Ersetze § 6 Abs. 3 GO durch:
(4) Die Versammlung kann auf Vorschlag der Versammlungsleitung die Aussprachezeiten zu einzelnen Tagesordnungspunkten oder Anträgen festlegen. Die Versammlung kann die Redezeit für Wortbeiträge auf eine bestimmte Dauer begrenzen.
bisherige Formulierung:
(3) Die Versammlung kann die Redezeit auf eine bestimmte Dauer begrenzen.
Ersetze § 6 Abs. 3 GO durch:
(4) Die Versammlung kann auf Vorschlag der Versammlungsleitung die Aussprachezeiten zu einzelnen Tagesordnungspunkten oder Anträgen festlegen. Die Versammlung kann die Redezeit für Wortbeiträge auf eine bestimmte Dauer begrenzen.
bisherige Formulierung:
(3) Die Versammlung kann die Redezeit auf eine bestimmte Dauer begrenzen.