Dieser Antrag hat das erforderliche Quorum der 2/3-Mehrheit in der Schlussabstimmung nicht erreicht / 21.01.2022
Einfügen einer neuen § 19 * (Antragskommission des Landesparteitags) im Organisationsstatut der SPD:
Die Antragskommission besteht aus je einem oder einer Delegierten der Kreise sowie zwölf vom Landesvorstand zu benennenden Mitgliedern, von denen sechs auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaften zu benennen sind. Liegen mehr als sechs Vorschläge der Arbeitsgemeinschaften vor, entscheidet der Landesvorstand. Die Antragskommission ist vom Landesvorstand einzuladen.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
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