Antrag 216/II/2024 Erlassmöglichkeit von Verspätungszuschlägen
AntragstellerInnen:
KDV Marzahn-Hellersdorf
Der Landesparteitag möge beschließen:
Der Bundesparteitag möge beschließen:
Die zwingende Festsetzung von Verspätungszuschlägen gem. § 152 (2) AO ist durch den Gesetzgeber dahingehend zu reformieren, dass auch eine Teil- oder Vollerlass, insbesondere bei Renteneinkünften, möglich ist.
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesgruppe (Konsens)
This Antrag was published on Donnerstag, 24. Oktober 2024 at 10:31.