Die SPD-Fraktion im Bundestag wird aufgefordert, sich bei der Gesetzgebung hinsichtlich des Elterngeldes dahingehend für eine Reformierung einzusetzen, sodass künftig von der Summe des Einkommens beider Eltern vor Beginn der Elternzeit (in Familien mit zwei Eltern) nach Zahlung des Elterngeldes noch 82,5% (oder ein höherer festgesetzter Anteil) vorhanden ist, sodass es künftig für Familien keinen finanziellen Unterschied mehr macht, welcher Elternteil in Elternzeit geht. Eine sinnvolle Deckelung nach oben soll es wie bisher weiterhin geben. Für Familien mit mehr als zwei Elternteilen soll es analog dazu entsprechende Regelungen geben. Die schon bestehenden Regelungen für Selbständige, Leistungsempfänger*innen und Alleinerziehende sowie Mindestgrenzen sollen hiervon unangetastet bleiben.
Zur Veranschaulichung: (E1 + E2) * 0,825 = E1 + X
E1 = Nettoeinkommen des Elternteils, das weiter arbeitet
E2 = Nettoeinkommen des Elternteils, das in Elternzeit geht
X = ausgezahltes Elterngeld