Antrag 30/I/2018 Einheitliche europäische Mindestlohnregelung

Status:
Erledigt

Im aktuellen Koalitionsvertrag einigten sich CDU, CSU und SPD u. a. darauf „einen Rahmen für Mindestlohnregelungen […] in den EU-Staaten zu entwickeln.“ Die vom Europäischen Rat proklamierte europäische Säule sozialer Rechte möchte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein „Recht auf gerechte Entlohnung, die ihnen einen angemessenen Lebensstandard ermöglicht“ zusichern. „Armut trotz Erwerbstätigkeit ist zu verhindern.“ Zudem seien angemessene Mindestlöhne zu gewährleisten. Mindestlöhne die unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen in den einzelnen Ländern, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und ihrer Familien gerecht werden.

 

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten treten dafür ein, dass Mindestlöhne prinzipiell existenzsichernde Löhne sind. Wir lehnen Löhne ab, die sich unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle bewegen. Daher ist unsere Forderung eine europäische Mindestlohnregelung die existenzsichernde Löhne in Höhe von mindestens 60% des jeweiligen nationalen Medianlohns sicherstellt.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 97/I/2018 (Konsens)