Antrag 89/I/2023 Erhalt von Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld vereinfachen

Status:
Erledigt

Es wird eine Gesetzesänderung erwirkt, nach welcher erst ab dem dritten Tag der Krankheit von Kindern ein ärztliches Attest für die Kinderkrankmeldung der Eltern vonnöten ist. Zuvor reicht die reine Information des Arbeitgebers durch das Elternteil. Das Kinderkrankengeld soll trotzdem ab dem ersten Tag der Krankheit gezahlt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 90/I/2023 (Konsens)