Höchstaufenthaltsdauer von Fachkräften aus Drittstaaten bei teilweiser Anerkennung der Berufsqualifikation auf mindestens 3 Jahre erhöhen
Die sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten mögen sich dafür einsetzen, dass die im § 16d (1) und (3) Aufenthaltsgesetz genannte Höchstaufenthaltsdauer der zu erteilenden Aufenthaltserlaubnisse von derzeit 2 Jahren auf mindestens 3 Jahre angehoben wird.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
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