Das Land Berlin wird aufgefordert, im Bundesrat einen Gesetzentwurf vorzulegen. Dieser Gesetzentwurf soll eine Erhöhung der Regelleistungen von Hartz IV, Sozialhilfe, in der Altersgrundsicherung und für Asylbewerberinnen und Asylbewerber entsprechend der Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtverbands um mindestens 30 Prozent vorsehen.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
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