Antrag 65/II/2022 Endlich Beschlusslage umsetzen – Sonderungsverbot an Freien Schulen durchsetzen!

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, mit fünf Jahren Verzögerung die wiederholte Beschlusslage der SPD Berlin umzusetzen und verbindliche Vorgaben über einkommensabhängige Maximalbeiträge beim Schulgeld (Schulgeldhöchstbetragstabellen) für Freie Schulen einzuführen. Die dafür notwendige Reform der Durchführungsverordnung (DVO) soll das Land Berlin in die Lage versetzen, das im Grundgesetz vorgeschriebene Sonderungsverbot nach Art. 7 Abs. 4 GG (Zugang für alle Kinder unabhängig vom Einkommen der Eltern) durchzusetzen.

 

Im Einzelnen sollen folgende Aspekte Einzug in die DVO finden:

  • Einkommensabhängige Schulgeldtabelle, die bei der vollständigen Beitragsfreiheit für Familien im Transferleistungsbezug anfängt und sich in Anlehnung an die TKBG-Tabelle (Tageskostenbetreuungsgesetz-Tabelle) einkommenssensibel fortsetzt sowie auch mittlere Einkommen umfasst. Dabei sollen alle tatsächlich verpflichtenden Elternbeiträge einbezogen werden. 
  • Schulen, die viele Kinder aus einkommensschwächeren Familien aufnehmen und Inklusion umsetzen, sollen höhere Zuschüsse erhalten, die es ermöglichen, dass die verbindlichen Schulgeldtabellen nicht dazu führen, dass die Schulen mehr segregieren – sondern weniger. Die erhöhten Zuschüsse sollen einen adäquaten Ausgleich darstellen, der sich aus dem Verbot, Schulgeld von Familien, die Transferleistungen beziehen, ergibt. Schulen, die nur wenige oder keine Schüler*innen aus einkommensschwächeren Familien aufnehmen, sollen entsprechend geringere Zuschüsse erhalten.
  • Die Vergleichbarkeit der Eingruppierung der Gehälter des pädagogischen Personals mit dem öffentlichen Sektor muss sichergestellt sein. Qualitative Verbesserungen in der Pädagogik der Freien Schulen darf nicht auf Kosten der Gehälter der Beschäftigten erfolgen.
  • Die Aufsichtsstrukturen der SenBJF für Freie Schulen sind zu stärken und die Einhaltung des Sonderungsverbots nicht nur bei der Zulassung, sondern fortwährend zu prüfen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

Zu diesem Antrag kann keine Stellungnahme seitens des Senats abgegeben werden, da dieser keinem SPD-geführten Ressort zuzuordnen ist.

Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

Das im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU vereinbarte Vorhaben ist für eine zweite Schulgesetznovelle Ende 2024 vorgesehen. Im Zuge dessen setzt sich die SPD-Fraktion für eine vollständige Umsetzung im Sinne des Antrags ein.
Überweisungs-PDF: