Die Richtlinie der SPDqueer – Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung der SPD Berlin wird wie folgt ergänzt, bzw. abgeändert:
- 5, Absatz (3)
„ d) Anstelle der in a) bis c) Genannten kann ein gleichberechtigter Sprecher*innenrat aus mindestens drei und höchstens sieben Sprecher*innen gebildet werden, der eine ungerade Zahl an Mitgliedern haben muss. Über die Anzahl ist vor der Wahl zu beschließen. Die mit den Ämtern in a) bis c) verbundenen Aufgaben werden unter den Mitgliedern des Sprecher*innenrates bei der konstituierenden Sitzung des Kreisvorstands verteilt.
1. e) ggf. Beisitzer*innen über deren Anzahl vor der Wahl zu beschließen ist.
Die unter a) bis d) Genannten bilden den Geschäftsführenden Kreisvorstand.“
Die Richtlinie der SPDqueer – Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung der SPD Berlin wird wie folgt ergänzt, bzw. abgeändert:
- 5, Absatz (3)
„ d) Anstelle der in a) bis c) Genannten kann ein gleichberechtigter Sprecher*innenrat aus mindestens drei und höchstens sieben Sprecher*innen gebildet werden, der eine ungerade Zahl an Mitgliedern haben muss. Über die Anzahl ist vor der Wahl zu beschließen. Die mit den Ämtern in a) bis c) verbundenen Aufgaben werden unter den Mitgliedern des Sprecher*innenrates bei der konstituierenden Sitzung des Kreisvorstands verteilt.
1. e) ggf. Beisitzer*innen über deren Anzahl vor der Wahl zu beschließen ist.
Die unter a) bis d) Genannten bilden den Geschäftsführenden Kreisvorstand.“