Antrag 304/II/2022 Einführung einer Mietenabgabe

Status:
Annahme mit Änderungen

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert,

  • das Konzept der Mietenabgabe auf seine juristische Tragfähigkeit zu überprüfen und umzusetzen, sofern diese auf Landesebene Bestand haben kann. Der Ertrag aus der Abgabe soll für soziale Zwecke verwendet werden, beispielsweise den sozialen Wohnungsbau.
  • Es soll eine progressiv gestaffelte Abschöpfung erfolgen, je nach Höhe des Abstandes der ortsüblichen Vergleichsmiete und von Mietern tatsächlich gezahlter Miete.
  • Sogleich werden die Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie des Senats, auch unabhängig von dem Ergebnis der juristischen Prüfung des Vorschlags zur Mietenabgabe, dazu aufgefordert, die Einführung eines Mietenkatasters anzustrengen. Dieses kann mehr Transparenz über die tatsächlich gezahlten Mieten, Eigentumsverhältnisse und Ausstattungen der Wohnungen bieten und ist Voraussetzung für die Einführung einer etwaigen Mietenabgabe.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert,

  • das Konzept der Mietenabgabe auf seine juristische Tragfähigkeit zu überprüfen. In der Folge ist bei einem entsprechenden Ergebnis die Umsetzung, sofern diese auf Landesebene Bestand haben kann. Der Ertrag aus der Abgabe soll für soziale Zwecke verwendet werden, beispielsweise den sozialen Wohnungsbau.
  • Es soll eine progressiv gestaffelte Abschöpfung erfolgen, je nach Höhe des Abstandes der ortsüblichen Vergleichsmiete und von Mietern tatsächlich gezahlter Miete.
  • Sogleich werden die Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie des Senats, auch unabhängig von dem Ergebnis der juristischen Prüfung des Vorschlags zur Mietenabgabe, dazu aufgefordert, die Einführung eines Mietenkatasters anzustrengen. Dieses kann mehr Transparenz über die tatsächlich gezahlten Mieten, Eigentumsverhältnisse und Ausstattungen der Wohnungen bieten und ist Voraussetzung für die Einführung einer etwaigen Mietenabgabe.

 

Beschluss: Beschluss des Parteitags
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert,

  • das Konzept der Mietenabgabe auf seine juristische Tragfähigkeit zu überprüfen. In der Folge ist bei einem entsprechenden Ergebnis die Umsetzung, sofern diese auf Landesebene Bestand haben kann. Der Ertrag aus der Abgabe soll für soziale Zwecke verwendet werden, beispielsweise den sozialen Wohnungsbau.
  • Es soll eine progressiv gestaffelte Abschöpfung erfolgen, je nach Höhe des Abstandes der ortsüblichen Vergleichsmiete und von Mietern tatsächlich gezahlter Miete.
  • Sogleich werden die Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie des Senats, auch unabhängig von dem Ergebnis der juristischen Prüfung des Vorschlags zur Mietenabgabe, dazu aufgefordert, die Einführung eines Mietenkatasters anzustrengen. Dieses kann mehr Transparenz über die tatsächlich gezahlten Mieten, Eigentumsverhältnisse und Ausstattungen der Wohnungen bieten und ist Voraussetzung für die Einführung einer etwaigen Mietenabgabe.
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

Auf Grundlage einer Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, die aussagt, dass die Länder keine Gesetzgebungskompetenz für eine Mietensteuer haben, sieht der Senat keine Möglichkeit, eine Sonderabgabe zur Abschöpfung hoher Mieten verfassungskonform auszugestalten. Zum Thema Mietenkataster wurden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen 2020/2021 bereits Voruntersuchungen - sowohl unter fachlichen als auch unter juristischen Gesichtspunkten – angestellt. Weitgehend unproblematisch wäre danach nur ein Register mit rein statistischen Daten ohne Personenbezug im Rahmen der Wohnungsmarktbeobachtung. Für andere Zwecke ist die Gesetzgebungskompetenz versperrt, da der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht hat. Die Diskussion mit den Fachpolitikern der Koalitionsfraktionen über eine konkrete Ausgestaltung eines Wohnungs- und Mietenkatasters läuft derzeit noch. Im Haushalt 2024/2025 wurde für den Aufbau eines Wohnungs- und Mietenkatasters ein voraussichtlicher Kostenansatz berücksichtigt.

Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

Das Anliegen des Antrags gestaltet sich im Rahmen der landesrechtlichen Gesetzgebungskompetenz gemäß der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages als schwer realisierbar, da es sich bei einer Mietenabgabe um eine Steuer handele (Drucksache 19/12260). Das zweite Anliegen des Antrags, die Einführung eines Mietenkatasters, das auf dem angestrebten Gebäude- und Wohnungsregister des Bundes aufbaut, ist im Koalitionsvertrag 2023-2026 als Ziel festgelegt. Das exekutive Handeln des Senats zur Erreichung dieses Ziels wird von der SPD-Fraktion kritisch-konstruktiv begleitet.
Überweisungs-PDF: