Der SPD-Parteivorstand, die SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sprechen sich für die Einführung eines Partnerschutzes innerhalb der ersten vier Lebenswochen eines Kindes (Geburt/Adoption des eigenen Kindes bzw. des Kindes der/des Partner*in) , wobei der Lohnausgleich über das sozialversicherungsrechtliche Umlageverfahren erfolgt.
Der SPD-Parteivorstand, die SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sprechen sich für die Einführung eines Partnerschutzes innerhalb der ersten vier Lebenswochen eines Kindes (Geburt/Adoption des eigenen Kindes bzw. des Kindes der/des Partner*in) , wobei der Lohnausgleich über das sozialversicherungsrechtliche Umlageverfahren erfolgt.