Die SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin wird aufgefordert sich dafür einzusetzen:
Zur Ausweitung des Fahrradverkehrs in Berlin, wird im § 43 des Berliner Mobilitätsgesetzes die Umwidmung von bisher für Autofahrer zugelassenen Straße in Fahrradstraßen „durch geeignete Maßnahmen“ festgelegt. Um die Einfahrt in diese Straßen zu verhindern, ist als „geeignete Maßnahme“ in mehreren Bezirken die Aufstellung von Pollern vorgesehen. Dabei werden jedoch die Belange von Menschen mit Mobilitätsbehinderung, die auf ihren PKW angewiesen sind, außer Acht gelassen. Poller verhindern, dass Menschen mit Mobilitätsbehinderung, die im Besitz des EU-Parkausweises sind, in diese Straßen einfahren und dort parken können. Die Fraktion wird daher beauftragt, diesen Paragraphen entsprechend zu präzisieren, damit Menschen mit Mobilitätsbehinderung ihre Ziele auch in diesen Straßen erreichen können.