Antrag 93/II/2019 Enteignung von Mietwohnungen und Häusern von Vermieter*innen die ihrer Verpflichtung aus Art. 14 Abs. 2 GG nicht nachkommen!

Status:
Zurückgezogen

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin und des Berliner Senats auf, einen Gesetzesentwurf mit folgendem Inhalt zu erarbeiten:

 

Vermieter*innen, die ihrer Eigentumsverpflichtung nicht nachkommen und nachweislich zum Nachteil der Mieter*innen handeln, sollen enteignet werden können.

Es wird eine zentrale Beschwerdestelle eingerichtet, die diese Beschwerden (auch anonym) aufnimmt, systematisch erfasst und die Mieter*innen berät. Die Beschwerdestelle erstattet jährlich der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und dem Abgeordnetenhaus Bericht.

 

Im Gesetzesentwurf sind Härtefälle, Fristsetzungen und eine Entschädigung maximal zum Verkehrswert vorzusehen. Zudem ist zu prüfen, ob eine Beweislastumkehr eingeführt werden kann.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 304/II/2019