Antrag 26/II/2019 Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Werkstätten für Behinderte Menschen

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Vertreter aller Gremien sollen sich dafür einsetzen, dass in Werkstätten für Behinderte Menschen (WfBM) der gesetzliche Mindestlohn ab Januar 2020 eingeführt wird.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Kein Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Senats werden aufgefordert zu prüfen, ob für Menschen mit Behinderung in Werkstätten (WfBM) durch die Entlohnung durch den gesetzlichen Mindestlohn finanziell und versicherungstechnisch bessergestellt sind, um selbstbestimmt zu leben.

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Vertreter aller Gremien sollen sich dafür einsetzen, dass in Werkstätten für Behinderte Menschen (WfBM) der gesetzliche Mindestlohn ab Januar 2020 eingeführt wird.

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des BPT 2021: erledigt durch Koalitionsvertrag
Überweisungs-PDF: