Das Berliner Senat wird dazu aufgefordert, den Katalog des Ermäßigungstatbestandes der Ausführungsvorschriften über Entgelte der Berliner VHS (Nr. 7 AV Entgeltermäßigungen) um einen weiteren 13. Ermäßigungstatbestand (50% Rabatt) für Bezieherinnen von Kurzarbeitergeld zu ergänzen, welches nicht dem vollen Lohn entspricht.
Die derzeit geltenden Ausführungsvorschriften über Entgelte der VHS sind für Bezieherinnen von Kurzarbeitergeld nicht anwendbar.
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Senat (Konsens)
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