Antrag 505/II/2022 Einen wirksamen Schutz vor Gewichtsdiskriminierung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verankern

Status:
Überweisung

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass sie das AGG „evaluieren, Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten“ will. Ende des Jahres soll hierfür ein Eckpunktepapier vorgelegt werden. Bisher gibt es in 1 § AGG keine Diskriminierungskategorie, die einen Schutz vor Gewichtsdiskriminierung sicherstellt. Die in den Prozess auf Bundesebene eingebundenen Mitglieder der SPD sollen daher dafür Sorge tragen, dass die Formulierung „Körpergewicht und Körpergröße“ als eine Ergänzung für den § 1 in das Eckpunktepapier für die Reform des AGG aufgenommen wird.  

Beschluss: Überweisung an Landesgruppe
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