ein Teil der Schuld vom Täter* auf das Opfer geschoben, patriarchale Besitzansprüche werden als persönliche Verletzlichkeit kaschiert und strafmildernd interpretiert. Die Trennung wird als besondere Kränkung für den Täter* empfunden, denn durch sie löst sich die Frau* aus dem vermeintlichen Besitzverhältnis heraus. Sie stellt den Besitzanspruch und somit den Status des Mannes* als „Eigentümer“ oder „Herrscher“ über den weiblichen* Körper in Frage. Trans Frauen*, deren alleinige Existenz die patriarchalen und genderbinären Denkmuster der Täter* widersprechen, sind besonders durch diese Hassverbrechen gefährdet.

 

Durch den Akt des Tötens wird in den Augen des Täters* die Aneignung der Frau* und ihres Körpers als sein Eigentum wiederhergestellt. Der absolute Besitzanspruch über weibliche* Körper legitimiert für Täter* selbst die Tötung, den Femizid. Auf den Punkt gebracht: Der Mann* entscheidet, ob eine Frau* leben darf oder nicht. Wird eine Frau* von einem Mann* getötet, weil dieser sich alleine durch den Wunsch der Frau* nach einem selbstbestimmten Leben gekränkt fühlt, so ist dies nach unserem Verständnis ein niedriger Beweggrund. Die Idee, ein Mann könne eine Frau* besitzen, ist verachtenswert!

 

Deutlich leichter tut sich die Rechtsprechung und Öffentlichkeit bei sogenannten „Ehrenmorden“, die von türkisch oder arabischstämmigen Tätern* verübt werden. Vor 15 Jahren wurde Hatun Sürücü von ihrem Bruder auf offener Straße erschossen, weil sie sich für ein eigenständiges und freies Leben entschieden hatte. Das Mordmerkmal wurde bei diesem Femizid nicht in Frage gestellt, obwohl auch hier männliche Vorherrschaft über die Lebensweise einer Frau* Auslöser der Tat war. Es ist nicht hinnehmbar, dass Frauenrechte in der Gesellschaft sowie Rechtsprechung nur von Relevanz sind, wenn gleichzeitig rassistische Narrative bedient werden. Eine Zurückweisung führt dann zu Gewalt oder sogar zu Mord, wenn der Täter* glaubt, ein Anrecht auf die Frau* zu haben, sie zu besitzen. Wenn ihr abgesprochen wird, dass sie selbst über ihr Leben entscheidet und darüber, mit wem sie wie Beziehungen führt. Kurzum: Es ist der Frauen*hass des Täters*, der zu Gewalt und Mord führt, niemals die Frauen* selbst!

 

Indem man Frauen*morde nicht als solche benennt, ignoriert man diese patriarchalen Muster. Diese Ignoranz ist weitere Gewalt. Femizide und Gewalt gegen Frauen* müssen auch so benannt werden. Es sind keine „Beziehungstaten“ oder Fälle von „häuslicher Gewalt“. Diese Begriffe gaukeln vor, dass es Männer* und Frauen* gleichermaßen treffen kann und dass Geschlecht keinerlei Rolle spielen würde.

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Änderung Überschrift: Femizid ist Mord und muss als solcher benannt werden!

Der Begriff “Femizid” bezeichnet Tötungen von Frauen* aufgrund ihres Geschlechts. Sie haben gemein, dass sie aus einem patriarchalen Hintergrund verübt werden. Häufig sind der Partner*, Expartner* oder anderweitig nahestehende Personen die Täter.

 

Wir fordern,

  • dass Femizide in den polizeilichen Statistiken als eine Form von Hassverbrechen erfasst werden.
  • dass die Tötungen von Frauen* aufgrund ihres Geschlechts als Morde eingestuft werden. Hierzu ist die Motivgeneralklausel der „niederen Beweggründe“ zu ersetzen mit der Tötung des Opfers „wegen dessen Geschlecht, Abstammung, Herkunft oder religiöser oder weltanschaulicher Überzeugung oder sonst aus menschenverachtenden Beweggründen“
  • eine konsequente Ächtung von Femiziden und die entschiedene Umsetzung der Istanbul-Konvention einsetzt. Der Verharmlosung von Trennungstötungen stellt sich die SPD-Bundestagsfraktion entschieden entgegen.
  • dass die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung darauf hinwirken, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz eine gemeinsame Aufklärungskampagne über Hass auf und Gewalt an Frauen, mit dem Schwerpunkt gezielte Frauenmorde als gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, durchführen.
  • dass die Existenz patriarchaler und genderbinärer Denkmuster in der Gesellschaft und unter Straftätern in der juristischen Ausbildung angemessen thematisiert wird.
  • dass Fortbildungen zu Femiziden für Richter*innen und Staatsanwält*innen angeboten werden.

 

An durchschnittlich jedem Tag wird in Deutschland eine Frau Opfer einer versuchten oder vollendeten Tötungstat durch den (Ex-)Partner oder (Ex-)Ehemann. An jedem dritten Tag stirbt eine Frau* dadurch in Deutschland.

 

Oft beginnt es mit einer Zurückweisung des Mannes* durch die Frau*. In der Presse ist dann häufig von „Familiendramen“ oder „Eifersuchtstaten“ zu lesen. Das klingt als hätten die Frauen* einen Anteil an dem, was ihnen angetan wird. Doch eine Verharmlosung und Relativierung der Gewalt gegen Frauen* findet sich nicht nur in der Berichterstattung, sondern auch in der Rechtsprechung wieder. So genannte Trennungstötungen werden in der Regel als Totschlag und nicht als Mord gewertet, da keine niedrigen Beweggründe erkennbar sein. Dies wird oft damit begründet, dass „die Trennung von dem Tatopfer ausgeht und der Angeklagte durch die Tat sich dessen beraubt, was er eigentlich nicht verlieren will“. Nicht nur wird hier ein Teil der Schuld vom Täter* auf das Opfer geschoben, patriarchale Besitzansprüche werden als persönliche Verletzlichkeit kaschiert und strafmildernd interpretiert. Die Trennung wird als besondere Kränkung für den Täter* empfunden, denn durch sie löst sich die Frau* aus dem vermeintlichen Besitzverhältnis heraus. Sie stellt den Besitzanspruch und somit den Status des Mannes* als „Eigentümer“ oder „Herrscher“ über den weiblichen* Körper in Frage. Trans Frauen*, deren alleinige Existenz die patriarchalen und genderbinären Denkmuster der Täter* widersprechen, sind besonders durch diese Hassverbrechen gefährdet.

 

Durch den Akt des Tötens wird in den Augen des Täters* die Aneignung der Frau* und ihres Körpers als sein Eigentum wiederhergestellt. Der absolute Besitzanspruch über weibliche* Körper legitimiert für Täter* selbst die Tötung, den Femizid. Auf den Punkt gebracht: Der Mann* entscheidet, ob eine Frau* leben darf oder nicht. Wird eine Frau* von einem Mann* getötet, weil dieser sich alleine durch den Wunsch der Frau* nach einem selbstbestimmten Leben gekränkt fühlt, so ist dies nach unserem Verständnis ein niedriger Beweggrund. Die Idee, ein Mann könne eine Frau* besitzen, ist verachtenswert!

 

Deutlich leichter tut sich die Rechtsprechung und Öffentlichkeit bei sogenannten „Ehrenmorden“, die von türkisch oder arabischstämmigen Tätern* verübt werden. Vor 15 Jahren wurde Hatun Sürücü von ihrem Bruder auf offener Straße erschossen, weil sie sich für ein eigenständiges und freies Leben entschieden hatte. Das Mordmerkmal wurde bei diesem Femizid nicht in Frage gestellt, obwohl auch hier männliche Vorherrschaft über die Lebensweise einer Frau* Auslöser der Tat war. Es ist nicht hinnehmbar, dass Frauenrechte in der Gesellschaft sowie Rechtsprechung nur von Relevanz sind, wenn gleichzeitig rassistische Narrative bedient werden. Eine Zurückweisung führt dann zu Gewalt oder sogar zu Mord, wenn der Täter* glaubt, ein Anrecht auf die Frau* zu haben, sie zu besitzen. Wenn ihr abgesprochen wird, dass sie selbst über ihr Leben entscheidet und darüber, mit wem sie wie Beziehungen führt. Kurzum: Es ist der Frauen*hass des Täters*, der zu Gewalt und Mord führt, niemals die Frauen* selbst!

 

Indem man Frauen*morde nicht als solche benennt, ignoriert man diese patriarchalen Muster. Diese Ignoranz ist weitere Gewalt. Femizide und Gewalt gegen Frauen* müssen auch so benannt werden. Es sind keine „Beziehungstaten“ oder Fälle von „häuslicher Gewalt“. Diese Begriffe gaukeln vor, dass es Männer* und Frauen* gleichermaßen treffen kann und dass Geschlecht keinerlei Rolle spielen würde.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des BPT 2021: überwiesen an SPD-Bundestagsfraktion
Überweisungs-PDF: