Antrag 92/I/2026 Einrichtung kommunaler Medizinischer Versorgungseinrichtungen (MVZ) in Berlin

  1. Die SPD Berlin setzt sich dafür ein, dass das Land Berlin zusammen mit seinen Bezirken die rechtlichen Möglichkeiten zur Gründung und zum Betrieb Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) in kommunaler Trägerschaft nach § 95 SGB V konsequent nutzen. Die kommunalen MVZ sollen vorrangig als Integrierte Gesundheitszentren betrieben werden
  2. Der Senat wird aufgefordert, gemeinsam mit den Bezirken, der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den landeseigenen Krankenhäusern ein Konzept zur schrittweisen Errichtung kommunaler MVZ als integrierte Versorgungszentren prioritär in von Unterversorgung betroffenen oder bedrohten Bezirksregionen zu erarbeiten.
  3. Kommunale MVZ sollen insbesondere
    • die hausärztliche und fachärztliche Grundversorgung in benachteiligten Bezirksregionen sichern,
    • medizinische Versorgung, Pflege, andere an der Krankenversorgung beteiligte Professionen und Beratung bündeln
    • neue, familienfreundliche und teamorientierte Arbeitsbedingungen für Ärztinnen, Ärzte und andere Gesundheitsberufe schaffen,
    • die Zusammenarbeit mit Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Prävention und sozialen Diensten stärken und
    • eine nicht renditeorientierte, am Bedarf der Bevölkerung ausgerichtete ambulante Versorgung gewährleisten.
  4. Der Senat wird aufgefordert, die notwendigen rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen, um kommunale MVZ als integrierte Gesundheitszentren aufzubauen und dauerhaft zu betreiben.
  5. Das Land Berlin soll sich auf Bundesebene dafür einsetzen, Hürden für die Gründung kommunaler MVZ abzubauen und die Rolle der Kommunen und Länder bei der Sicherstellung der ambulanten Versorgung zu stärken.