Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich für eine Reform des § 24b Einkommensteuergesetz (EStG) einzusetzen mit dem Ziel, dass der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende künftig auch im paritätischen Wechselmodell anteilig beiden betreuenden Eltern gewährt werden kann – unabhängig von der Meldeadresse des Kindes.
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