Antrag 81/I/2020 Familie ist da, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen: Familienvielfalt anerkennen, alle Familien unterstützen!

Status:
Erledigt

Die Familienvorstellung “Zwei Elternteile + Kind(er) = Familie” hat noch nie der vielfältigen Lebensrealität der Familien in Deutschland entsprochen. Schon immer haben sich Menschen in verschiedensten familiären Konstellationen zusammengeschlossen. Heute erkennt die Gesellschaft mehr denn je die gelebte Vielfalt der Familien- und Lebensmodelle an. Sexualität, Elternschaft, Liebe, Fürsorge, Zuneigung und Verantwortung finden sich nicht mehr allein in einer Ehe zwischen zwei Menschen wieder, sondern werden ganz unterschiedlich gelebt. Lebensmodelle wie Mehrgenerationen-Familien, Patchwork-Familien, Regenbogenfamilien und Co-Elternschaften müssen endlich der Ehe gleichgestellt werden. Die Ehe in ihrer bestehenden Form wird dadurch nicht ungültig. Wir sehen einen zivilen Familien- und Lebensvertrag als Bereicherung und zusätzliches Angebot für diejenigen, die füreinander Verantwortung übernehmen wollen. Eine progressive Familienpolitik muss vom Grundsatz ausgehen: Familie ist da, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen und gemeinsam ihr Leben gestalten.

 

Die Familie steht als Lebensordnung unter dem besonderen Schutz des Staates. Das ist im Grundgesetz in Artikel 6 so verankert und im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) weiter geregelt. Eine genaue rechtliche Definition von „Familie“ gibt es jedoch nicht. Dies lässt – ähnlich wie bei dem Begriff „Ehe“ – Auslegungsspielraum: Unter „Ehe“ wurde bis vor kurzem noch ausschließlich die Ehe zwischen Mann und Frau verstanden. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts erfasst der Begriff ebenso die Ehe zwischen Personen gleichen Geschlechts. Eine Erweiterung des rechtlichen Familienbegriffs wäre also nötig und würde den gesellschaftlich gelebten Realitäten entsprechen. Da Artikel 6 des Grundgesetzes vor allem auch den besonderen Schutz der Familie neben der Ehe einfordert, gilt es familiäre Lebensgemeinschaften außerhalb der Ehe in besonderem Maße zu schützen und als eigenständige Rechtsform im BGB anzuerkennen. Familien automatisch mit Ehegemeinschaften gleichzusetzen, entspricht nicht den heute vielfältig gelebten Realitäten von Familie.

 

Überall dort, wo Liebe, Zuneigung oder Solidarität zwischen Menschen besteht, stärken wir die Gesellschaft. Dies gilt es für den Staat in besonderem Maße zu schützen. Dabei muss es die Aufgabe des Staates sein, Lebens- und Familienformen gleichberechtigt anzuerkennen, aber nicht zu definieren oder vorzuschreiben, wie sie im Privaten ausgestalten werden müssten. Die Einführung einer „Lebens- und Familiengemeinschaft“ als Rechtsform würde es leichter machen, über das Modell der Kleinfamilie hinauszudenken und sich auch in größeren Familienverbünden zusammenfinden zu können. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und dem Wunsch nach einer geschlechtergerechteren Aufteilung der Sorgearbeit wäre dies zu begrüßen. Eine fortschrittliche Familienpolitik muss neue Familienmodelle über rechtliche Anerkennung unterstützen.

 

Der Staat sollte allen Familienmodellen die Rechtssicherheit der Ehe bieten: Die Familien- und Lebensgemeinschaft ist rechtlich bindend und auf Dauer angelegt. Sie basiert auf einem familiären Verantwortungsverhältnis zueinander, das durch ein besonderes Maß an gegenseitiger Unterstützung und Fürsorge geprägt ist. Die Vergünstigungen (u.a. steuerrechtliche als sog. Zugewinngemeinschaft), die der Staat der Ehe bietet, beruhen auf die Erwartung des Staates, dass die Ehepartner*innen durch ihre Ehe den Staat entlasten und einen Beitrag zum Allgemeinwohl leisten. Bei unserem Familienkonzept sollte das auch gelten – wer sich zu den Pflichten eines Familienverhältnisses bekennt, sollte von Staat und Gesellschaft nicht nur moralische Anerkennung dafür bekommen, sondern auch Unterstützung und eine Gegenleistung.

 

In Frankreich gibt es bereits seit 1999 den “pacte civil de solidarité” (PACS), der eine zivilrechtliche Partner*innenschaft mit Gütergemeinschaft, gemeinsamer steuerlicher Veranlagung und steuerlich günstigeren Erbbestimmungen ermöglicht. Mittlerweile entscheiden sich über 40 Prozent der Paare in Frankreich für den PACS, um ihre Partner*innenschaft rechtlich abzusichern. Das zeigt, wie groß der Wunsch nach einem alternativen rechtlichen Modell zur Ehe ist.

 

Die „Lebens- und Familiengemeinschaft“ beruht auf gegenseitigen Verantwortungspflichten, die die Familienmitglieder einander verpflichtet: Selbstbestimmung darf nicht Verantwortungslosigkeit und mangelnde soziale Absicherung bedeuten. Das entspricht den Leitprinzipien des bestehenden deutschen Familienrechts –Bindung und Schutz der Schwachen. Insbesondere bei Fragen des Kindeswohls ist dies wichtig. Wir wollen, dass Personen, die gemeinsam eine „Lebens- und Familiengemeinschaft“ eingegangen sind, auch gemeinsam Verantwortung übernehmen. Das beinhaltet zum Beispiel Unterhaltsverpflichtungen. Dabei wollen wir sicherstellen, dass die Bedürfnisse von Kindern in besonderem Maße berücksichtigt werden. Fürsorge- und Einstandspflichten bestehen für Kinder innerhalb einer „Familiengemeinschaft“ auch über die mögliche Auflösung dieser hinaus. Das Wohl des Kindes steht für uns an erster Stelle: Alle in Bezug auf Kinder getroffenen Regelungen sind daher bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von allen Vertragsparteien rechtsbindend einzuhalten.

 

Gleichzeitig gilt es auch mit der „Familien- und Lebensgemeinschaft“ klassisch patriarchale Verantwortungs- und Rollenzuschreibungen aufzubrechen. Das Modell einer „Familien- und Lebensgemeinschaft“ trägt dazu bei, Fürsorgebeziehungen in ihrer tatsächlichen Vielfalt und Komplexität wahrzunehmen und nicht nur Frauen* in die Verantwortung für Sorgearbeit zu nehmen.

 

Wir fordern, dass Familien- und Lebensgemeinschaften, die außerhalb einer Ehe Verantwortung füreinander übernehmen, besser anerkannt und gefördert werden. Dafür wollen wir eine „Familien- und Lebensgemeinschaft“ im Bürgerlichen Gesetzbuch gesetzlich verankern.

 

Wir fordern, in einem ersten Schritt die gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten der Ehe sowie alle Begünstigungen des Staates der Rechtsform Ehe gegenüber – vor allem im Adoptions-, Steuer-, Erb-, Aufenthalts- und Familienrecht – allen volljährigen Menschen zugänglich zu machen, die eine Familien- und Lebensgemeinschaft eingehen. Langfristig sehen wir die Familien- und Lebensgemeinschaft als Chance, das Patriarchat und die bürgerliche Ehe als vorherrschende Ideologien zu überwinden.

 

Wir fordern, dass die Familien- und Lebensgemeinschaft nicht auf zwei Personen beschränkt ist und keine Festlegung des Geschlechts verlangt. Wenn Menschen füreinander Verantwortung übernehmen, ist es nicht entscheidend, ob sie das aus romantischen, freundschaftlich-platonischen oder anderen Gründen tun, ob zu zweit oder mit mehr als einer anderen Person.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 82/I/2020 (Konsens)