Antrag 02/I/2025 Berlin - Ein Zuhause für uns alle - unser sozialdemokratischer Weg in der Mieten-, Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik

Status:
Annahme mit Änderungen

I. Einleitung

 

Berlin ist weiterhin eine Stadt mit großer Anziehungskraft für Menschen aus ganz Europa und aus anderen Teilen der Welt. Gerade in einer Zeit mit großen Herausforderungen für Freiheit und Demokratie steht Berlin für Offenheit und Vielfalt in einer freiheitlichen und sozialen Gesellschaft. Viele Menschen wollen hier zu Hause sein, wohnen, arbeiten und leben. Wir als SPD wollen das Wachstum der Stadt so organisieren und steuern, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt gewahrt und Teilhabe gesichert wird. Wir wollen ein Berlin, in dem Wohnen keine Alltagssorge darstellt, sondern sorgenfreier Teil eines selbstbestimmten Lebens in starken und solidarischen Nachbarschaften ist. Wir wollen ein Berlin, in dem Wohnen kein Luxus, sondern unabhängig vom Einkommen auch in zentralen Kiezen Realität ist. Wir wollen ein Berlin, das Wohnen generationengerecht ermöglicht und über sozial diverse Kieze einen starken Zusammenhalt gewährleistet.

Wir wollen ein Berlin, in dem der Wohnungsmarkt den Menschen dient.

 

Das ist die Aufgabe einer integrierten Stadtentwicklung. Wirtschaft, Arbeit und Wohnen sowie die begleitende Infrastruktur müssen zusammengedacht und parallel entwickelt werden. Dabei stehen Neubau und Bestandentwicklung, Nutzungsmischung und Umnutzung sowie Flächenverbrauch und Versiegelung im Fokus.

 

Berlin hat einen der am meisten angespannten Wohnungsmärkte bundesweit. Der Markt für Immobilienkäufe boomt – in der Regel zu Lasten von Mieter*innen. Trotz erheblicher politischer Anstrengungen kann der Wohnungsbau den Nachholbedarf an bezahlbaren Wohnungen aktuell noch nicht ausgleichen werden. Die Zahl der Baugenehmigungen und Fertigstellungen geht aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zurück, während die Bevölkerung weiter zunimmt. Bestehender Wohnraum wird zu häufig zweckentfremdet oder unter Umgehung bestehender Gesetze zu Wuchermieten angeboten.

 

Diese Entwicklung setzt insbesondere Menschen ohne oder mit kleineren und mittleren Einkommen stark unter Druck, wirkt sich mittlerweile aber auch bis in die obere Mittelschicht negativ aus – oft bis zur Verdrängung aus ihrem Zuhause und ihrem Lebensumfeld. Besonders betroffen sind Familien (insb. Alleinerziehende), die bezahlbare und ausreichend große Wohnungen oft kaum noch finden, sowie Menschen mit Behinderungen, die auf barrierefreie Wohnungen angewiesen sind. Auch Beschäftigte, Auszubildende und Studierende stehen vor Problemen. Hohe Mieten treiben sie an den Stadtrand oder zwingen sie in beengte Wohnverhältnisse. Das macht es auch für Unternehmen schwerer, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten oder sich neu in der Stadt anzusiedeln. Verstärkt wird dieser Druck durch Investmentfonds und andere Finanzmarktakteur*innen, für die Wohnungen vor allem eine Rendite sichernde Geldanlage darstellen. Berlin hat sich in den letzten Jahren zu einem Hotspot für diese Investoren entwickelt.

 

Wir wollen, dass Berlin ein Hotspot für gutes Wohnen wird. Berlin soll eine Stadt sein, die bezahlbaren Raum für uns alle bietet. Die Wohnungspolitik ist die zentrale soziale Frage unserer Stadt. Ein aktive, soziale Wohnungspolitik fördert zugleich das Vertrauen der Berliner*innen in staatliche Handlungsfähigkeit. Dazu braucht es mehr Wohnraum, bezahlbare Mieten und lebenswerte Nachbarschaften. Das erfordert ein klares Bekenntnis zum Wohnungsbau, zur Wohnraumförderung sowie zur Regulierung und gemeinwohlorientierten Strukturierung des Wohnungsmarktes. Gemeinwohlorientierte Akteure, Bauherren von selbstbewohntem Eigentum und von Betriebswohnungen sowie alle langfristig orientierten Bestandshalter sind eingeladen, sich intensiver am Bauen in Berlin zu beteiligen. Nur durch einen solchen Maßnahmen-Mix bleibt Berlin als Stadt ein Zuhause für alle, in der Menschen unabhängig vom Einkommen oder der Lebenssituation unbeschwert ein Zuhause haben oder finden können. Dieses gesamtstädtische Ziel wollen wir auch haushaltspolitisch noch stärker unterstreichen und dafür insbesondere die durch Sondervermögen und Reform der Schuldenbremse neu entstehenden Investitionsspielräume nutzen.

Vorwärts Berlin – packen wir’s an!

 

II. Wohnraum auf vielen Wegen- Damit jeder ein bezahlbares Zuhause finden kann

 

Berlin braucht mehr bezahlbare Wohnungen. Die viel zu geringe Leerstandsquote von weit unter einem Prozent zeigt: Es fehlen Wohnungen für Menschen, die neu nach Berlin kommen genauso wie für Berliner*innen, die eine andere Wohnung benötigen. Unser Ziel ist es, allen Menschen in Berlin ein bezahlbares Zuhause zu verschaffen. Dieses Ziel werden wir nur erreichen, wenn wir das Angebot an Wohnraum deutlich erhöhen. Zwischen 2011-2024 wurden 181.000 Wohnungen für weit über 350.000 Menschen gebaut. Ein großer Erfolg, zu dem wir mit unserer Politik im Senat und in den Bezirken wesentlich beigetragen haben. Aber es muss weitergehen. Bis 2040 sieht der Stadtentwicklungsplan Wohnen rund 220.000 (und eine Flächenvorsorge für weitere 50.000) zusätzliche Wohnungen für Berlin vor. Dieses Ziel ist nach den Erfahrungen der Vergangenheit zu niedrig angesetzt, denn die Bevölkerungsprognose wurde bisher mehrfach überschritten. Deshalb ist es nötig an den bestehenden jährlichen Neubauzielen festzuhalten. Das werden wir nur über einen Dreiklang von öffentlichem, genossenschaftlichem und privatem Wohnungsbau erreichen. Wir halten dabei an dem Ziel von mindestens 500.000 landeseigenen Wohnungen in den 2030er Jahren und eines mindestens zur Hälfte gemeinwohlorientierten Wohnungsmarktes bis 2050 fest. Zum festen Bestandteil des gemeinwohlorientierten Wohnungsmarktes zählen für uns neben den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften als starke und verlässliche Partner in erster Linie die Genossenschaften. In der gegenwärtigen Situation fördern wir rund 5000 neue Wohnungen mit Sozialbindungen jährlich, bei wachsendem Engagement des Bundes wollen wir auf mindestens 6500 jährlich erhöhen. Davon streben wir an, jährlich ca. 1000 neue Wohnungen von Genossenschaften zu fördern. Der gemeinwohlorientierte Wohnungsmarkt wächst auch durch das Bauen ohne Förderung im mittleren Preissegment zwischen 10 und 15 Euro je qm. Wir werden unsere Politik weiter darauf ausrichten, dass mindestens jede zweite neue Wohnung im gemeinwohlorientierten Segment verteilt auf das gesamte Stadtgebiet entsteht.

 

Neubau und Erhalt: Das zentrale Thema für die Wohnraumversorgung der Stadt

Mit dem Schneller-Bauen-Gesetz haben wir zentrale Voraussetzungen geschaffen, um neuen Wohnraum künftig zügiger planen und bauen zu können. Wir müssen mehr und schneller zusätzlichen Wohnraum schaffen – trotz aller Herausforderungen, vor denen das Baugewerbe derzeit steht. Wir wollen den Neubau von bezahlbaren Wohnungen noch stärker unterstützen, insbesondere über ausreichend verfügbare Grundstücke, zügige Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie auskömmliche Förderungen. Wir wollen:

  • eine offensive Bodenpolitik betreiben und mehr Flächen in Landesbesitz bringen, um auf ihnen bezahlbaren Wohnraum zu realisieren;
  • unter Inanspruchnahme verfügbarer Bundesmittel und der neuen Spielräume bei der Kreditaufnahme durch die Bundesländer ein öffentliches Wohnungsbauprogramm auflegen und dafür auch das Eigenkapital der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zielgerichtet erhöhen;
  • auch privates Engagement im Wohnungsbau weiterhin unterstützen, unter Beachtung unserer Ziele für gemischte Quartiere und einer guten Infrastruktur;
  • Potenzialflächen für den Wohnungsneubau schneller verfügbar Die wohnungsnahe soziale Infrastruktur und die Anbindung über den Umweltverbund (Fußverkehr, Radverkehr und Öffentlicher Personennahverkehr) sollen in allen Genehmigungsverfahren die gleiche Priorität erhalten wie der Wohnungsbau selbst. Hier soll das Prinzip der 15-Minuten-Stadt handlungsleitend sein;
  • bei Neubauprojekten, insbesondere im Rahmen der Entwicklung der Neuen Stadtquartiere, stärker als bisher in die Höhe bauen;
  • unter Berücksichtigung bereits bestehender Typisierungen in anderen Bundesländern die Entwicklung von Standard- und Typengenehmigungen unterstützen und diese zur Anwendung bringen. Ein einmal als genehmigungsfähig eingestufter Bau muss dann im Wiederholungsfall nicht das komplette Prüfverfahren erneut durchlaufen. Dazu wollen wir serielle und modulare Wohnungsbauansätze ausbauen, die auch bezüglich des Umweltschutzes sowie der Nachhaltigkeit auf einem hohen Niveau sind;
  • die auf Bundesebene geplanten Erleichterungen im Einklang mit angemessenen naturschutzfachlichen Standards bei Baustandards sowie das Schneller-Bauen-Gesetz nach zwei Jahren evaluieren, auch um weitere Erleichterungen auf den Weg zu bringen;
  • die Wohnungsbauförderung des Landes unter Inanspruchnahme aller verfügbaren Bundesmittel ausbauen und steigern. Unser Ziel bleibt: Wir wollen die Anzahl an mietpreisgebundenen Wohnungen in absoluten Zahlen steigern. Dies wollen wir neben dem Neubau auch mit den Möglichkeiten in einem Wohnraumsicherungsgesetz für die Ausweisung im Bestand und durch eine flexiblere Umsetzung der Bedingungen der Förderung erreichen, insbesondere im Wege der mittelbaren Belegungsbindung. Wir werden uns auf Landes- und Bundesebene für eine deutlich längere Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung einsetzen.
  • im Rahmen der Erschließung und Entwicklung neuer Wohnungsbaupotenziale verstärkt die Instrumente des Besonderen Städtebaurechts nutzen, um planungsbedingte Bodenwertsteigerungen der dortigen privaten Flächen für die Renanzierung des Erschließungs- und Infrastrukturaufwands abschöpfen und nutzen sowie zusätzlich Bauland erwerben zu können.

 

Im Bund setzen wir uns dafür ein, dass der Bau bezahlbarer Wohnungen auch steuerlich noch besser gefördert werden soll, indem in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten

  • die Mehrwertsteuer auf Bau- und Baunebenkosten für einen Zeitraum von zehn Jahren auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent abgesenkt wird;
  • die Abschreibungsmöglichkeiten beim Bau von Mietwohnungen, auf 50 Prozent der Baukosten innerhalb von fünf Jahren erhöht werden;

sofern diese zusätzlichen Wohnungen im Rahmen einer Baukostenobergrenze errichtet und diese dauerhaft preisgebunden oder gemeinwohlorientiert vermietet werden.

 

Zudem setzen wir uns dafür ein, dass die Investitionszulage für den gemeinnützigen Wohnungsbau eingeführt und in einer angemessenen Höhe ausgestaltet wird.

 

Genossenschaften: Der solidarische Weg zu bezahlbarem privatem Wohnungsbau

Wohnungsbaugenossenschaften spielen eine zentrale Rolle bei der Aufgabe, bezahlbaren und gemeinwohlorientierten Wohnraum zu schaffen und zu erhalten. Sie bieten eine demokratische und solidarische Alternative zum profitorientierten Wohnungsmarkt, da ihre Mieter*innen gleichzeitig Mitglieder und Mitentscheidende sind. Wir setzen uns daher für eine bessere Förderung von Genossenschaften ein. Unser Ziel ist, dass berlinweit noch mehr Menschen Mitglieder von Genossenschaften werden und genossenschaftlich wohnen können.

  • Gemäß der Liegenschaftspolitik werden landeseigene Flächen im Wege des Erbbaurechts an Dritte vergeben. Wir halten an dieser Praxis fest, entwickeln aber die Rahmenbedingungen der Finanzierung von Wohnungsbauinvestitionen weiter und garantieren Genossenschaften dabei ein dauerhaftes Erbbaurecht mit entsprechenden Sicherungen.
  • Wir wollen die Genossenschaftsförderung des Landes Berlin überarbeiten. Dabei wollen wir insbesondere den Anteil der klimagerechten Sanierung ausbauen sowie Verbesserungen beim Anteilserwerb und bei den Laufzeiten der Förderungen zugunsten der Genossenschaften in den Blick nehmen. Auch die bilanzrechtlichen Besonderheiten von Genossenschaften, die stille Reserven oder Wertentwicklungen von Grundstücken in ihren Bilanzen oft nicht abbilden können, werden betrachtet.
  • Wir wollen Kredite mit sozialer Orientierung, im Einzelfall bei Bedarf auch als Nachrangdarlehen oder abgesichert durch Bürgschaften prüfen, um den Erwerb von Häusern, die Sanierung und den Neubau zu fördern. Diese Kredite sollten sich an der sozial zu erzielenden Miete orientieren. Im Gegenzug würde ein verbindliches Belegungskonzept vereinbart. Eine Nutzung von Zuschüssen des Bundes (u.a. für Zinsverbilligungen) soll dabei angestrebt werden.
  • Wir wollen den Anteil der Genossenschaften an Wohnungsbauprojekten steigern und sie insbesondere bei der Entwicklung der Neuen Stadtquartiere stärker neben den LWU und vorrangig gegenüber privaten Wohnungsbauunternehmen als gleichwertige Akteure einbeziehen. Wir unterstützen dabei die Realisierung von Genossenschaftsquartieren, auch im Verbund mit anderen gemeinwohlorientierten Wohnungsgesellschaften. Wir werben in einer Kampagne für die Möglichkeiten des genossenschaftlichen Wohnens und unterstützen Berliner*innen bei der Gründung neuer Genossenschaften in unserer Stadt.

 

Potenziale nicht verschenken: Für einen aktivierenden Umgang mit Gewerbeflächen

Das Land Berlin betreibt eine starke Ansiedlungsstrategie von Unternehmen und verschenkt dennoch im Umgang mit Gewerbefläche an vielen Stellen noch immer Potenzial. Das gilt sowohl im Umgang mit Neubauprojekten von Gewerbeimmobilien – insbesondere Büroflächen – als auch bei der fehlenden Aktivierung der Vorhalteflächen für den Ausbau und die Neuansiedlung gewerblicher oder industriell geprägter Unternehmen. Die schwierige Wohnungssituation in Berlin erschwert für die Unternehmen zusätzlich das Anwerben von Fachkräften. Zeitgleich gibt es berlinweit ungenutzte oder zu wenig ausgenutzte Flächen.

 

Die Leerstandsquote für Büroflächen in Berlin steigt in den letzten Jahren immer weiter und beträgt mittlerweile mit 1,6 Millionen m² rund 7 Prozent. Prognosen deuten darauf hin, dass die Quote bis zum Jahr 2026 auf 8,7 % steigen könnte. Trotzdem werden in hoher Geschwindigkeit immer neue Bürogebäude geschaffen. Dieser Entwicklung werden wir entgegenwirken. Daher wollen wir:

  • Flächen planungsrechtlich verstärkt als “Urbane Gebiete”, also Mischgebiete für Wirtschaft, Wohnen, Einzelhandel und soziale Infrastruktur ausweisen, und unter Berücksichtigung des Planungsschwerpunktes Gewerbe anwenden;
  • stärker den Neubau von Gebäuden ausschließlich für Büroflächen begrenzen;
  • die Umwandlung von Büro-/Gewerbeflächen in Wohnraum weiter erleichtern;
  • gemeinsam mit der IBB unter Inanspruchnahme möglicher Bundesförderungen ein Programm zur Förderung des Umbaus von leerstehenden Bürogebäuden -flächen auf den Weg zu bringen, um die Eigentümer – dort wo möglich – beim zügigen Umbau zu Wohnraum zu unterstützen. Damit wir damit nicht den Eigentümer einfach ihre Investitionsrisiken sozialisieren, muss diese Förderung für eine entsprechende Mietpreisbindung für bezahlbaren Wohnraum genutzt werden.
  • für leerstehende Shoppingcenter und Ladenzeilen aufbauend auf den Ergebnissen des laufenden Zentrengipfels standortspezifisch neue Konzepte für Mischnutzungen entwickeln. In denen sollen Jugendzentren, Sportflächen, Clubs, Kultur, Indoorspielplätze, medizinische Angebote, Suchthilfe, ggf. auch Bürgerdienste oder andere Angebote unterkommen können, die besonders in innerstädtischer Lage wegen knapper werdender Gewerbeflächen kaum noch Flächen mit bezahlbaren Gewerbemieten finden. Dabei soll die Zwischennutzung v.a. für kulturelle, soziale oder gesellschaftspolitische Nutzung von ungenutzten Immobilien bzw. Leerstandsflächen inhaltlich gefördert werden, um Leerstand auch während Übergangszeiten für die Gesellschaft zu aktivieren. Hierfür gilt es u.a. durch standardisierte Genehmigungsverfahren für temporäre Nutzungen Prozesse für alle Beteiligten zu vereinfachen.
  • das Hochhausleitbild weiterentwickeln, um die Planung und Steuerung von Hochhäusern in Berlin mit einer bedarfsgerechten Nutzungsmischung zu verbessern;
  • sofern künftig Flächen und Grundstücke für den Bau von Hochhäusern ausgewiesen werden, diese mit städtebaulichen oder anderen geeigneten Instrumenten so absichern, dass Wertsteigerungen auch dem Land Berlin zugutekommen.

 

Die Verknüpfung von Arbeiten und Wohnen in einem gesunden Umfeld ist Kern einer integrierten und geschlechtergerechten Stadtentwicklung. Wir wollen die Ansiedlung gewerblicher oder industriell geprägter Unternehmen auch auf bislang ungenutzten Flächen unterstützen, bestehende Unternehmen halten und gleichzeitig den Wohnungsbau fördern. Daher wollen wir:

  • die Erschließung der Entwicklungsgebiete für den produktionsgeprägten Bereich an den ÖPNV und das Straßennetz stärker vorantreiben sowie fehlende Glasfaseranschlüsse und Stromkapazitäten zügig ausbauen;
  • die Ansiedlung oder Erweiterung von Unternehmen stärker verbinden mit der Errichtung von Beschäftigten-, Werks- und Auszubildendenwohnungen. Dazu wollen wir auch passende Gewerbeflächen identifizieren und nutzen, denn hiervon profitieren Beschäftigte wie Unternehmen gleichermaßen;
  • ausgehend von den gut funktionierenden landeseigenen Standorten Gewerbehöfe als Instrument zur betrieblichen Standortsicherung weiter stärken. Über Genossenschaftsmodelle, ggf. in Verbindung mit Erbbaurechtsvergaben, sollen für Gewerbehofnutzende attraktive Betreiberformen etabliert werden;

 

Wohnraum sichern, Vielfalt erhalten: Den Ankauf von Wohnungen fortsetzen

Wir wollen bezahlbaren Wohnraum erhalten, Quartiere stabilisieren und den Erhalt einer sozialen Durchmischung fördern. Dies gelang uns in der Vergangenheit auch, indem die landeseigenen Unternehmen zielgerichtet weiter Wohnungsbestände kauften. Wir wollen, dass das Land Berlin auch künftig Wohnungsbestände auch größerer Unternehmen ankauft und seine Möglichkeiten im Rahmen des bestehenden Vorkaufsrechts nutzt. Ein Schwerpunkt wird dabei insbesondere auf solche Bestände gelegt, in denen Sozialbindungen ausgelaufen sind oder ihr Auslaufen bevorsteht, um Wohnungen im preiswerten Bestand zu halten. Damit verhindern wir, dass diese Wohnungen dem freien Markt überlassen werden, was zu weiter steigenden Mieten und Verdrängung von Menschen führen würde.

 

Die Metropolregion zusammendenken: Für eine engere Verflechtung mit Brandenburg

Die Metropolregion Berlin-Brandenburg ist mittlerweile das Zuhause für rund sechs Millionen Menschen. Sie verfügt zugleich im engeren Verflechtungsraum um Berlin noch über große Entwicklungspotenziale. Wir wollen dem Konzept des “Siedlungssterns” folgend insbesondere entlang der schienenbezogenen Verkehrsachsen im Rahmen der gemeinsamen Landesplanung auch gemeinsam mit Brandenburg neue Wohngebiete erschließen und Quartiere weiterentwickeln. Dies erfordert eine enge und kontinuierliche Abstimmung zwischen den Regierungen und Parlamenten beider Länder, aber ebenso der Brandenburger Kommunen und Berliner Bezirke. Wir wollen dafür insbesondere auch dem Ausbau des schienengebundenen Nahverkehrs im Rahmen des Projektes i2030 die höchste Priorität bei der verkehrlichen Entwicklung einräumen und die Umsetzung der bestehenden regionalen Achsenentwicklungskonzepte entlang der Siedlungsachsen unterstützen.

 

Es darf ein bisschen mehr sein: Erhöhung der Sozialwohnungsquote auf 50 Prozent

Die Sozialbindung von Neubauprojekten ist ein zentraler Bestandteil der Berliner Wohnungspolitik. Um den sozialen Wohnungsbau zu intensivieren, wollen wir die obligatorische Quote für Sozialwohnungen im kooperativen Baulandmodell von derzeit 30 Prozent auf 50 Prozent anheben. Dies würde sicherstellen, dass auch im Rahmen von Projekten privater Unternehmen ein deutlich größerer Anteil der Neubauten für Menschen mit geringerem Einkommen zur Verfügung steht und somit die soziale Durchmischung in neuen Quartieren gewährleistet ist. Die Vereinbarung aus dem Berliner Wohnungsbündnis im Jahr 2022 und im Koalitionsvertrag 2023 muss endlich umgesetzt werden!

 

Mehr als ein Dach: Zusammenleben statt allein wohnen oder einsam sein

Die Verknappung von Wohnraum in Berlin hat vor allem, aber nicht nur etwas mit dem Zuwachs an Menschen und zu geringen Fertigstellungen im Neubau zu tun. Auch der Flächenverbrauch pro Kopf ist ein Einflussfaktor.

 

Vielen Menschen in Berlin leben allein, insbesondere lebensältere Menschen. Nicht wenige von ihnen wünschen sich mehr soziale Kontakte. Zeitgleich wohnen insbesondere Familien über längere Zeiträume in zu kleinen Wohnungen. Wir wollen Menschen daher zum Zusammenleben motivieren. Durch das Zusammenziehen von zwei oder mehrerer Ein-Personen-Haushalten nimmt Einsamkeit ab und es werden Wohnungen frei – Wohnraum wird somit im Bestand geschaffen. Berlin wird als Hauptstadt der Singles bezeichnet, ist aber zugleich auch Hauptstadt der Alleinerziehenden. Beiden Lebenswirklichkeiten wollen wir gerecht werden. Wir wollen insbesondere Wohnformen unterstützen, in denen damit zusammenhängende Herausforderungen gemeinsam gemeistert werden können.

  • Wir wollen unter vollständiger Inanspruchnahme der verfügbaren Bundesmittel eine “WG-Garantie” für Auszubildende und Studierende auf den Weg bringen und dafür die Zahl der Wohnplätze im Neubau und im Bestand deutlich ausweiten. Hier sind insbesondere Wohnheimplätze zu fördern und in diesem Zusammenhang die Einrichtung eines gemeinsamen Auszubildenden -und Studierendenwerkes auf den Weg zu bringen. Dabei streben wir eine maximale Miete von 400 Euro im Monat an und unterstützen daher auch die Initiative, die Mietpreisbremse auf WG-Wohnungen auszuweiten;
  • Wir wollen Alleinerziehenden-WGs unterstützen und unsere bestehenden Förderprogramme diesbezüglich weiterentwickeln;
  • Wir wollen bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen ein Modellprojekt für einen “Wir-ziehen-zusammen-Bonus” Zusammenziehende Personen erhalten dabei eine als zinsloses Darlehen ausgezahlte Prämie pro freigewordene Wohnung, dessen Rückzahlung erlassen wird, sobald die Personen zwei Jahre im neubegründeten Haushalt zusammenleben. Diese Prämie wird nur gezahlt, wenn die zusammenziehenden Personen im Hauptmietvertrag gleichberechtigte Mietparteien sind. Es muss seitens der Verwaltung sichergestellt werden, dass nicht automatisch eine Bedarfsgemeinschaft angenommen wird;
  • Zur Optimierung der Wohnungsversorgung wollen wir neben dem Wohnungstausch künftig verstärkt den Wohnungswechsel unterstützen. Mieter*innen, die innerhalb der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften eine große zugunsten einer kleineren, auf Wunsch im gleichen Kiez liegenden Wohnung freimachen, erhalten eine Umzugshilfe und zahlen in der neuen Wohnung weiterhin einen am ursprünglichen Wert orientierten Quadratmeterpreis. Wohnungswechsel muss nach diesen Maßstäben auch durch größere private Gesellschaften ermöglicht werden. Dazu setzen wir uns für eine gesetzliche Grundlage ein.
  • Wir wollen mehr attraktive Wohnangebote für ein gemeinsames Leben schaffen. Dazu wollen wir Co-Living- und Gemeinschaftswohnprojekte sowie Clusterwohnen stärker unterstützen, in denen Wohnraum mit geteilten Gemeinschaftsräumen und individuellen Rückzugsorten entstehen. Diese Angebote sollen sich auch an Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedarf richten. Bestehende private Projekte, die Zimmer zu horrenden Preisen vermieten, lehnen wir jedoch ab. Daher werden wir entsprechende Regulierungsmaßnahmen prüfen und entsprechend auf den Weg bringen.

 

Inklusives Berlin: Barrierefreier Wohnraum im Neubau und im Bestand

Unser Ziel ist, den Bestand an barrierefrei erreichbarem und nutzbarem Wohnraum zu erhöhen. Aus diesem Grund haben wir in der letzten Novelle der Bauordnung verankert, dass seit dem 1. Januar 2025 bei Neubauvorhaben mehr Wohnungen als bislang barrierefrei erreichbar sein und ein Anteil der barrierefrei nutzbaren Wohnungen rollstuhlgerecht errichtet werden muss. Darüber hinaus wollen wir:

  • Im Rahmen der nächsten Novelle der Bauordnung die Anforderungen weiterentwickeln, um den Anteil barrierefreier Wohnungen zu erhöhen;
  • die altersgerechte Anpassung der Wohnungen im Bestand fördern;
  • mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen einen verstärkten barrierefreien Umbau freigewordener Wohnungen sowie die prioritäre Abgabe freier, barrierefreier Wohnungen an Bewerber*innen mit einer Behinderung, Pflegebedarf oder einem Alter von mehr als 65 Jahren vereinbaren.

 

Erwerb von selbstgenutztem Eigentum fördern

Ein Weg zu mehr Sicherheit vor Mieterhöhungen oder Eigenbedarfskündigungen kann neben der Regulierung im BGB auch der Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie sein. Es ist auch eine gute Form, um sicheres Wohnen bis ins hohe Alter zu gewährleisten. Der Erwerb der “eigenen vier Wände” ist für breite Bevölkerungsschichten, die keine Schenkungen, Erbschaften o.ä. erhalten, aus dem eigenen Einkommen in Berlin jedoch kaum mehr finanzierbar. Dies verschärft die soziale Ungleichheit in unserer Stadt zusätzlich. Im Vergleich der Bundesländer haben Menschen in Berlin derzeit die geringsten Möglichkeiten, Eigentum zu erwerben.  Wir wollen daher:

  • Wir wollen daher die Förderprogramme der Investitionsbank Berlin für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum, auch genossenschaftlichem Eigentum, insbesondere für Familien mit kleinen bis mittleren Einkommen ausweiten. Dabei wollen wir auch die Kaufnebenkosten in den Blick nehmen, die einen Erwerb oft erschweren. Neben dem Neubau bezahlbarer Wohnungen wollen wir die Mehreinnahmen durch die Abschaffung von Share Deals auch dafür verwenden;
  • Mietkaufmodelle auf dem privaten Wohnungsmarkt in eine breitere Anwendung bringen.

 

III. Wohnen zu bezahlbaren Mieten – Regulierung von Mietverträgen und Wohnraum

 

Berlin ist eine Stadt der Mieter*innen – über 80 Prozent der Menschen wohnen zur Miete. Ihre Miete muss bezahlbar sein. Viele Mieter*innen sehen sich derzeit jedoch mit überhöhten Miet- und Wohnkosten sowie unsicheren Mietverhältnissen konfrontiert. Insbesondere die mittlerweile sehr hohen Angebotsmieten sind selbst für Durchschnittsverdienende oftmals nicht mehr leistbar. Dies gefährdet die soziale Mischung in unseren Kiezen und damit den sozialen Zusammenhalt in unserer Stadt insgesamt. Als Berliner SPD stehen wir dafür, dass Wohnen in all unseren Kiezen bezahlbar sein muss.

Mit dem Bestand von 400.000 Wohnungen der sieben städtischen Wohnungsbaugesellschaften, den 190.000 Wohnungen in Genossenschaften, der Unterstützung von Aktivitäten der 40 jungen Genossenschaften, der öffentlichen Förderung von Neubau und Modernisierung, einem rechtssicheren Mietspiegel sowie den zahlreichen landesrechtlichen mieterschützenden Regelungen nehmen wir wirksam Einfluss auf das Mietniveau in ganz Berlin. Dies werden wir konsequent fortsetzen.

Trotz der Mietpreisbremse im Bund gibt es nach wie vor zahlreiche Lücken, die zu einer zusätzlichen Belastung von Mieter*innen führen. Mit Geschäftsmodellen, wie Zeit-Mietverträgen oder möblierten Wohnungen, wird das Angebot an bezahlbaren Wohnungen weiter verknappt – meist, um zielgerichtet die Mietpreisbremse zu umgehen. Wir werden in Berlin alle gesetzlichen und tatsächlichen Möglichkeiten nutzen, um die Mieten zu begrenzen, die Wohnkosten stabil zu halten und den Wohnraum zu regulieren. Denn: Die rasante Preisexplosion ist auch eine direkte Folge eines Marktes, der unzureichend reguliert ist und dessen bestehende Regeln nicht ausreichend durchgesetzt werden.

 

Vorbild sein auf dem Wohnungsmarkt: Für eine gute Vermietungspraxis der landeseigenen Wohnungsunternehmen

Die landeseigenen Wohnungsunternehmen leisten den zentralen Beitrag zum gemeinwohlorientierten Wohnungsmarkt und für bezahlbare Mieten in unserer Stadt. Damit sie diese Funktion in Zukunft noch besser wahrnehmen können, wollen wir sie stärker auf eine sozial gerechte und nachhaltige Bewirtschaftung der Wohnungsbestände ausrichten.

Dafür wollen wir:

  • ab 2026 Mieterhöhungen je Wohnung auf die Inflationsrate, höchstens jedoch 6 Prozent in drei Jahren, begrenzen;
  • das in der Kooperationsvereinbarung verankerte Leistbarkeitsversprechen anpassen, sodass die maximale Mietbelastung von 27 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens statt der Nettokaltmiete künftig auf die Bruttokaltmiete bezogen ermittelt wird;
  • Verfahren weiterentwickeln, damit Fehler bei Mieterhöhungsverlangen und Nebenkostenabrechnungen im maximal möglichen Umfang vermieden werden. Hierzu sollen auch verbindliche Vorgaben für mehr Transparenz durch für Laien verständliche Sprache zur Zusammensetzung von Erhöhungsbeträge und Nebenkostenabrechnungen sowie eine mieterfreundliche Auslegung vor Vorschriften in Fällen rechtlicher Unklarheit dienen;
  • verpflichtende und gut erreichbare Kontaktstellen vor Ort und mit festen Öffnungszeiten gewährleisten, damit Mieter*innen bei Problemen direkt weitergeholfen werden kann.

 

Wirkungsvoll Handeln: Kompetenzen bündeln und Entscheidungen beschleunigen

In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt wie Berlin ist eine effektive Verwaltung essenziell wichtig, um Genehmigungsverfahren zu optimieren und schnell und gezielt gegen Leerstand oder spekulativen Wohnraumverlust vorzugehen. Die Bündelung von Kompetenzen in der Verwaltung beschleunigt Entscheidungen, vermeidet Doppelarbeit und verbessert die Durchsetzung von Gesetzen. In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt müssen Mieter:innen zudem in besonderem Maße davor geschützt werden, dass ihre Wohnung unerträgliche Wohnverhältnisse aufweist – denn der Auszug aus einer solchen Wohnung ist aufgrund der Marktsituation oft keine Option. Daher wollen wir die Landesverwaltung im Bereich des Wohnens neu aufstellen.

  • Wir wollen Zuständigkeiten aus den Bezirken für geeignete Themen im Bereich Wohnungsangelegenheiten in einem Landesamt zusammenführen, insbesondere solche, die aufgrund von Kapazitätsproblemen oder sehr unterschiedlicher Erfüllung dieser Aufgaben in den Bezirken nicht adäquat wahrgenommen werden (können).
  • Im Rahmen der Verwaltungsreform wollen wir die Zuständigkeit für die Bauaufsicht und den Vollzug des Zweckentfremdungsverbots- und des Wohnungsaufsichtsgesetzes im selben Ressort in den Bezirken zusammenführen.
  • Wir stärken die Bau- und Wohnungsaufsicht indem wir im Rahmen einer landesweiten Kampagne zum Thema Wohnen und Mieten, in der wir auch die Mieter:innen-Rechten bei fehlender Instandhaltung und Instandsetzung verankern, und errichten einen Landes-Fonds für Ersatzvornahmen. So verhindern wir, dass im Mieter:innen-Schutz besonders aktive Bezirke angesichts langer Gerichtsverfahren in ein unverhältnismäßiges nanzielles Risiko geraten.


Gesetze durchsetzen: Die Mietpreisprüfstelle des Landes zum Erfolgsprojekt machen

Wir haben im Senat die Mietpreisprüfstelle durchgesetzt und eingerichtet. Das ist ein großer Erfolg. Seit März steht damit allen Berliner*innen ein niedrigschwelliges Beratungsangebot für eine individuelle Erstberatung bei Verdacht auf eine überhöhte Miete zur Verfügung. Sie unterstützt Mieter*innen bei der Überprüfung ihrer Miethöhe auf Basis des Mietspiegels und berät sie über weitere Schritte zur Verfolgung ihrer Rechte. Zudem leitet sie Prüfergebnisse im Falle des Verdachts auf Mietpreisüberhöhung oder auf Mietwucher an die Bezirksämter und Staatsanwaltschaften weiter. Um die Wirksamkeit weiter zu erhöhen, wollen wir:

  • die Kontrollinstanzen auf Bezirks- und Landesebene personell und strukturell ertüchtigen, um ihre Wirksamkeit deutlich zu stärken, sowie die bezirklichen Mieterberatungen im bisherigen Umfang erhalten;
  • die Zuständigkeiten für das Wirtschaftsstrafgesetz in einem Landesamt zusammenführen, damit berlinweit Sanktionen und Bußgelder im Falle von Mietpreisüberhöhungen effektiver durchgesetzt werden können;
  • eine Schwerpunktabteilung der Staatsanwaltschaft für Immobilien-, Wohn- und Mietkriminalität einrichten, damit Mietwucher und andere strafrechtsrelevante Verstöße schneller geahndet werden können;
  • den Senat auffordern, zusammen mit anderen Bundesländern und / oder mit der Bundesregierung eine Reform des Wirtschaftsstrafgesetzes zu erarbeiten und gesetzgeberisch auf den Weg zu bringen. Dabei soll insbesondere das Kriterium des „Ausnutzens“ durch ein objektives Angemessenheitskriterium ersetzt und der Bußgeldrahmen auf bis zu 100.000 Euro erhöht werden.
  • eine zentrale Mietpreis-Check-App einführen, über die landesweit von Mieter*innen mögliche Verstöße gegen das Mietrecht, insbesondere die Mietpreisbremse und das Wirtschaftsstrafgesetz, gemeldet werden können und über die diese Meldung an die entsprechenden Stellen weitergeleitet wird. Die Meldenden sollen darüber auch Handlungsempfehlungen (next steps) erhalten.

 

Gesetzgebung ausschöpfen: Das Wohnraumsicherungsgesetz endlich voranbringen

Wir fordern die Umsetzung des im Koalitionsvertrag im Jahr 2023 versprochenen Wohnraumsicherungsgesetzes noch in dieser Legislaturperiode, mit folgendem Inhalt:

  • Einführung einer berlinweit geltenden restriktiven Regulierung von möblierten Wohnungen und Zeit-Mietverträgen (inkl. einer Obergrenze) sowie zusätzlich eines allgemeinen Verbots dieser Vertragsgestaltungen in Milieuschutzgebieten, das mindestens bis zu einer Reform der Mietpreisbremse im Bund mit einer vollständigen Beseitigung der dafür geltenden Ausnahmen und der Einführung einer Obergrenze erlassen werden soll;
  • Wohnungsunternehmen sollen verpflichtet werden können, bei Neuvermietungen einen Teil ihres Wohnungsbestandes als WBS-Wohnungen für Haushalte mit niedrigem Einkommen unter Berücksichtigung besonderer Bedarfsgruppen zu vermieten und dauerhaft oder für einen begrenzten Zeitraum Belegungsrechte zu begründen. Damit leiten wir einen Paradigmenwechsel in der Wohnraumförderung ein;
  • erweiterte und vereinfachte Eingriffsmöglichkeiten der Bezirksämter bei der Wohnungsaufsicht, um bei unbewohnbaren Zuständen von Wohnungen schneller und effektiver reagieren zu können. Dabei sind feste Fristen für die Ämter und Eigentümer im Gesetz einzuführen;
  • die Bußgeldrahmen im Zweckentfremdungs- und im Wohnungsaufsichtsrecht sind so zu erhöhen, und mit entsprechenden Anwendungsvorgaben zu versehen;
  • erhöhte Anforderungen im Zweckentfremdungsrecht für den Abriss von Wohnraum in Mehrfamilienhäusern über eine Ausweitung des Betrachtungszeitraums für die Renditeberechnung zur Ausstellung von Negativattesten von 10 auf 20 Jahre;
  • ein umfassender Genehmigungsvorbehalt für den Abriss von Gebäuden, bei dem insbesondere eine ganzheitliche Lebenszyklusbetrachtung (Bau, Betrieb und Rückbau) eines Gebäudes mit den bisherigen Investitionen des Eigentümers verankert ist und ein Rückbau nur zugelassen werden kann, sofern und soweit der Neubau ökologisch insgesamt weniger belastend ist als der Erhalt des Bestandsbauwerks.

 

Rechte von Mieter*innen bei Eigenbedarfskündigungen stärken

Eine Kündigung auf Eigenbedarf bedeutet für viele Berliner*innen den ungewollten Verlust ihrer Wohnung und ihres vertrauten Wohnumfeldes. Nicht in allen Fällen besteht jedoch tatsächlich ein Eigenbedarf der/des Wohnungseigentümer*in. Wir wollen daher die Rechte der Mieter*innen gegenüber den Eigentümer*innen stärken. Dazu soll der Eigenbedarf künftig auf die Wohnnutzung der Kernfamilie beschränkt und mit klaren Nachweispflichten belegt werden. Außerdem wollen wir bei Eigenbedarfskündigungen die Härtefallklausel stärken und zudem eine Pflicht für das Angebot von angemessenen Alternativwohnungen einführen, um den Bestandsmieter*innen trotz ungewollter Veränderung zumindest eine sichere Perspektive zu bieten.

Die Eigenbedarfskündigung von Mieter*innen soll ausgeschlossen werden, soweit diese vor der Umwandlung ihrer Wohnung in eine Eigentumswohnung bereits Mietvertragspartei waren. In diesem Fall verletzt eine Kündigung den Grundsatz: „Kauf bricht nicht Miete“. Zu den vorgenannten Punkten wollen wir einen entsprechenden Gesetzesvorschlag in den Bundesrat einbringen.

 

Solidarische Stadtgesellschaft in Verantwortung: Maßnahmen zur Vermeidung von und zum Schutz vor Zwangsräumungen

Die steigenden Mieten und der zunehmende Wohnungsmangel in Berlin haben in den letzten Jahren zu einem erheblichen Anstieg der Zwangsräumungen geführt. Besonders stark betroffen sind Alleinerziehende, einkommensschwache Familien, Senior*innen armutsbetroffene bzw. armutsgefährdete Personen sowie Personen, die sich in prekären Beschäftigungsverhältnissen befinden und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Das Recht auf Wohnen, das durch internationale Abkommen wie den ICESCR und die SDGs der Vereinten Nationen bekräftigt wird, muss in Berlin konsequent geschützt werden. Dazu wollen wir:

  • bei Zwangsräumungen, bei denen vulnerable Gruppen wie Alleinerziehende, Kinder, Senior*innen oder Menschen mit Behinderungen involviert sind, durch die soziale Wohnhilfe sicherstellen, dass die Personen nicht obdachlos werden. Es werden gezielt Ressourcen bereitgestellt, um diesen Personengruppen rechtzeitig Schutz zu bieten. Die Mitnahme von Haustieren muss möglich sein;
  • die verpflichtende Durchführung eines Mediationsverfahrens vor der Einleitung einer Zwangsräumung regeln. Die Mediation soll durch die zuständigen Gerichte vorgeschrieben und von unabhängigen, qualifizierten Mediator*innen begleitet werden;
  • sicherstellen, dass insbesondere während der kalten Jahreszeit niemand aufgrund einer Zwangsräumung obdachlos wird;
  • ein zentrales, digitales Fachverfahren einführen, um Räumungsklagen und drohende Zwangsräumungen systematisch zu erfassen und die Sozialbehörden in Echtzeit zu informieren;
  • ein Frühwarnsystem erarbeiten, um Mieter*innen bereits bei den ersten Anzeichen von Mietrückständen zu unterstützen. Vermieter*innen sollen dazu verpflichtet werden, ihre Mieter*innen über mögliche Hilfsstrukturen wie z.B. der sozialen Wohnhilfe zu informieren und durch das Anbieten der Informationsübertragung bei Unterzeichnung einer Datenschutzentbindung zu unterstützen.

 

Mehr Einsatz gegen Leerstand: Transparenz schaffen und konsequent handeln

Ein Mieten- und Wohnungskataster verbunden mit einer regelmäßigen Leerstandserfassung schafft mehr Transparenz und eine verbesserte Grundlage für Entscheidungen über Eingriffe in den Markt. Mieter*innen und Vermieter*innen können darüber leichter erkennen, welche Miethöhe im Vergleich zum örtlichen Markt angemessen ist.

  • Wir wollen beim Mieten- und Wohnungskataster nicht länger auf den Bund warten und daher erste Vorbereitungen dafür treffen und Aufbauarbeiten beginnen. Wir fordern den Senat auf, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu starten. Verbunden mit der Erfassung des Leerstands können die zuständigen Ämter künftig besser gegen ungenutzte Wohn- und Gewerbeimmobilien vorgehen;
  • Zur Durchsetzung der Auskunfts- und Anzeigepflichten in Zweckentfremdungsverfahren wollen wir die Befugnisse gegenüber Eigentümer*innen erweitern;
  • Wir wollen über verbesserte Regelungen, gesetzliche Fristen und weiterentwickelte Handlungsleitfäden auf eine einheitliche Anwendung hinwirken, dass die Attraktivität eines Verstoßes minimal wird;
  • Wir wollen eine gesetzliche Grundlage schaffen, mit der spätestens bei einem über ein Jahr andauernden Leerstand oder einer andauernden Nutzung entgegen dem Zweckentfremdungsverbot eine temporäre Zwangsverwaltung einer Immobilie durchgesetzt werden kann;
  • Wir fordern den Senat auf, bis zum Sommer 2025 das versprochene Vergesellschaftungsrahmengesetz vorzulegen, das auch einen Fokus auf langjährigen Leerstand, Flächenbrachen und gesetzeswidriges Verhalten von Eigentümern legt. Auch die Möglichkeit der Enteignung von Wohneigentum bei systematischen Verstößen gegen Mietrecht soll darin verankert und entsprechend angewendet werden. Parallel zur Erarbeitung dieses Gesetzes, soll noch im Jahr 2025 ein Gesetzesentwurf für ein Umsetzungsgesetz im Wohnungssektor erarbeitet werden. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich für deren Umsetzung mit dem Koalitionspartner einzusetzen, um das Signal des Volksentscheids Deutsche Wohnen und Co. enteignen endlich in die Tat umzusetzen.

 

Regeln für Fernwärme und Wärmecontracting: Schluss mit zu hohen Nebenkosten

Unser Ziel für Berlin ist es, eine bezahlbare ökologisch nachhaltige und verbraucher*innenfreundliche Versorgung mit Wärme zu gewährleisten. Bei der Wärme- und Energiewende kommt der Fernwärme eine zentrale Rolle zu. Wir wollen die Einfallstore für Preissteigerungen und fehlerhafte Abrechnungen schließen, um Menschen zu entlasten.

 

Auf Landesebene bedeutet das für uns:

  • Landeseigene Wohnungsgesellschaften müssen auf Anfrage von Mieter*innen die gesetzliche geregelte Einsicht in ihre Wärmelieferverträge mit Dritten gewährleisten.
  • Das neue landeseigene Unternehmen Berlin Energie und Wärme AG hat alle Wärmelieferverträge der vormaligen Eigentümerin Vattenfall AG mit den entsprechenden Hauseigentümer*innen und -verwalter*innen übernommen. Wir begrüßen die nach dem Eigentumswechsel und der Umbenennung der AG erfolgte Anpassung der Preisänderungsklausel und fordern sie nun auf,
    • diese dahingehend zu überprüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben zum Abschluss der Verträge zum gegebenen Zeitpunkt erfüllt waren (z.B. Gebot Kostenneutralität und Gebot der Wirtschaftlichkeit);
    • diese insofern zu ändern, als dass die Preisgleitklausel (Preisanpassungsklausel) nicht auf den Börsenpreis des Wärmeträgers Bezug nimmt, die Tage des Einkaufs des Wärmeträgers und der Rechnungsstellung nicht umdatiert werden dürfen sowie sichergestellt ist, dass vielmehr nur die wirklich entstandenen Kosten in die Abrechnung des Wärmelieferanten an Vermieter*innen und in dessen Heizkostenabrechnung für die Mieter*innen einfließen dürfen.
  • Die Wärmeplanung Berlins muss transparent sein. Wir werden den Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung öffentlich auslegen und anschließend „Kiez-Wärmepläne“ erstellen – dafür muss die entsprechende KfW-Förderung für die energetische Stadtsanierung wieder eingeführt werden (KfW 432). Für die Verwirklichung der Wärmewende und eine erfolgreiche Reduzierung von Energieverbrauch ist die Akzeptanz der Menschen unabdingbar!
  • Wir wollen das Energiewirtschaftsgesetz dahingehend anpassen, dass auch die Versorgung der Allgemeinheit mit Wärme als Zielsetzung enthalten ist und die Wärmecontractor mit in den Anwendungsbereich einbezogen werden.
  • Stärkung der Verbraucherberatungen im Bereich Energie und Energieschulden

 

Die aktuellen Regelungen in der Fernwärmeverordnung des Bundes (AVBFernwärmeV), die auch auf das Wärmecontracting Anwendung finden, führen teils zu massiven Kostenexplosionen bei den Mietnebenkosten. Auf Bundesebene muss daher umgehend neu geregelt werden:

  • Wärme-Contracting in Mietwohnhäusern muss demselben Mietrecht unterstellt werden wie die Wärmeversorgung durch den oder die Vermieter*in. Das muss insbesondere für das Recht auf Einsicht in alle Belege gelten. Pflichten, die Vermieter*innen im Mietrecht die Umlage von Kosten auf die Mieter*innen erlauben, dürfen nicht erneut im Liefervertrag mit dem Wärmelieferanten vereinbart werden und an die Mieter*innen weitergeleitet werden. Das gilt z.B. für Instandsetzung, Instandhaltung, Wartung und für alle Übergaben von Leistungen an Dritte.
  • Fernwärme-/Wärmecontracting-Verträge dürfen auf dem privaten Wohnungsmarkt nicht mit verbundenen und/oder beherrschten Unternehmen geschlossen werden, insbesondere zur Verhinderung einer verdeckten, unzulässigen Umlage von Instandhaltungskosten.

 

Um Missbrauch und hohe Kosten zu verhindern, setzen wir uns auf Bundesebene des Weiteren für eine starke Preis- und Missbrauchsaufsicht über Fernwärmeversorgungsunternehmen ein. Zudem müssen in der Fernwärmeregulierung des Bundes (AVBFernwärmeV) die Preistransparenz erhöht werden und klare Regelungen geschaffen werden, dass nur die tatsächlich entstandenen Kosten an die Verbraucher*innen weitergegeben werden dürfen.

 

Wir werden uns gegenüber dem Bund dafür einsetzen, dass die Fördermittel für BEW und Geothermie deutlich aufgestockt werden. Insbesondere wird es langfristige Nachrangdarlehen, Darlehen mit tilgungsfreiem Beginn und Zuschüsse bedürfen, um die Wärmewende in Deutschland und Berlin zu ermöglichen.

 

Neben der Deckelung der Wärmekosten, kann auch die Sanierung von Gebäuden beim Sparen von Energiekosten helfen. Insbesondere die Nachkriegsbauten der 50er und 60er Jahre sind nur unzureichend gedämmt. In Gebäuden mit einer schlechten Dämmung leben häufiger Mieter*innen mit einem geringen Einkommen. Bei steigenden Energiepreisen sind sie besonders betroffen. Auf der anderen Seite führt die Umlage von Sanierungen über die Modernisierungsumlage zur Vertreibung von Mieter*innen mit geringem Einkommen. Die Bundesmittel für Sanierungen reichen nicht aus, um Sanierungen sozialverträglich zu gestalten, insbesondere da lediglich Komplettsanierungennanziert werden.

Doch auch einzelne und kleine Maßnahmen können einen wichtigen Beitrag zum Energiesparen liefern. Zudem können abschnittsweise Sanierungen sozialverträglicher gestaltet werden. Daher wollen wir landeseigene Programme weiterentwickeln, um sozialverträgliche Teilsanierungen im Bestand zu ermöglichen.

 

Zudem werden wir uns dafür einsetzen, dass im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung Immobilienbesitzer, die sich zum Anschluss an ein geplantes Fernwärmenetz verpflichten wollen, z. B. durch einen entsprechenden Benutzungsvertrag, temporäre Heizungen – auch „Pop-Up-Heizungen“ genannt – gefördert bekommen, bis der Anschluss an ein Wärmenetz möglich wird.

 

Maßnahmen zur Mietpreisregulierung auf Bundesebene

Im aktuellen Koalitionsvertrag auf Bundesebene konnten dank der SPD die Verlängerung der Mietpreisbremse um vier sowie das Umwandlungsverbot um fünf Jahre vereinbart. Dazu soll eine Expertengruppe von Mieter*innen- und Vermieter*innenorganisationen die mietrechtlichen Vorschriften reformieren. Diese Maßnahmen sind richtig, können aber nur ein allererster Schritt sein. Insbesondere die Probleme der Ballungszentren und in anderen Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten werden im Bund weiterhin nicht ausreichend angegangen. Daher fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder im Bundestag und in der Bundesregierung nachdrücklich auf, sich für folgende Maßnahmen einzusetzen:

  • die Einführung einer Länderöffnungsklausel, auf deren Grundlage Länder und Kommunen einen regional geltenden Mietenstopp von mindestens 5 Jahren in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten einführen können;
  • eine dauerhafte Entfristung der Mietpreisbremse und des Umwandlungsschutzes in § 250 BauGB;
    eine Streichung der Ausnahme für Wohnungen auf Zeit vom Geltungsbereich Mietpreisbremse sowie Einführung von Vorgaben für die Berechnung und Deckelung von Zuschlägen für möblierte Wohnungen;
  • eine Reform der Modernisierungsumlage, bei der umlagefähige Prozentsatz auf die Jahresmiete deutlich reduziert wird und die Umlagefähigkeit endet, sofern die Kosten der Modernisierung abgezahlt sind;
  • eine Absenkung der Kappungsgrenze (auch für Indexmieten), wonach in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt maximal eine Mietsteigerung um sechs Prozent innerhalb von drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zulässig sein soll;
  • eine Änderung der Betriebskostenverordnung (BetrKV) dahingehend, dass Grundsteuer künftig nicht mehr auf die Miete umgelegt werden kann;
  • die Einführung eines sozialen Gewerbemietrechts, damit auch Kleingewerbe, Handwerker *innen und soziale Einrichtungen besser vor finanzieller Überlastung und Verdrängung geschützt werden;
  • die Wiedereinführung eines wirksamen Vorkaufsrechts im Geltungsbereich sozialer Erhaltungssatzungen und dessen Stärkung durch die Möglichkeit zur Limitierung des Kaufpreises anhand des sozialen Ertragswerts der Immobilie.
  • die Ersetzung des Verkehrswertes in § 194 BauGB durch einen sozialen Ertragswert. Dies ist bei der vereinbarten Reform des BauGB zwingend zu beachten;
  • eine echte Reform des sektoralen Bebauungsplans, damit Länder und Kommunen auch in Gebieten nach § 34 BauGB mehr Gestaltungsmöglichkeiten für bezahlbares Wohnen und soziale Entwicklung erhalten;
  • eine angemessene Vertretung der Perspektive der Ballungszentren in der Expert*innengruppe zur Harmonisierung, Präzisierung und Reform des Mietrechts.

 

IV. Lebenswerte Nachbarschaften – attraktives Wohnumfeld für einen starken Zusammenhalt

 

Das Zuhause ist nicht nur die eigene Wohnung, sondern auch der Kiez und die Nachbarschaft, in der man lebt. Mit Räumen der Begegnung und mit Flächen für Sport und Freizeit. Mit Bäumen, Spielplätzen, Parks, Plätzen und Aufenthaltsorten, die lebendige Treffpunkte sind.

 

Mehr Grün, mehr Leben: Investitionen in Parks, Freiflächen und Plätze stärken

Grüne und offene urbane Flächen sind zentral für die Lebensqualität in unserer Stadt. Ganz im Sinne eines Volksparks, den die SPD im 19. Jahrhundert auf den Weg brachte, sollen Parks inklusiv und zugänglich sein. Eine Verschließung weiterer Grün- und Erholungsflächen lehnen wir ab.

  • Wir setzen uns für ein erweitertes Landesprogramm „Starke Kieze und starke Stadtplätze“ und eine Stärkung der bezirklichen Spielplatzkommissionen ein. Darüber soll mehr in unsere Parks und Plätze investiert sowie wenig genutzte Frei- und Verkehrsflächen umgestaltet werden. Ziele des Programms sollen die klimaresiliente Stadtentwicklung, Entsiegelung, Verschattung, Aufenthaltsqualität und Regenwasserbewirtschaftung sein. Laut Umweltgerechtigkeitsatlas besonders belastete Gebiete sollen bevorzugt bearbeitet und bei der Gestaltung die Belange der Biodiversität und des Artenschutzes beachtet werden.
  • Wir wollen – insbesondere in Kiezblöcken – die vorhandenen Verkehrsflächen intelligenter nutzen und gestalten, um zu mehr Aufenthaltsqualität, Begegnungsräumen und Sicherheit zu kommen.
  • Wir wollen mehr Grünraum im Bestand und weniger Hitzeinseln. Dachgärten, vertikale Begrünung und Mikroparks können dicht bebaute Gebiete zugunsten der dort lebenden Menschen aufwerten. In den immer heißer werdenden Zeiten brauchen Menschen neue Abkühlungsmöglichkeiten. Wir wollen gemeinsam mit lokalen Partnerorganisationen ein Projekt starten, um auch in Innenräumen sog. “Coole Zonen” einzurichten. Hier sollen Menschen kostenfrei und ohne Konsumzwang der Sommerhitze in der Stadt und in ihren Wohnungen entfliehen können. Ein Fokus werden wir zudem auf die Schaffung von Kühlmöglichkeiten in sozialen Einrichtungen und Schulen legen. Im Außenbereich wollen wir gezielt Wasserflächen und -spiele als lokale Kühlzonen einrichten und die Attraktivität und Qualität unserer kleinen wie großen Gewässer verbessern. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen ist eine finanzielle Beteiligung des Bundes unerlässlich. Wir unterstützen daher die Schaffung einer Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung im Grundgesetz.
  • Wir wollen eine gesetzliche Sicherung von Kleingärtenflächen. In der wachsenden Stadt und einem sich verdichtenden Umfeld brauchen wir sie neben Gemeinschaftsgärten – als Räume für Nachbarschaft, für Spaziergänge, Erholung und als Kaltluftorte. Daher treiben wir die Einführung eines Kleingartensicherungsgesetzes im Senat und Abgeordnetenhaus aktiv voran.

 

Der öffentliche Raum ist für alle da: Berlin als Vorbild einer inklusiven Stadtentwicklung

 

Wir setzen uns für eine integrierte, inklusive und feministische Stadtentwicklung ein. Eine, die die Bedürfnisse aller Bevölkerungsgruppen berücksichtigt. Das umfasst marginalisierte Gruppen und Menschen, die von gesellschaftlicher Ausgrenzung, Diskriminierung oder struktureller Benachteiligung betroffen sind – etwa aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Alter, sexueller Orientierung, sozialem Status, Familienkonstellation oder Behinderung. Denn sie sind häufig und in besonderem Maße von steigenden Mieten, prekären Wohnverhältnissen und dem mangelnden Zugang zu bezahlbarem Wohnraum betroffen. Eine zukunftsfähige Stadtplanung muss all diese Perspektiven konsequent mitdenken, um strukturelle Ungleichheiten nicht zu reproduzieren, sondern aktiv abzubauen. Durch eine intersektional-feministische Perspektive kann hier sichergestellt werden, dass der öffentliche Raum bedarfsorientiert, sicher und inklusiv geplant und gestaltet wird. Menschen brauchen eine ihren Bedürfnissen entsprechende Gestaltung des öffentlichen Raums, der ihnen einen sicheren Aufenthalt ermöglicht. Dazu gehören insbesondere Barrierefreiheit, das Vorhandensein von ausreichend öffentlichen Toiletten, Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeiten sowie eine Stadt der kürzeren Wege, inklusive Bebauungspläne, bessere Beleuchtung im öffentlichen Raum und vieles mehr. Bei der Planung neuer Radinfrastruktur ist stärker als bislang darauf zu achten, dass eine sichere Nutzung von Gebieten zur Naherholung, wie Parks, Uferpromenaden und Waldgebieten gewährleistet bleibt. Wir wollen Berlin zum Vorbild der altengerechten und feministischen Stadtplanung machen. Analog zum Vorreiter gendersensibler Stadtplanung in Wien werden wir zudem ein Pilotprojekt „Gender Mainstreaming in der Stadtplanung“ in einem Bezirk starten. Queere Wohnprojekte, Freizeit- und Kulturräume haben eine wichtige Funktion, damit queere Menschen gefahrlos und selbstbestimmt ihre Identität leben können. Wir wollen die bestehenden, historisch gewachsenen Strukturen in Berlin sichern und vor Verdrängung schützen und entsprechende Angebote, vor allem in den strukturschwachen Bezirken, weiter fördern und ausbauen.“

 

Wir setzen uns dafür ein, dass auch bei durch Bauarbeiten oder andere Hindernisse verursachte Veränderungen und Umleitungen des Verkehrs für alle Mobilitätsteilnehmer*innen gleichberechtigt vorgenommen werden. Dies bedeutet insbesondere die gleichwertige Schaffung von Umgehungen und Umfahrungen. Diese sind stets zugunsten der am meisten gefährdeten Nutzer*innen auszulegen und anzuordnen. Hierfür sind im Land Berlin einheitliche Vorgaben zu entwickeln, die auch die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllen. Die Umsetzung der sicheren und gleichwertigen Gestaltung von Verkehrsveränderungen, insbesondere bei Baustellen, durch die Träger der Baustelle ist konsequent zu kontrollieren.

 

Geschichte annehmen: Für einen neuen Umgang mit der Architektur der Ostmoderne

Wir wollen, dass die Architektur der Ostmoderne in Berlin stärker geschützt und als wichtiger Teil des städtischen Erbes anerkannt und erhalten wird. Viele Gebäude, Wohngebiete, Plätze und städtebauliche Konzepte aus der DDR-Zeit prägen bis heute das Stadtbild und spiegeln nicht nur architektonische, sondern auch gesellschaftliche Entwicklungen wider. Dabei muss auch die Ambivalenz dieses Erbes thematisiert werden: Während viele Bauwerke das Ideal einer sozialen und kollektiven Stadtgestaltung verkörpern, waren Stadtplanung und Architektur in der DDR zugleich Mittel politischer Machtausübung und Repression. Deshalb fordern wir verstärkte Maßnahmen zum Erhalt und zur denkmalgerechten Sanierung bedeutender Bauwerke sowie eine breitere öffentliche Auseinandersetzung mit diesem Erbe. Informations- und Bildungsangebote sollen nicht nur die städtebaulichen Leitideen der DDR vermitteln, sondern auch die Instrumentalisierung von Architektur und Stadtplanung durch einen autoritären Staat kritisch beleuchten.

 

Kinder, Jugendliche und Familie brauchen Platz: Öffentliche Räume für junge Menschen sichern

Städtische Freiräume müssen diverser werden. Dafür brauchen wir mehr für Kinder und Jugendliche geeignete Orte. Neben besser ausgestatteten Spielplätzen sind dies auch Begegnungsflächen für sportliche, kulturelle und andere Aktivitäten junger Menschen. Junge Menschen brauchen kosten- und konsumfreie Orte – drinnen wie draußen, an denen sie sich treffen und aufhalten können.

  • Wir setzen uns daher für mehr Treffpunkte, urbane Sportflächen, Bolzplätze, Club- und Kulturorte sowie offene Begegnungsstätten und Freizeitflächen ein, die ohne Konsumzwang zugänglich sind. Entsprechende Flächen müssen verbindlich auch in Neubaugebieten eingeplant werden. Insbesondere öffentliche Räume, wie Straßen, Plätze und Parks sind für junge Menschen ein zentraler Treffpunkt in der Freizeit. Damit hier künftig mehr Jugendorte entstehen können, wollen wir die Voraussetzungen für deren Gestaltung sowie langfristigen Erhalt und Pflege schaffen.
  • Wir wollen junge Menschen vor Verdrängung aus öffentlichen Räumen schützen, die meist wegen angeblicher Lärmbelästigung von Orten verdrängt werden. Daher setzen wir uns für eine Änderung im Immissionsschutzrecht ein, um eine befreiende Gleichstellung von Kindern und Jugendlichen zu erreichen.
  • Wir wollen die Spielplätze in unserer Stadt verbessern. Dafür entwickeln wir das Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP) weiter und statten es angemessenen mit finanziellen Mitteln aus.

 

Hierbei ist es zentral, junge Menschen bei der Planung und Entstehung dieser Räume und Plätze einzubeziehen. Die Partizipation junger Menschen bei der Gestaltung öffentlicher Räume stärkt die demokratische Teilhabe und sorgt dafür, dass Orte tatsächlich ihren Bedürfnissen entsprechen. Gerade in einer Stadt, in der junge Menschen massiv von Verdrängung betroffen sind, ist ihre Mitsprache Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit in der Stadtentwicklung.

 

Leben im Kiez: Nachbarschaft fördern und bürgerschaftliches Engagement stärken

Die soziale Infrastruktur einer Stadt ist entscheidend für das Zusammenleben. Wir setzen auf Nachbarschaftsprogramme und gezielte Förderungen, um soziale Bindungen zu stärken. Initiativen wie Quartiersmanagements, gemeinschaftlich genutzte Räume und bürgerschaftliches Engagement müssen aktiv unterstützt werden, um lebendige Nachbarschaften zu schaffen. Wir wollen dabei auch solche Kiez- und Nachbarschaftsinitiativen unterstützen, bei denen Menschen in ihren Kiezen Straßen, Wege oder öffentliche Plätze in lebendige Orte für ihre Mitmenschen verwandeln – von der grünen Oase zum Verweilen bis zur kreativen Bühne für Musiker*innen. Ganz konkret wollen wir dazu einen “Entsiegelungswettbewerb” einführen.

Wir setzen uns zudem für den Aufbau und die Förderung von Kiezkantinen ein – öffentliche Orte, an denen Menschen günstig, gesund und gemeinschaftlich essen können. Inspiriert von Modellen wie den public diners in England oder den Milchbars in Polen schaffen sie nicht nur Teilhabe durch gute Ernährung, sondern stärken auch den sozialen Zusammenhalt im Quartier.

 

Wir wollen das freiwillige und ehrenamtliche Engagement von Bürger*innen für die Umwelt unserer Stadt stärker anerkennen. Daher soll das Sammeln von Müll in Parks, in Gewässern oder an Straßen künftig in angemessener Weise belohnt werden, beispielsweise über die Ausgabe von Eintrittsgutscheinen für städtische Museen, Theater oder die Berliner Bäder-Betriebe. Einrichtungen, die regelmäßig Müll im Kiez sammeln, sollen eine Auszeichnung erhalten.

 

Mehr Bewegung, mehr Freiraum: Platz für Sport und Freizeit fest einplanen

Besonders in den 24 neuen Stadtquartieren muss darauf geachtet werden, dass genügend Raum für Sport und Freizeit entsteht. Wir setzen uns deshalb für eine verbindliche Quote für gedeckte und ungedeckte Sportflächen überall dort ein, wo neu gebaut wird. Damit stellen wir eine ausgewogene Stadtentwicklung für alle Altersgruppen sicher. Sportflächen werden auch für den nicht organisierten Sport zur Verfügung gestellt.

 

Kein Platz für Müll: Für mehr Sauberkeit und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum

Die zunehmende Vermüllung unserer Stadt belastet viele Menschen in ihrem Wohn- und Lebensumfeld und erfordert von allen Stellen des Landes entschlossenes Handeln. Wir fordern eine umfassende Initiative zur Bekämpfung von Müll in den Berliner Kiezen, die auch die besonderen Bedarfe in dicht besiedelten Bereichen der Stadt berücksichtigt.

  • Wir setzen konsequent auf eine Zero-Waste-Strategie. Daher wollen wir in Berlin eine Verpackungssteuer einführen, um die Vermüllung durch Einwegprodukte wirksam einzudämmen. Denn: Unser Ziel ist es, Müll gar nicht erst entstehen zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg für eine solche Steuer geebnet.
  • Wir wollen die erfolgreiche Reinigung von Parks und Grünanlagen sowie von Spielplätzen durch die BSR weiter ausbauen. Aktuell werden darüber 237 der über 2.500 Grünanlagen in Berlin gereinigt, die von den Bezirken als Schwerpunktbereiche ausgewählt wurden. Dabei übernimmt die BSR die Reinigung der Grünanlagen, insbesondere bei witterungsbedingt intensiver Nutzung an Wochenenden oder Feiertagen, während die Pflege weiterhin bei den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern verbleibt. Dieses Modell hat sich bewährt und hilft, dass Berlin auch im “Draußen-Zuhause” grüner und sauberer wird.
  • Wir wollen für alle Berliner*innen eine Möglichkeit zur kostenfreien Sperrmüllabholung einführen. Dabei soll es mindestens eine kostenfreie Abholung pro Jahr und Haushalt geben und dabei je bis zu 5 Kubikmeter abgeholt werden können. Gleichzeitig wollen wir die Bußgelder für die illegale Entsorgung von Sperrmüll weiter erhöhen.
  • Wir wollen das Modell der „Müll-Sheriffs“ Analog zur Parkraumbewirtschaftung müssen diese befugt sein, Ordnungswidrigkeiten wie illegale Müllentsorgung konsequent zu ahnden. Die daraus erzielten Einnahmen sollen den Bezirken zugutekommen, um weitere Maßnahmen zur Sauberkeit zu finanzieren.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der aktualisierten Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

I. Einleitung

 

Berlin ist weiterhin eine Stadt mit großer Anziehungskraft für Menschen aus ganz Europa und aus anderen Teilen der Welt. Gerade in einer Zeit mit großen Herausforderungen für Freiheit und Demokratie steht Berlin für Offenheit und Vielfalt in einer freiheitlichen und sozialen Gesellschaft. Viele Menschen wollen hier zu Hause sein, wohnen, arbeiten und leben. Wir als SPD wollen das Wachstum der Stadt so organisieren und steuern, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt gewahrt und Teilhabe gesichert wird. Wir wollen ein Berlin, in dem Wohnen keine Alltagssorge darstellt, sondern sorgenfreier Teil eines selbstbestimmten Lebens in starken und solidarischen Nachbarschaften ist. Wir wollen ein Berlin, in dem Wohnen kein Luxus, sondern unabhängig vom Einkommen auch in zentralen Kiezen Realität ist. Wir wollen ein Berlin, das Wohnen generationengerecht ermöglicht und über sozial diverse Kieze einen starken Zusammenhalt gewährleistet.

Wir wollen ein Berlin, in dem der Wohnungsmarkt den Menschen dient.

 

Das ist die Aufgabe einer integrierten Stadtentwicklung. Wirtschaft, Arbeit und Wohnen sowie die begleitende Infrastruktur müssen zusammengedacht und parallel entwickelt werden. Dabei stehen Neubau und Bestandentwicklung, Nutzungsmischung und Umnutzung sowie Flächenverbrauch und Versiegelung im Fokus.

 

Berlin hat einen der am meisten angespannten Wohnungsmärkte bundesweit. Der Markt für Immobilienkäufe boomt – in der Regel zu Lasten von Mieter*innen. Trotz erheblicher politischer Anstrengungen kann der Wohnungsbau den Nachholbedarf an bezahlbaren Wohnungen aktuell noch nicht ausgleichen werden. Die Zahl der Baugenehmigungen und Fertigstellungen geht aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zurück, während die Bevölkerung weiter zunimmt. Bestehender Wohnraum wird zu häufig zweckentfremdet oder unter Umgehung bestehender Gesetze zu Wuchermieten angeboten. Die gegenwärtige Entwicklung auf dem Wohnungs- und Immobilienmarkt ist unter anderem auf den erheblichen Anstieg der Bodenpreise in der Stadt zurückzuführen. Die vielfache Wertsteigerung in den vergangenen zwei Jahrzehnten hat insbesondere spekulativ agierende Akteure begünstigt. Die finanziellen Belastungen dieser Entwicklung tragen alle Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt.

 

Diese Entwicklung setzt insbesondere Menschen ohne oder mit kleineren und mittleren Einkommen stark unter Druck, wirkt sich mittlerweile aber auch bis in die obere Mittelschicht negativ aus – oft bis zur Verdrängung aus ihrem Zuhause und ihrem Lebensumfeld. Besonders betroffen sind Familien (insb. Alleinerziehende), die bezahlbare und ausreichend große Wohnungen oft kaum noch finden, sowie Menschen mit Behinderungen, die auf barrierefreie Wohnungen angewiesen sind. Auch Beschäftigte, Auszubildende und Studierende stehen vor Problemen. Hohe Mieten treiben sie an den Stadtrand oder zwingen sie in beengte Wohnverhältnisse. Das macht es auch für Unternehmen schwerer, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten oder sich neu in der Stadt anzusiedeln. Verstärkt wird dieser Druck durch Investmentfonds und andere Finanzmarktakteur*innen, für die Wohnungen vor allem eine Rendite sichernde Geldanlage darstellen. Berlin hat sich in den letzten Jahren zu einem Hotspot für diese Investoren entwickelt.

 

Wir wollen, dass Berlin ein Hotspot für gutes Wohnen wird. Berlin soll eine Stadt sein, die bezahlbaren Raum für uns alle bietet. Die Wohnungspolitik ist die zentrale soziale Frage unserer Stadt. Ein aktive, soziale Wohnungspolitik fördert zugleich das Vertrauen der Berliner*innen in staatliche Handlungsfähigkeit. Dazu braucht es mehr Wohnraum, bezahlbare Mieten und lebenswerte Nachbarschaften. Das erfordert ein klares Bekenntnis zum Wohnungsbau, zur Wohnraumförderung sowie zur Regulierung und gemeinwohlorientierten Strukturierung des Wohnungsmarktes. Gemeinwohlorientierte Akteure, Bauherren von selbstbewohntem Eigentum und von Betriebswohnungen sowie alle langfristig orientierten Bestandshalter sind eingeladen, sich intensiver am Bauen in Berlin zu beteiligen. Nur durch einen solchen Maßnahmen-Mix bleibt Berlin als Stadt ein Zuhause für alle, in der Menschen unabhängig vom Einkommen oder der Lebenssituation unbeschwert ein Zuhause haben oder finden können. Dieses gesamtstädtische Ziel wollen wir auch haushaltspolitisch noch stärker unterstreichen und dafür insbesondere die durch Sondervermögen und Reform der Schuldenbremse neu entstehenden Investitionsspielräume nutzen.

Vorwärts Berlin – packen wir’s an!

 

II. Wohnraum auf vielen Wegen- Damit jeder ein bezahlbares Zuhause finden kann

 

Berlin braucht mehr bezahlbare Wohnungen. Die viel zu geringe Leerstandsquote von weit unter einem Prozent zeigt: Es fehlen Wohnungen für Menschen, die neu nach Berlin kommen genauso wie für Berliner*innen, die eine andere Wohnung benötigen. Unser Ziel ist es, allen Menschen in Berlin ein bezahlbares Zuhause zu verschaffen. Dieses Ziel werden wir nur erreichen, wenn wir das Angebot an Wohnraum deutlich erhöhen. Zwischen 2011-2024 wurden 181.000 Wohnungen für weit über 350.000 Menschen gebaut. Ein großer Erfolg, zu dem wir mit unserer Politik im Senat und in den Bezirken wesentlich beigetragen haben. Aber es muss weitergehen. Bis 2040 sieht der Stadtentwicklungsplan Wohnen rund 220.000 (und eine Flächenvorsorge für weitere 50.000) zusätzliche Wohnungen für Berlin vor. Dieses Ziel ist nach den Erfahrungen der Vergangenheit zu niedrig angesetzt, denn die Bevölkerungsprognose wurde bisher mehrfach überschritten. Deshalb ist es nötig an den bestehenden jährlichen Neubauzielen festzuhalten. Das werden wir nur über einen Dreiklang von öffentlichem, genossenschaftlichem und privatem Wohnungsbau erreichen. Wir halten dabei an dem Ziel von mindestens 500.000 landeseigenen Wohnungen in den 2030er Jahren und eines mindestens zur Hälfte gemeinwohlorientierten Wohnungsmarktes bis 2050 fest. Zum festen Bestandteil des gemeinwohlorientierten Wohnungsmarktes zählen für uns neben den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften als starke und verlässliche Partner in erster Linie die Genossenschaften. In der gegenwärtigen Situation fördern wir rund 5000 neue Wohnungen mit Sozialbindungen jährlich, bei wachsendem Engagement des Bundes wollen wir auf mindestens 6500 jährlich erhöhen. Davon streben wir an, jährlich ca. 1000 neue Wohnungen von Genossenschaften zu fördern. Der gemeinwohlorientierte Wohnungsmarkt wächst auch durch das Bauen ohne Förderung im mittleren Preissegment zwischen 10 und 15 Euro je qm. Wir werden unsere Politik weiter darauf ausrichten, dass mindestens jede zweite neue Wohnung im gemeinwohlorientierten Segment verteilt auf das gesamte Stadtgebiet entsteht.

 

Neubau und Erhalt: Das zentrale Thema für die Wohnraumversorgung der Stadt

Mit dem Schneller-Bauen-Gesetz haben wir zentrale Voraussetzungen geschaffen, um neuen Wohnraum künftig zügiger planen und bauen zu können. Wir müssen mehr und schneller zusätzlichen Wohnraum schaffen – trotz aller Herausforderungen, vor denen das Baugewerbe derzeit steht. Wir wollen den Neubau von bezahlbaren Wohnungen noch stärker unterstützen, insbesondere über ausreichend verfügbare Grundstücke, zügige Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie auskömmliche Förderungen. Wir wollen:

  • eine offensive Bodenpolitik betreiben und mehr Flächen in Landesbesitz bringen, um auf ihnen bezahlbaren Wohnraum zu realisieren;
  • unter Inanspruchnahme verfügbarer Bundesmittel und der neuen Spielräume bei der Kreditaufnahme durch die Bundesländer ein öffentliches Wohnungsbauprogramm auflegen und dafür auch das Eigenkapital der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zielgerichtet erhöhen;
  • auch privates Engagement im Wohnungsbau weiterhin unterstützen, unter Beachtung unserer Ziele für gemischte Quartiere und einer guten Infrastruktur;
  • Potenzialflächen für den Wohnungsneubau schneller verfügbar Die wohnungsnahe soziale Infrastruktur und die Anbindung über den Umweltverbund (Fußverkehr, Radverkehr und Öffentlicher Personennahverkehr) sollen in allen Genehmigungsverfahren die gleiche Priorität erhalten wie der Wohnungsbau selbst. Hier soll das Prinzip der 15-Minuten-Stadt handlungsleitend sein;
  • bei Neubauprojekten, insbesondere im Rahmen der Entwicklung der Neuen Stadtquartiere, stärker als bisher in die Höhe bauen;
  • unter Berücksichtigung bereits bestehender Typisierungen in anderen Bundesländern die Entwicklung von Standard- und Typengenehmigungen unterstützen und diese zur Anwendung bringen. Ein einmal als genehmigungsfähig eingestufter Bau muss dann im Wiederholungsfall nicht das komplette Prüfverfahren erneut durchlaufen. Dazu wollen wir serielle und modulare Wohnungsbauansätze ausbauen, die auch bezüglich des Umweltschutzes sowie der Nachhaltigkeit auf einem hohen Niveau sind;
  • die auf Bundesebene geplanten Erleichterungen im Einklang mit angemessenen naturschutzfachlichen Standards bei Baustandards sowie das Schneller-Bauen-Gesetz nach zwei Jahren evaluieren, auch um weitere Erleichterungen auf den Weg zu bringen;
  • die Wohnungsbauförderung des Landes unter Inanspruchnahme aller verfügbaren Bundesmittel ausbauen und steigern. Unser Ziel bleibt: Wir wollen die Anzahl an mietpreisgebundenen Wohnungen in absoluten Zahlen steigern. Dies wollen wir neben dem Neubau auch mit den Möglichkeiten in einem Wohnraumsicherungsgesetz für die Ausweisung im Bestand und durch eine flexiblere Umsetzung der Bedingungen der Förderung erreichen, insbesondere im Wege der mittelbaren Belegungsbindung. Wir werden uns auf Landes- und Bundesebene für eine deutlich längere Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung einsetzen.
  • im Rahmen der Erschließung und Entwicklung neuer Wohnungsbaupotenziale verstärkt die Instrumente des Besonderen Städtebaurechts nutzen, um planungsbedingte Bodenwertsteigerungen der dortigen privaten Flächen für die Renanzierung des Erschließungs- und Infrastrukturaufwands abschöpfen und nutzen sowie zusätzlich Bauland erwerben zu können.

 

Im Bund setzen wir uns dafür ein, dass der Bau bezahlbarer Wohnungen auch steuerlich noch besser gefördert werden soll, indem in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten

  • die Mehrwertsteuer auf Bau- und Baunebenkosten für einen Zeitraum von zehn Jahren auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent abgesenkt wird;
  • die Abschreibungsmöglichkeiten beim Bau von Mietwohnungen, auf 50 Prozent der Baukosten innerhalb von fünf Jahren erhöht werden;

sofern diese zusätzlichen Wohnungen im Rahmen einer Baukostenobergrenze errichtet und diese dauerhaft preisgebunden oder gemeinwohlorientiert vermietet werden.

 

Zudem setzen wir uns dafür ein, dass die Investitionszulage für den gemeinnützigen Wohnungsbau eingeführt und in einer angemessenen Höhe ausgestaltet wird.

 

Genossenschaften: Der solidarische Weg zu bezahlbarem privatem Wohnungsbau

Wohnungsbaugenossenschaften spielen eine zentrale Rolle bei der Aufgabe, bezahlbaren und gemeinwohlorientierten Wohnraum zu schaffen und zu erhalten. Sie bieten eine demokratische und solidarische Alternative zum profitorientierten Wohnungsmarkt, da ihre Mieter*innen gleichzeitig Mitglieder und Mitentscheidende sind. Wir setzen uns daher für eine bessere Förderung von Genossenschaften ein. Unser Ziel ist, dass berlinweit noch mehr Menschen Mitglieder von Genossenschaften werden und genossenschaftlich wohnen können.

  • Gemäß der Liegenschaftspolitik werden landeseigene Flächen im Wege des Erbbaurechts an Dritte vergeben. Wir halten an dieser Praxis fest, entwickeln aber die Rahmenbedingungen der Finanzierung von Wohnungsbauinvestitionen weiter und garantieren Genossenschaften dabei ein dauerhaftes Erbbaurecht mit entsprechenden Sicherungen.
  • Wir wollen die Genossenschaftsförderung des Landes Berlin überarbeiten. Dabei wollen wir insbesondere den Anteil der klimagerechten Sanierung ausbauen sowie Verbesserungen beim Anteilserwerb und bei den Laufzeiten der Förderungen zugunsten der Genossenschaften in den Blick nehmen. Auch die bilanzrechtlichen Besonderheiten von Genossenschaften, die stille Reserven oder Wertentwicklungen von Grundstücken in ihren Bilanzen oft nicht abbilden können, werden betrachtet.
  • Wir wollen Kredite mit sozialer Orientierung, im Einzelfall bei Bedarf auch als Nachrangdarlehen oder abgesichert durch Bürgschaften prüfen, um den Erwerb von Häusern, die Sanierung und den Neubau zu fördern. Diese Kredite sollten sich an der sozial zu erzielenden Miete orientieren. Im Gegenzug würde ein verbindliches Belegungskonzept vereinbart. Eine Nutzung von Zuschüssen des Bundes (u.a. für Zinsverbilligungen) soll dabei angestrebt werden.
  • Wir wollen den Anteil der Genossenschaften an Wohnungsbauprojekten steigern und sie insbesondere bei der Entwicklung der Neuen Stadtquartiere stärker neben den LWU und vorrangig gegenüber privaten Wohnungsbauunternehmen als gleichwertige Akteure einbeziehen. Wir unterstützen dabei die Realisierung von Genossenschaftsquartieren, auch im Verbund mit anderen gemeinwohlorientierten Wohnungsgesellschaften. Wir werben in einer Kampagne für die Möglichkeiten des genossenschaftlichen Wohnens und unterstützen Berliner*innen bei der Gründung neuer Genossenschaften in unserer Stadt.

 

Potenziale nicht verschenken: Für einen aktivierenden Umgang mit Gewerbeflächen

Das Land Berlin betreibt eine starke Ansiedlungsstrategie von Unternehmen und verschenkt dennoch im Umgang mit Gewerbefläche an vielen Stellen noch immer Potenzial. Das gilt sowohl im Umgang mit Neubauprojekten von Gewerbeimmobilien – insbesondere Büroflächen – als auch bei der fehlenden Aktivierung der Vorhalteflächen für den Ausbau und die Neuansiedlung gewerblicher oder industriell geprägter Unternehmen. Die schwierige Wohnungssituation in Berlin erschwert für die Unternehmen zusätzlich das Anwerben von Fachkräften. Zeitgleich gibt es berlinweit ungenutzte oder zu wenig ausgenutzte Flächen.

 

Die Leerstandsquote für Büroflächen in Berlin steigt in den letzten Jahren immer weiter und beträgt mittlerweile mit 1,6 Millionen m² rund 7 Prozent. Prognosen deuten darauf hin, dass die Quote bis zum Jahr 2026 auf 8,7 % steigen könnte. Trotzdem werden in hoher Geschwindigkeit immer neue Bürogebäude geschaffen. Dieser Entwicklung werden wir entgegenwirken. Daher wollen wir:

  • Flächen planungsrechtlich verstärkt als “Urbane Gebiete”, also Mischgebiete für Wirtschaft, Wohnen, Einzelhandel und soziale Infrastruktur ausweisen, und unter Berücksichtigung des Planungsschwerpunktes Gewerbe anwenden;
  • stärker den Neubau von Gebäuden ausschließlich für Büroflächen begrenzen;
  • Wir setzen uns dafür ein, auf Bundesebene gesetzgeberische Maßnahmen zu initiieren, mit dem Ziel, die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für neu errichtete Gewerbeimmobilien im Falle von Leerstand auf einen Zeitraum von maximal zwei Jahren zu begrenzen.
  • die Umwandlung von Büro-/Gewerbeflächen in Wohnraum weiter erleichtern;
  • Zur Erleichterung der Umnutzung von Gewerbeimmobilien zu Wohnzwecken werden Verfahren im Rahmen von Pilotprojekten erprobt, bei denen die Genehmigungspflicht vorübergehend durch eine Anzeigepflicht ersetzt wird – vorausgesetzt, der Bauherr verpflichtet sich im Vorfeld verbindlich zur Einhaltung sämtlicher baurechtlicher Vorgaben.
  • gemeinsam mit der IBB unter Inanspruchnahme möglicher Bundesförderungen ein Programm zur Förderung des Umbaus von leerstehenden Bürogebäuden -flächen auf den Weg zu bringen, um die Eigentümer – dort wo möglich – beim zügigen Umbau zu Wohnraum zu unterstützen. Damit wir damit nicht den Eigentümer einfach ihre Investitionsrisiken sozialisieren, muss diese Förderung für eine entsprechende Mietpreisbindung für bezahlbaren Wohnraum genutzt werden.
  • Das Förderprogramm zum Umbau leerstehender Bürogebäude ist vorrangig auf Eigentümer*innen kleinerer Objekte zu fokussieren. Eigentümer*innen größerer Objekte sind vorrangig durch ordnungspolitische Instrumente in die Verantwortung zu nehmen.
  • für leerstehende Shoppingcenter und Ladenzeilen aufbauend auf den Ergebnissen des laufenden Zentrengipfels standortspezifisch neue Konzepte für Mischnutzungen entwickeln. In denen sollen Jugendzentren, Sportflächen, Clubs, Kultur, Indoorspielplätze, medizinische Angebote, Suchthilfe, ggf. auch Bürgerdienste oder andere Angebote unterkommen können, die besonders in innerstädtischer Lage wegen knapper werdender Gewerbeflächen kaum noch Flächen mit bezahlbaren Gewerbemieten finden. Dabei soll die Zwischennutzung v.a. für kulturelle, soziale oder gesellschaftspolitische Nutzung von ungenutzten Immobilien bzw. Leerstandsflächen inhaltlich gefördert werden, um Leerstand auch während Übergangszeiten für die Gesellschaft zu aktivieren. Hierfür gilt es u.a. durch standardisierte Genehmigungsverfahren für temporäre Nutzungen Prozesse für alle Beteiligten zu vereinfachen.
  • das Hochhausleitbild weiterentwickeln, um die Planung und Steuerung von Hochhäusern in Berlin mit einer bedarfsgerechten Nutzungsmischung zu verbessern;
  • sofern künftig Flächen und Grundstücke für den Bau von Hochhäusern ausgewiesen werden, diese mit städtebaulichen oder anderen geeigneten Instrumenten so absichern, dass Wertsteigerungen auch dem Land Berlin zugutekommen.

 

Die Verknüpfung von Arbeiten und Wohnen in einem gesunden Umfeld ist Kern einer integrierten und geschlechtergerechten Stadtentwicklung. Wir wollen die Ansiedlung gewerblicher oder industriell geprägter Unternehmen auch auf bislang ungenutzten Flächen unterstützen, bestehende Unternehmen halten und gleichzeitig den Wohnungsbau fördern. Daher wollen wir:

  • die Erschließung der Entwicklungsgebiete für den produktionsgeprägten Bereich an den ÖPNV und das Straßennetz stärker vorantreiben sowie fehlende Glasfaseranschlüsse und Stromkapazitäten zügig ausbauen;
  • die Ansiedlung oder Erweiterung von Unternehmen stärker verbinden mit der Errichtung von Beschäftigten-, Werks- und Auszubildendenwohnungen. Dazu wollen wir auch passende Gewerbeflächen identifizieren und nutzen, denn hiervon profitieren Beschäftigte wie Unternehmen gleichermaßen;
  • Die bestehenden Programme zur Förderung von Werkswohnungen sind deutlich auszuweiten. Dies gilt ausdrücklich auch für den öffentlichen Dienst. Hierbei sollen systematisch bereits verfügbare Flächen sowie bestehende, untergenutzte bauliche Strukturen identifiziert und genutzt werden. Zudem sind innovative und alternative Ansätze zur Schaffung von Werkswohnraum zu entwickeln und bedarfsgerecht umzusetzen.
  • ausgehend von den gut funktionierenden landeseigenen Standorten Gewerbehöfe als Instrument zur betrieblichen Standortsicherung weiter stärken. Über Genossenschaftsmodelle, ggf. in Verbindung mit Erbbaurechtsvergaben, sollen für Gewerbehofnutzende attraktive Betreiberformen etabliert werden;

 

Wohnraum sichern, Vielfalt erhalten: Ankauf und Kommunalisierung von Wohnraum fortsetzen und Volksentscheid zur Vergesellschaftung umsetzen

Wir wollen bezahlbaren Wohnraum erhalten, Quartiere stabilisieren und den Erhalt einer sozialen Durchmischung fördern. Dies gelang uns in der Vergangenheit auch, indem die landeseigenen Unternehmen zielgerichtet Wohnungsbestände kauften. Wir wollen, dass das Land Berlin weiterhin Wohnungsbestände auch größerer Unternehmen ankauft und somit kommunalisiert. Dafür sind auch die Möglichkeiten im Rahmen des jeweils bestehenden Vorkaufsrechts zu nutzen. Ein Schwerpunkt wird dabei insbesondere auf solche Bestände gelegt, in denen Sozialbindungen ausgelaufen sind oder ihr Auslaufen bevorsteht, um Wohnungen im preiswerten Bestand zu halten. Damit verhindern wir, dass diese Wohnungen dem freien Markt überlassen werden, was zu weiter steigenden Mieten und Verdrängung von Menschen führen würde.

Zudem fordern wir den Senat auf, bis zum Sommer 2025 das versprochene Vergesellschaftungsrahmengesetz vorzulegen. Parallel zur Erarbeitung dieses Gesetzes, soll noch im Jahr 2025 ein Gesetzesentwurf für ein Umsetzungsgesetz im Wohnungssektor erarbeitet werden. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich für deren Umsetzung mit dem Koalitionspartner einzusetzen. Damit der Druck von Investmentfonds und anderen Finanzmarktakteuren auf den Berliner Mietmarkt weiter reduziert wird.

 

Die Metropolregion zusammendenken: Für eine engere Verflechtung mit Brandenburg

Die Metropolregion Berlin-Brandenburg ist mittlerweile das Zuhause für rund sechs Millionen Menschen. Sie verfügt zugleich im engeren Verflechtungsraum um Berlin noch über große Entwicklungspotenziale. Wir wollen dem Konzept des “Siedlungssterns” folgend insbesondere entlang der schienenbezogenen Verkehrsachsen im Rahmen der gemeinsamen Landesplanung auch gemeinsam mit Brandenburg neue Wohngebiete erschließen und Quartiere weiterentwickeln. Dies erfordert eine enge und kontinuierliche Abstimmung zwischen den Regierungen und Parlamenten beider Länder, aber ebenso der Brandenburger Kommunen und Berliner Bezirke. Wir wollen dafür insbesondere auch dem Ausbau des schienengebundenen Nahverkehrs im Rahmen des Projektes i2030 die höchste Priorität bei der verkehrlichen Entwicklung einräumen und die Umsetzung der bestehenden regionalen Achsenentwicklungskonzepte entlang der Siedlungsachsen unterstützen.

 

Es darf ein bisschen mehr sein: Erhöhung der Sozialwohnungsquote auf 50 Prozent

Die Sozialbindung von Neubauprojekten ist ein zentraler Bestandteil der Berliner Wohnungspolitik. Um den sozialen Wohnungsbau zu intensivieren, wollen wir die obligatorische Quote für Sozialwohnungen im kooperativen Baulandmodell von derzeit 30 Prozent auf 50 Prozent anheben. Dies würde sicherstellen, dass auch im Rahmen von Projekten privater Unternehmen ein deutlich größerer Anteil der Neubauten für Menschen mit geringerem Einkommen zur Verfügung steht und somit die soziale Durchmischung in neuen Quartieren gewährleistet ist. Die Vereinbarung aus dem Berliner Wohnungsbündnis im Jahr 2022 und im Koalitionsvertrag 2023 muss endlich umgesetzt werden!

 

Mehr als ein Dach: Zusammenleben statt allein wohnen oder einsam sein

Die Verknappung von Wohnraum in Berlin hat vor allem, aber nicht nur etwas mit dem Zuwachs an Menschen und zu geringen Fertigstellungen im Neubau zu tun. Auch der Flächenverbrauch pro Kopf ist ein Einflussfaktor.

 

Vielen Menschen in Berlin leben allein, insbesondere lebensältere Menschen. Nicht wenige von ihnen wünschen sich mehr soziale Kontakte. Zeitgleich wohnen insbesondere Familien über längere Zeiträume in zu kleinen Wohnungen. Wir wollen Menschen daher zum Zusammenleben motivieren. Durch das Zusammenziehen von zwei oder mehrerer Ein-Personen-Haushalten nimmt Einsamkeit ab und es werden Wohnungen frei – Wohnraum wird somit im Bestand geschaffen. Berlin wird als Hauptstadt der Singles bezeichnet, ist aber zugleich auch Hauptstadt der Alleinerziehenden. Beiden Lebenswirklichkeiten wollen wir gerecht werden. Wir wollen insbesondere Wohnformen unterstützen, in denen damit zusammenhängende Herausforderungen gemeinsam gemeistert werden können.

  • Wir wollen unter vollständiger Inanspruchnahme der verfügbaren Bundesmittel eine “WG-Garantie” für Auszubildende und Studierende auf den Weg bringen und dafür die Zahl der Wohnplätze im Neubau und im Bestand deutlich ausweiten. Hier sind insbesondere Wohnheimplätze zu fördern und in diesem Zusammenhang die Einrichtung eines gemeinsamen Auszubildenden -und Studierendenwerkes auf den Weg zu bringen. Hierbei sind die Bedürfnisse von Auszubildenden besonders zu berücksichtigen. Dabei streben wir eine maximale Miete von 400 Euro im Monat an und unterstützen daher auch die Initiative, die Mietpreisbremse auf WG-Wohnungen auszuweiten;
  • Wir wollen Alleinerziehenden-WGs unterstützen und unsere bestehenden Förderprogramme diesbezüglich weiterentwickeln;
  • Wir wollen bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen ein Modellprojekt für einen “Wir-ziehen-zusammen-Bonus” Zusammenziehende Personen erhalten dabei eine als zinsloses Darlehen ausgezahlte Prämie pro freigewordene Wohnung, dessen Rückzahlung erlassen wird, sobald die Personen zwei Jahre im neubegründeten Haushalt zusammenleben. Diese Prämie wird nur gezahlt, wenn die zusammenziehenden Personen im Hauptmietvertrag gleichberechtigte Mietparteien sind. Es muss seitens der Verwaltung sichergestellt werden, dass nicht automatisch eine Bedarfsgemeinschaft angenommen wird;
  • Zur Optimierung der Wohnungsversorgung wollen wir neben dem Wohnungstausch künftig verstärkt den Wohnungswechsel unterstützen. Mieter*innen, die innerhalb der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften eine große zugunsten einer kleineren, auf Wunsch im gleichen Kiez liegenden Wohnung freimachen, erhalten eine Umzugshilfe und zahlen in der neuen Wohnung weiterhin einen am ursprünglichen Wert orientierten Quadratmeterpreis. Wohnungswechsel muss nach diesen Maßstäben auch durch größere private Gesellschaften ermöglicht werden. Dazu setzen wir uns für eine gesetzliche Grundlage ein.
  • Wir wollen mehr attraktive Wohnangebote für ein gemeinsames Leben schaffen. Dazu wollen wir Co-Living- und Gemeinschaftswohnprojekte sowie Clusterwohnen stärker unterstützen, in denen Wohnraum mit geteilten Gemeinschaftsräumen und individuellen Rückzugsorten entstehen. Diese Angebote sollen sich auch an Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedarf richten. Bestehende private Projekte, die Zimmer zu horrenden Preisen vermieten, lehnen wir jedoch ab. Daher werden wir entsprechende Regulierungsmaßnahmen prüfen und entsprechend auf den Weg bringen.
  • Wir setzen uns auf Bundesebene dafür ein, die Rechtsprechung zur erleichterten Untervermietung ohne vorherige Zustimmung des Vermieters gesetzlich abzusichern. Ziel ist es, ungenutzten Wohnraum effektiver zu aktivieren und dadurch zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums beizutragen. Gleichzeitig soll die rechtliche Situation von Untermieterinnen und Untermietern verbessert und ihre Wohnsituation verstetigt werden.

 

Inklusives Berlin: Barrierefreier Wohnraum im Neubau und im Bestand

Unser Ziel ist, den Bestand an barrierefrei erreichbarem und nutzbarem Wohnraum zu erhöhen. Aus diesem Grund haben wir in der letzten Novelle der Bauordnung verankert, dass seit dem 1. Januar 2025 bei Neubauvorhaben mehr Wohnungen als bislang barrierefrei erreichbar sein und ein Anteil der barrierefrei nutzbaren Wohnungen rollstuhlgerecht errichtet werden muss. Darüber hinaus wollen wir:

  • Im Rahmen der nächsten Novelle der Bauordnung die Anforderungen weiterentwickeln, um den Anteil barrierefreier Wohnungen zu erhöhen;
  • die altersgerechte Anpassung der Wohnungen im Bestand fördern;
  • mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen einen verstärkten barrierefreien Umbau freigewordener Wohnungen sowie die prioritäre Abgabe freier, barrierefreier Wohnungen an Bewerber*innen mit einer Behinderung, Pflegebedarf oder einem Alter von mehr als 65 Jahren vereinbaren.

 

Erwerb von selbstgenutztem Eigentum fördern

Ein Weg zu mehr Sicherheit vor Mieterhöhungen oder Eigenbedarfskündigungen kann neben der Regulierung im BGB auch der Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie sein. Es ist auch eine gute Form, um sicheres Wohnen bis ins hohe Alter zu gewährleisten. Der Erwerb der “eigenen vier Wände” ist für breite Bevölkerungsschichten, die keine Schenkungen, Erbschaften o.ä. erhalten, aus dem eigenen Einkommen in Berlin jedoch kaum mehr finanzierbar. Dies verschärft die soziale Ungleichheit in unserer Stadt zusätzlich. Im Vergleich der Bundesländer haben Menschen in Berlin derzeit die geringsten Möglichkeiten, Eigentum zu erwerben.  Wir wollen daher:

  • Wir wollen daher die Förderprogramme der Investitionsbank Berlin für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum, auch genossenschaftlichem Eigentum, insbesondere für Familien mit kleinen bis mittleren Einkommen ausweiten. Dabei wollen wir auch die Kaufnebenkosten in den Blick nehmen, die einen Erwerb oft erschweren. Neben dem Neubau bezahlbarer Wohnungen wollen wir die Mehreinnahmen durch die Abschaffung von Share Deals auch dafür verwenden;
  • Mietkaufmodelle auf dem privaten Wohnungsmarkt in eine breitere Anwendung bringen.

 

III. Wohnen zu bezahlbaren Mieten – Regulierung von Mietverträgen und Wohnraum

 

Berlin ist eine Stadt der Mieter*innen – über 80 Prozent der Menschen wohnen zur Miete. Ihre Miete muss bezahlbar sein. Viele Mieter*innen sehen sich derzeit jedoch mit überhöhten Miet- und Wohnkosten sowie unsicheren Mietverhältnissen konfrontiert. Insbesondere die mittlerweile sehr hohen Angebotsmieten sind selbst für Durchschnittsverdienende oftmals nicht mehr leistbar. Dies gefährdet die soziale Mischung in unseren Kiezen und damit den sozialen Zusammenhalt in unserer Stadt insgesamt. Als Berliner SPD stehen wir dafür, dass Wohnen in all unseren Kiezen bezahlbar sein muss.

Mit dem Bestand von 400.000 Wohnungen der sieben städtischen Wohnungsbaugesellschaften, den 190.000 Wohnungen in Genossenschaften, der Unterstützung von Aktivitäten der 40 jungen Genossenschaften, der öffentlichen Förderung von Neubau und Modernisierung, einem rechtssicheren Mietspiegel sowie den zahlreichen landesrechtlichen mieterschützenden Regelungen nehmen wir wirksam Einfluss auf das Mietniveau in ganz Berlin. Dies werden wir konsequent fortsetzen.

Trotz der Mietpreisbremse im Bund gibt es nach wie vor zahlreiche Lücken, die zu einer zusätzlichen Belastung von Mieter*innen führen. Mit Geschäftsmodellen, wie Zeit-Mietverträgen oder möblierten Wohnungen, wird das Angebot an bezahlbaren Wohnungen weiter verknappt – meist, um zielgerichtet die Mietpreisbremse zu umgehen. Wir werden in Berlin alle gesetzlichen und tatsächlichen Möglichkeiten nutzen, um die Mieten zu begrenzen, die Wohnkosten stabil zu halten und den Wohnraum zu regulieren. Denn: Die rasante Preisexplosion ist auch eine direkte Folge eines Marktes, der unzureichend reguliert ist und dessen bestehende Regeln nicht ausreichend durchgesetzt werden.

 

Vorbild sein auf dem Wohnungsmarkt: Für eine gute Vermietungspraxis der landeseigenen Wohnungsunternehmen

Die landeseigenen Wohnungsunternehmen leisten den zentralen Beitrag zum gemeinwohlorientierten Wohnungsmarkt und für bezahlbare Mieten in unserer Stadt. Damit sie diese Funktion in Zukunft noch besser wahrnehmen können, wollen wir sie stärker auf eine sozial gerechte und nachhaltige Bewirtschaftung der Wohnungsbestände ausrichten.

Dafür wollen wir:

  • ab 2026 Mieterhöhungen je Wohnung auf die Inflationsrate, höchstens jedoch 6 Prozent in drei Jahren, begrenzen;
  • das in der Kooperationsvereinbarung verankerte Leistbarkeitsversprechen anpassen, sodass die maximale Mietbelastung von 27 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens statt der Nettokaltmiete künftig auf die Bruttokaltmiete bezogen ermittelt wird;
  • Verfahren weiterentwickeln, damit Fehler bei Mieterhöhungsverlangen und Nebenkostenabrechnungen im maximal möglichen Umfang vermieden werden. Hierzu sollen auch verbindliche Vorgaben für mehr Transparenz durch für Laien verständliche Sprache zur Zusammensetzung von Erhöhungsbeträge und Nebenkostenabrechnungen sowie eine mieterfreundliche Auslegung vor Vorschriften in Fällen rechtlicher Unklarheit dienen;
  • verpflichtende und gut erreichbare Kontaktstellen vor Ort und mit festen Öffnungszeiten gewährleisten, damit Mieter*innen bei Problemen direkt weitergeholfen werden kann.

 

Wirkungsvoll Handeln: Kompetenzen bündeln und Entscheidungen beschleunigen

In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt wie Berlin ist eine effektive Verwaltung essenziell wichtig, um Genehmigungsverfahren zu optimieren und schnell und gezielt gegen Leerstand oder spekulativen Wohnraumverlust vorzugehen. Die Bündelung von Kompetenzen in der Verwaltung beschleunigt Entscheidungen, vermeidet Doppelarbeit und verbessert die Durchsetzung von Gesetzen. In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt müssen Mieter:innen zudem in besonderem Maße davor geschützt werden, dass ihre Wohnung unerträgliche Wohnverhältnisse aufweist – denn der Auszug aus einer solchen Wohnung ist aufgrund der Marktsituation oft keine Option. Daher wollen wir die Landesverwaltung im Bereich des Wohnens neu aufstellen.

  • Wir wollen Zuständigkeiten aus den Bezirken für geeignete Themen im Bereich Wohnungsangelegenheiten in einem Landesamt zusammenführen, insbesondere solche, die aufgrund von Kapazitätsproblemen oder sehr unterschiedlicher Erfüllung dieser Aufgaben in den Bezirken nicht adäquat wahrgenommen werden (können).
  • Im Rahmen der Verwaltungsreform wollen wir die Zuständigkeit für die Bauaufsicht und den Vollzug des Zweckentfremdungsverbots- und des Wohnungsaufsichtsgesetzes im selben Ressort in den Bezirken zusammenführen.
  • Wir stärken die Bau- und Wohnungsaufsicht indem wir im Rahmen einer landesweiten Kampagne zum Thema Wohnen und Mieten, in der wir auch die Mieter:innen-Rechten bei fehlender Instandhaltung und Instandsetzung verankern, und errichten einen Landes-Fonds für Ersatzvornahmen. So verhindern wir, dass im Mieter:innen-Schutz besonders aktive Bezirke angesichts langer Gerichtsverfahren in ein unverhältnismäßiges nanzielles Risiko geraten.


Gesetze durchsetzen: Die Mietpreisprüfstelle des Landes zum Erfolgsprojekt machen

Wir haben im Senat die Mietpreisprüfstelle durchgesetzt und eingerichtet. Das ist ein großer Erfolg. Seit März steht damit allen Berliner*innen ein niedrigschwelliges Beratungsangebot für eine individuelle Erstberatung bei Verdacht auf eine überhöhte Miete zur Verfügung. Sie unterstützt Mieter*innen bei der Überprüfung ihrer Miethöhe auf Basis des Mietspiegels und berät sie über weitere Schritte zur Verfolgung ihrer Rechte. Zudem leitet sie Prüfergebnisse im Falle des Verdachts auf Mietpreisüberhöhung oder auf Mietwucher an die Bezirksämter und Staatsanwaltschaften weiter. Um die Wirksamkeit weiter zu erhöhen, wollen wir:

  • die Kontrollinstanzen auf Bezirks- und Landesebene personell und strukturell ertüchtigen, um ihre Wirksamkeit deutlich zu stärken, sowie die bezirklichen Mieterberatungen im bisherigen Umfang erhalten;
  • die Zuständigkeiten für das Wirtschaftsstrafgesetz in einem Landesamt zusammenführen, damit berlinweit Sanktionen und Bußgelder im Falle von Mietpreisüberhöhungen effektiver durchgesetzt werden können;
  • eine Schwerpunktabteilung der Staatsanwaltschaft für Immobilien-, Wohn- und Mietkriminalität einrichten, damit Mietwucher und andere strafrechtsrelevante Verstöße schneller geahndet werden können;
  • den Senat auffordern, zusammen mit anderen Bundesländern und / oder mit der Bundesregierung eine Reform des Wirtschaftsstrafgesetzes zu erarbeiten und gesetzgeberisch auf den Weg zu bringen. Dabei soll insbesondere das Kriterium des „Ausnutzens“ durch ein objektives Angemessenheitskriterium ersetzt und der Bußgeldrahmen auf bis zu 100.000 Euro erhöht werden.
  • eine zentrale Mietpreis-Check-App einführen, über die landesweit von Mieter*innen mögliche Verstöße gegen das Mietrecht, insbesondere die Mietpreisbremse und das Wirtschaftsstrafgesetz, gemeldet werden können und über die diese Meldung an die entsprechenden Stellen weitergeleitet wird. Die Meldenden sollen darüber auch Handlungsempfehlungen (next steps) erhalten.

 

Gesetzgebung ausschöpfen: Das Wohnraumsicherungsgesetz endlich voranbringen

Wir fordern die Umsetzung des im Koalitionsvertrag im Jahr 2023 versprochenen Wohnraumsicherungsgesetzes noch in dieser Legislaturperiode, mit folgendem Inhalt:

  • Einführung einer berlinweit geltenden restriktiven Regulierung von möblierten Wohnungen und Zeit-Mietverträgen (inkl. einer Obergrenze) sowie zusätzlich eines allgemeinen Verbots dieser Vertragsgestaltungen in Milieuschutzgebieten, das mindestens bis zu einer Reform der Mietpreisbremse im Bund mit einer vollständigen Beseitigung der dafür geltenden Ausnahmen und der Einführung einer Obergrenze erlassen werden soll;
  • Wohnungsunternehmen sollen verpflichtet werden können, bei Neuvermietungen einen Teil ihres Wohnungsbestandes als WBS-Wohnungen für Haushalte mit niedrigem Einkommen unter Berücksichtigung besonderer Bedarfsgruppen zu vermieten und dauerhaft oder für einen begrenzten Zeitraum Belegungsrechte zu begründen. Damit leiten wir einen Paradigmenwechsel in der Wohnraumförderung ein;
  • erweiterte und vereinfachte Eingriffsmöglichkeiten der Bezirksämter bei der Wohnungsaufsicht, um bei unbewohnbaren Zuständen von Wohnungen schneller und effektiver reagieren zu können. Dabei sind feste Fristen für die Ämter und Eigentümer im Gesetz einzuführen;
  • die Bußgeldrahmen im Zweckentfremdungs- und im Wohnungsaufsichtsrecht sind so zu erhöhen, und mit entsprechenden Anwendungsvorgaben zu versehen;
  • erhöhte Anforderungen im Zweckentfremdungsrecht für den Abriss von Wohnraum in Mehrfamilienhäusern über eine Ausweitung des Betrachtungszeitraums für die Renditeberechnung zur Ausstellung von Negativattesten von 10 auf 20 Jahre;
  • ein umfassender Genehmigungsvorbehalt für den Abriss von Gebäuden, bei dem insbesondere eine ganzheitliche Lebenszyklusbetrachtung (Bau, Betrieb und Rückbau) eines Gebäudes mit den bisherigen Investitionen des Eigentümers verankert ist und ein Rückbau nur zugelassen werden kann, sofern und soweit der Neubau ökologisch insgesamt weniger belastend ist als der Erhalt des Bestandsbauwerks.
  • weitergehende Maßnahmen gegen langjährigen Leerstand, Flächenbrachen und gesetzeswidriges Verhalten von Eigentümern. Auch die Möglichkeit der Enteignung von Wohneigentum bei systematischen Verstößen gegen Mietrecht soll darin verankert und entsprechend angewendet werden.

 

Rechte von Mieter*innen bei Eigenbedarfskündigungen stärken

Eine Kündigung auf Eigenbedarf bedeutet für viele Berliner*innen den ungewollten Verlust ihrer Wohnung und ihres vertrauten Wohnumfeldes. Nicht in allen Fällen besteht jedoch tatsächlich ein Eigenbedarf der/des Wohnungseigentümer*in. Wir wollen daher die Rechte der Mieter*innen gegenüber den Eigentümer*innen stärken. Dazu soll der Eigenbedarf künftig auf die Wohnnutzung der Kernfamilie beschränkt und mit klaren Nachweispflichten belegt werden. Außerdem wollen wir bei Eigenbedarfskündigungen die Härtefallklausel stärken und zudem eine Pflicht für das Angebot von angemessenen Alternativwohnungen einführen, um den Bestandsmieter*innen trotz ungewollter Veränderung zumindest eine sichere Perspektive zu bieten.

Die Eigenbedarfskündigung von Mieter*innen soll ausgeschlossen werden, soweit diese vor der Umwandlung ihrer Wohnung in eine Eigentumswohnung bereits Mietvertragspartei waren. In diesem Fall verletzt eine Kündigung den Grundsatz: „Kauf bricht nicht Miete“. Zu den vorgenannten Punkten wollen wir einen entsprechenden Gesetzesvorschlag in den Bundesrat einbringen.

 

Solidarische Stadtgesellschaft in Verantwortung: Maßnahmen zur Vermeidung von und zum Schutz vor Zwangsräumungen

Die steigenden Mieten und der zunehmende Wohnungsmangel in Berlin haben in den letzten Jahren zu einem erheblichen Anstieg der Zwangsräumungen geführt. Besonders stark betroffen sind Alleinerziehende, einkommensschwache Familien, Senior*innen armutsbetroffene bzw. armutsgefährdete Personen sowie Personen, die sich in prekären Beschäftigungsverhältnissen befinden und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Das Recht auf Wohnen, das durch internationale Abkommen wie den ICESCR und die SDGs der Vereinten Nationen bekräftigt wird, muss in Berlin konsequent geschützt werden. Dazu wollen wir:

  • bei Zwangsräumungen, bei denen vulnerable Gruppen wie Alleinerziehende, Kinder, Senior*innen oder Menschen mit Behinderungen involviert sind, durch die soziale Wohnhilfe sicherstellen, dass die Personen nicht obdachlos werden. Es werden gezielt Ressourcen bereitgestellt, um diesen Personengruppen rechtzeitig Schutz zu bieten. Die Mitnahme von Haustieren muss möglich sein;
  • die verpflichtende Durchführung eines Mediationsverfahrens vor der Einleitung einer Zwangsräumung regeln. Die Mediation soll durch die zuständigen Gerichte vorgeschrieben und von unabhängigen, qualifizierten Mediator*innen begleitet werden;
  • sicherstellen, dass insbesondere während der kalten Jahreszeit niemand aufgrund einer Zwangsräumung obdachlos wird;
  • ein zentrales, digitales Fachverfahren einführen, um Räumungsklagen und drohende Zwangsräumungen systematisch zu erfassen und die Sozialbehörden in Echtzeit zu informieren;
  • ein Frühwarnsystem erarbeiten, um Mieter*innen bereits bei den ersten Anzeichen von Mietrückständen zu unterstützen. Vermieter*innen sollen dazu verpflichtet werden, ihre Mieter*innen über mögliche Hilfsstrukturen wie z.B. der sozialen Wohnhilfe zu informieren und durch das Anbieten der Informationsübertragung bei Unterzeichnung einer Datenschutzentbindung zu unterstützen.

 

Mehr Einsatz gegen Leerstand: Transparenz schaffen und konsequent handeln

Ein Mieten- und Wohnungskataster verbunden mit einer regelmäßigen Leerstandserfassung schafft mehr Transparenz und eine verbesserte Grundlage für Entscheidungen über Eingriffe in den Markt. Mieter*innen und Vermieter*innen können darüber leichter erkennen, welche Miethöhe im Vergleich zum örtlichen Markt angemessen ist.

  • Wir wollen beim Mieten- und Wohnungskataster nicht länger auf den Bund warten und daher erste Vorbereitungen dafür treffen und Aufbauarbeiten beginnen. Wir fordern den Senat auf, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu starten. Verbunden mit der Erfassung des Leerstands können die zuständigen Ämter künftig besser gegen ungenutzte Wohn- und Gewerbeimmobilien vorgehen;
  • Zur Durchsetzung der Auskunfts- und Anzeigepflichten in Zweckentfremdungsverfahren wollen wir die Befugnisse gegenüber Eigentümer*innen erweitern;
  • Wir wollen über verbesserte Regelungen, gesetzliche Fristen und weiterentwickelte Handlungsleitfäden auf eine einheitliche Anwendung hinwirken, dass die Attraktivität eines Verstoßes minimal wird;
  • Wir wollen eine gesetzliche Grundlage schaffen, mit der spätestens bei einem über ein Jahr andauernden Leerstand oder einer andauernden Nutzung entgegen dem Zweckentfremdungsverbot eine temporäre Zwangsverwaltung einer Immobilie durchgesetzt werden kann;

 

 

 

Regeln für Fernwärme und Wärmecontracting: Schluss mit zu hohen Nebenkosten

Unser Ziel für Berlin ist es, eine bezahlbare ökologisch nachhaltige und verbraucher*innenfreundliche Versorgung mit Wärme zu gewährleisten. Bei der Wärme- und Energiewende kommt der Fernwärme eine zentrale Rolle zu. Wir wollen die Einfallstore für Preissteigerungen und fehlerhafte Abrechnungen schließen, um Menschen zu entlasten.

 

Auf Landesebene bedeutet das für uns:

  • Landeseigene Wohnungsgesellschaften müssen auf Anfrage von Mieter*innen die gesetzliche geregelte Einsicht in ihre Wärmelieferverträge mit Dritten gewährleisten.
  • Das neue landeseigene Unternehmen Berlin Energie und Wärme AG hat alle Wärmelieferverträge der vormaligen Eigentümerin Vattenfall AG mit den entsprechenden Hauseigentümer*innen und -verwalter*innen übernommen. Wir begrüßen die nach dem Eigentumswechsel und der Umbenennung der AG erfolgte Anpassung der Preisänderungsklausel und fordern sie nun auf,
    • diese dahingehend zu überprüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben zum Abschluss der Verträge zum gegebenen Zeitpunkt erfüllt waren (z.B. Gebot Kostenneutralität und Gebot der Wirtschaftlichkeit);
    • diese insofern zu ändern, als dass die Preisgleitklausel (Preisanpassungsklausel) nicht auf den Börsenpreis des Wärmeträgers Bezug nimmt, die Tage des Einkaufs des Wärmeträgers und der Rechnungsstellung nicht umdatiert werden dürfen sowie sichergestellt ist, dass vielmehr nur die wirklich entstandenen Kosten in die Abrechnung des Wärmelieferanten an Vermieter*innen und in dessen Heizkostenabrechnung für die Mieter*innen einfließen dürfen.
  • Die Wärmeplanung Berlins muss transparent sein. Wir werden den Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung öffentlich auslegen und anschließend „Kiez-Wärmepläne“ erstellen – dafür muss die entsprechende KfW-Förderung für die energetische Stadtsanierung wieder eingeführt werden (KfW 432). Für die Verwirklichung der Wärmewende und eine erfolgreiche Reduzierung von Energieverbrauch ist die Akzeptanz der Menschen unabdingbar!
  • Wir wollen das Energiewirtschaftsgesetz dahingehend anpassen, dass auch die Versorgung der Allgemeinheit mit Wärme als Zielsetzung enthalten ist und die Wärmecontractor mit in den Anwendungsbereich einbezogen werden.
  • Stärkung der Verbraucherberatungen im Bereich Energie und Energieschulden

 

Die aktuellen Regelungen in der Fernwärmeverordnung des Bundes (AVBFernwärmeV), die auch auf das Wärmecontracting Anwendung finden, führen teils zu massiven Kostenexplosionen bei den Mietnebenkosten. Auf Bundesebene muss daher umgehend neu geregelt werden:

  • Wärme-Contracting in Mietwohnhäusern muss demselben Mietrecht unterstellt werden wie die Wärmeversorgung durch den oder die Vermieter*in. Das muss insbesondere für das Recht auf Einsicht in alle Belege gelten. Pflichten, die Vermieter*innen im Mietrecht die Umlage von Kosten auf die Mieter*innen erlauben, dürfen nicht erneut im Liefervertrag mit dem Wärmelieferanten vereinbart werden und an die Mieter*innen weitergeleitet werden. Das gilt z.B. für Instandsetzung, Instandhaltung, Wartung und für alle Übergaben von Leistungen an Dritte.
  • Fernwärme-/Wärmecontracting-Verträge dürfen auf dem privaten Wohnungsmarkt nicht mit verbundenen und/oder beherrschten Unternehmen geschlossen werden, insbesondere zur Verhinderung einer verdeckten, unzulässigen Umlage von Instandhaltungskosten.

 

Um Missbrauch und hohe Kosten zu verhindern, setzen wir uns auf Bundesebene des Weiteren für eine starke Preis- und Missbrauchsaufsicht über Fernwärmeversorgungsunternehmen ein. Zudem müssen in der Fernwärmeregulierung des Bundes (AVBFernwärmeV) die Preistransparenz erhöht werden und klare Regelungen geschaffen werden, dass nur die tatsächlich entstandenen Kosten an die Verbraucher*innen weitergegeben werden dürfen.

 

Wir werden uns gegenüber dem Bund dafür einsetzen, dass die Fördermittel für BEW und Geothermie deutlich aufgestockt werden. Insbesondere wird es langfristige Nachrangdarlehen, Darlehen mit tilgungsfreiem Beginn und Zuschüsse bedürfen, um die Wärmewende in Deutschland und Berlin zu ermöglichen.

 

Neben der Deckelung der Wärmekosten, kann auch die Sanierung von Gebäuden beim Sparen von Energiekosten helfen. Insbesondere die Nachkriegsbauten der 50er und 60er Jahre sind nur unzureichend gedämmt. In Gebäuden mit einer schlechten Dämmung leben häufiger Mieter*innen mit einem geringen Einkommen. Bei steigenden Energiepreisen sind sie besonders betroffen. Auf der anderen Seite führt die Umlage von Sanierungen über die Modernisierungsumlage zur Vertreibung von Mieter*innen mit geringem Einkommen. Die Bundesmittel für Sanierungen reichen nicht aus, um Sanierungen sozialverträglich zu gestalten, insbesondere da lediglich Komplettsanierungennanziert werden.

Doch auch einzelne und kleine Maßnahmen können einen wichtigen Beitrag zum Energiesparen liefern. Zudem können abschnittsweise Sanierungen sozialverträglicher gestaltet werden. Daher wollen wir landeseigene Programme weiterentwickeln, um sozialverträgliche Teilsanierungen im Bestand zu ermöglichen.

 

Zudem werden wir uns dafür einsetzen, dass im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung Immobilienbesitzer, die sich zum Anschluss an ein geplantes Fernwärmenetz verpflichten wollen, z. B. durch einen entsprechenden Benutzungsvertrag, temporäre Heizungen – auch „Pop-Up-Heizungen“ genannt – gefördert bekommen, bis der Anschluss an ein Wärmenetz möglich wird.

 

Maßnahmen zur Mietpreisregulierung auf Bundesebene

Im aktuellen Koalitionsvertrag auf Bundesebene konnten dank der SPD die Verlängerung der Mietpreisbremse um vier sowie das Umwandlungsverbot um fünf Jahre vereinbart. Dazu soll eine Expertengruppe von Mieter*innen- und Vermieter*innenorganisationen die mietrechtlichen Vorschriften reformieren. Diese Maßnahmen sind richtig, können aber nur ein allererster Schritt sein. Insbesondere die Probleme der Ballungszentren und in anderen Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten werden im Bund weiterhin nicht ausreichend angegangen. Daher fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder im Bundestag und in der Bundesregierung nachdrücklich auf, sich für folgende Maßnahmen einzusetzen:

  • die Einführung einer Länderöffnungsklausel, auf deren Grundlage Länder und Kommunen einen regional geltenden Mietenstopp von mindestens 5 Jahren in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten einführen können;
  • eine dauerhafte Entfristung der Mietpreisbremse und des Umwandlungsschutzes in § 250 BauGB;
    eine Streichung der Ausnahme für Wohnungen auf Zeit vom Geltungsbereich Mietpreisbremse sowie Einführung von Vorgaben für die Berechnung und Deckelung von Zuschlägen für möblierte Wohnungen;
  • eine Reform der Modernisierungsumlage, bei der umlagefähige Prozentsatz auf die Jahresmiete deutlich reduziert wird und die Umlagefähigkeit endet, sofern die Kosten der Modernisierung abgezahlt sind;
  • eine Absenkung der Kappungsgrenze (auch für Indexmieten), wonach in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt maximal eine Mietsteigerung um sechs Prozent innerhalb von drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zulässig sein soll;
  • eine Änderung der Betriebskostenverordnung (BetrKV) dahingehend, dass Grundsteuer künftig nicht mehr auf die Miete umgelegt werden kann;
  • die Einführung eines sozialen Gewerbemietrechts, damit auch Kleingewerbe, Handwerker *innen und soziale Einrichtungen besser vor finanzieller Überlastung und Verdrängung geschützt werden;
  • die Wiedereinführung eines wirksamen Vorkaufsrechts im Geltungsbereich sozialer Erhaltungssatzungen und dessen Stärkung durch die Möglichkeit zur Limitierung des Kaufpreises anhand des sozialen Ertragswerts der Immobilie.
  • die Ersetzung des Verkehrswertes in § 194 BauGB durch einen sozialen Ertragswert. Dies ist bei der vereinbarten Reform des BauGB zwingend zu beachten;
  • eine echte Reform des sektoralen Bebauungsplans, damit Länder und Kommunen auch in Gebieten nach § 34 BauGB mehr Gestaltungsmöglichkeiten für bezahlbares Wohnen und soziale Entwicklung erhalten;
  • eine angemessene Vertretung der Perspektive der Ballungszentren in der Expert*innengruppe zur Harmonisierung, Präzisierung und Reform des Mietrechts.

 

IV. Lebenswerte Nachbarschaften – attraktives Wohnumfeld für einen starken Zusammenhalt

 

Das Zuhause ist nicht nur die eigene Wohnung, sondern auch der Kiez und die Nachbarschaft, in der man lebt. Mit Räumen der Begegnung und mit Flächen für Sport und Freizeit. Mit Bäumen, Spielplätzen, Parks, Plätzen und Aufenthaltsorten, die lebendige Treffpunkte sind.

 

Mehr Grün, mehr Leben: Investitionen in Parks, Freiflächen und Plätze stärken

Grüne und offene urbane Flächen sind zentral für die Lebensqualität in unserer Stadt. Ganz im Sinne eines Volksparks, den die SPD im 19. Jahrhundert auf den Weg brachte, sollen Parks inklusiv und zugänglich sein. Eine Verschließung weiterer Grün- und Erholungsflächen lehnen wir ab.

  • Wir setzen uns für ein erweitertes Landesprogramm „Starke Kieze und starke Stadtplätze“ und eine Stärkung der bezirklichen Spielplatzkommissionen ein. Darüber soll mehr in unsere Parks und Plätze investiert sowie wenig genutzte Frei- und Verkehrsflächen umgestaltet werden. Ziele des Programms sollen die klimaresiliente Stadtentwicklung, Entsiegelung, Verschattung, Aufenthaltsqualität und Regenwasserbewirtschaftung sein. Laut Umweltgerechtigkeitsatlas besonders belastete Gebiete sollen bevorzugt bearbeitet und bei der Gestaltung die Belange der Biodiversität und des Artenschutzes beachtet werden.
  • Wir wollen – insbesondere in Kiezblöcken – die vorhandenen Verkehrsflächen intelligenter nutzen und gestalten, um zu mehr Aufenthaltsqualität, Begegnungsräumen und Sicherheit zu kommen.
  • Wir wollen mehr Grünraum im Bestand und weniger Hitzeinseln. Dachgärten, vertikale Begrünung und Mikroparks können dicht bebaute Gebiete zugunsten der dort lebenden Menschen aufwerten. In den immer heißer werdenden Zeiten brauchen Menschen neue Abkühlungsmöglichkeiten. Wir wollen gemeinsam mit lokalen Partnerorganisationen ein Projekt starten, um auch in Innenräumen sog. “Coole Zonen” einzurichten. Hier sollen Menschen kostenfrei und ohne Konsumzwang der Sommerhitze in der Stadt und in ihren Wohnungen entfliehen können. Ein Fokus werden wir zudem auf die Schaffung von Kühlmöglichkeiten in sozialen Einrichtungen und Schulen legen. Im Außenbereich wollen wir gezielt Wasserflächen und -spiele als lokale Kühlzonen einrichten und die Attraktivität und Qualität unserer kleinen wie großen Gewässer verbessern. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen ist eine finanzielle Beteiligung des Bundes unerlässlich. Wir unterstützen daher die Schaffung einer Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung im Grundgesetz.
  • Wir wollen eine gesetzliche Sicherung von Kleingärtenflächen. In der wachsenden Stadt und einem sich verdichtenden Umfeld brauchen wir sie neben Gemeinschaftsgärten – als Räume für Nachbarschaft, für Spaziergänge, Erholung und als Kaltluftorte. Daher treiben wir die Einführung eines Kleingartensicherungsgesetzes im Senat und Abgeordnetenhaus aktiv voran.

 

Der öffentliche Raum ist für alle da: Berlin als Vorbild einer inklusiven Stadtentwicklung

 

Wir setzen uns für eine integrierte, inklusive und feministische Stadtentwicklung ein. Eine, die die Bedürfnisse aller Bevölkerungsgruppen berücksichtigt. Das umfasst marginalisierte Gruppen und Menschen, die von gesellschaftlicher Ausgrenzung, Diskriminierung oder struktureller Benachteiligung betroffen sind – etwa aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Alter, sexueller Orientierung, sozialem Status, Familienkonstellation oder Behinderung. Denn sie sind häufig und in besonderem Maße von steigenden Mieten, prekären Wohnverhältnissen und dem mangelnden Zugang zu bezahlbarem Wohnraum betroffen. Eine zukunftsfähige Stadtplanung muss all diese Perspektiven konsequent mitdenken, um strukturelle Ungleichheiten nicht zu reproduzieren, sondern aktiv abzubauen. Durch eine intersektional-feministische Perspektive kann hier sichergestellt werden, dass der öffentliche Raum bedarfsorientiert, sicher und inklusiv geplant und gestaltet wird. Menschen brauchen eine ihren Bedürfnissen entsprechende Gestaltung des öffentlichen Raums, der ihnen einen sicheren Aufenthalt ermöglicht. Dazu gehören insbesondere Barrierefreiheit, das Vorhandensein von ausreichend öffentlichen Toiletten, Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeiten sowie eine Stadt der kürzeren Wege, inklusive Bebauungspläne, bessere Beleuchtung im öffentlichen Raum und vieles mehr. Bei der Planung neuer Radinfrastruktur ist stärker als bislang darauf zu achten, dass eine sichere Nutzung von Gebieten zur Naherholung, wie Parks, Uferpromenaden und Waldgebieten gewährleistet bleibt. Wir wollen Berlin zum Vorbild der altengerechten und feministischen Stadtplanung machen. Analog zum Vorreiter gendersensibler Stadtplanung in Wien werden wir zudem ein Pilotprojekt „Gender Mainstreaming in der Stadtplanung“ in einem Bezirk starten. Queere Wohnprojekte, Freizeit- und Kulturräume haben eine wichtige Funktion, damit queere Menschen gefahrlos und selbstbestimmt ihre Identität leben können. Wir wollen die bestehenden, historisch gewachsenen Strukturen in Berlin sichern und vor Verdrängung schützen und entsprechende Angebote, vor allem in den strukturschwachen Bezirken, weiter fördern und ausbauen.“

 

Wir setzen uns dafür ein, dass auch bei durch Bauarbeiten oder andere Hindernisse verursachte Veränderungen und Umleitungen des Verkehrs für alle Mobilitätsteilnehmer*innen gleichberechtigt vorgenommen werden. Dies bedeutet insbesondere die gleichwertige Schaffung von Umgehungen und Umfahrungen. Diese sind stets zugunsten der am meisten gefährdeten Nutzer*innen auszulegen und anzuordnen. Hierfür sind im Land Berlin einheitliche Vorgaben zu entwickeln, die auch die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllen. Die Umsetzung der sicheren und gleichwertigen Gestaltung von Verkehrsveränderungen, insbesondere bei Baustellen, durch die Träger der Baustelle ist konsequent zu kontrollieren.

 

Geschichte annehmen: Für einen neuen Umgang mit der Architektur der Ostmoderne

Wir wollen, dass die Architektur der Ostmoderne in Berlin stärker geschützt und als wichtiger Teil des städtischen Erbes anerkannt und erhalten wird. Viele Gebäude, Wohngebiete, Plätze und städtebauliche Konzepte aus der DDR-Zeit prägen bis heute das Stadtbild und spiegeln nicht nur architektonische, sondern auch gesellschaftliche Entwicklungen wider. Dabei muss auch die Ambivalenz dieses Erbes thematisiert werden: Während viele Bauwerke das Ideal einer sozialen und kollektiven Stadtgestaltung verkörpern, waren Stadtplanung und Architektur in der DDR zugleich Mittel politischer Machtausübung und Repression. Deshalb fordern wir verstärkte Maßnahmen zum Erhalt und zur denkmalgerechten Sanierung bedeutender Bauwerke sowie eine breitere öffentliche Auseinandersetzung mit diesem Erbe. Informations- und Bildungsangebote sollen nicht nur die städtebaulichen Leitideen der DDR vermitteln, sondern auch die Instrumentalisierung von Architektur und Stadtplanung durch einen autoritären Staat kritisch beleuchten.

 

Kinder, Jugendliche und Familie brauchen Platz: Öffentliche Räume für junge Menschen sichern

Städtische Freiräume müssen diverser werden. Dafür brauchen wir mehr für Kinder und Jugendliche geeignete Orte. Neben besser ausgestatteten Spielplätzen sind dies auch Begegnungsflächen für sportliche, kulturelle und andere Aktivitäten junger Menschen. Junge Menschen brauchen kosten- und konsumfreie Orte – drinnen wie draußen, an denen sie sich treffen und aufhalten können.

  • Wir setzen uns daher für mehr Treffpunkte, urbane Sportflächen, Bolzplätze, Club- und Kulturorte sowie offene Begegnungsstätten und Freizeitflächen ein, die ohne Konsumzwang zugänglich sind. Entsprechende Flächen müssen verbindlich auch in Neubaugebieten eingeplant werden. Insbesondere öffentliche Räume, wie Straßen, Plätze und Parks sind für junge Menschen ein zentraler Treffpunkt in der Freizeit. Damit hier künftig mehr Jugendorte entstehen können, wollen wir die Voraussetzungen für deren Gestaltung sowie langfristigen Erhalt und Pflege schaffen.
  • Wir wollen junge Menschen vor Verdrängung aus öffentlichen Räumen schützen, die meist wegen angeblicher Lärmbelästigung von Orten verdrängt werden. Daher setzen wir uns für eine Änderung im Immissionsschutzrecht ein, um eine befreiende Gleichstellung von Kindern und Jugendlichen zu erreichen.
  • Wir wollen die Spielplätze in unserer Stadt verbessern. Dafür entwickeln wir das Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP) weiter und statten es angemessenen mit finanziellen Mitteln aus.

 

Hierbei ist es zentral, junge Menschen bei der Planung und Entstehung dieser Räume und Plätze einzubeziehen. Die Partizipation junger Menschen bei der Gestaltung öffentlicher Räume stärkt die demokratische Teilhabe und sorgt dafür, dass Orte tatsächlich ihren Bedürfnissen entsprechen. Gerade in einer Stadt, in der junge Menschen massiv von Verdrängung betroffen sind, ist ihre Mitsprache Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit in der Stadtentwicklung.

 

Leben im Kiez: Nachbarschaft fördern und bürgerschaftliches Engagement stärken

Die soziale Infrastruktur einer Stadt ist entscheidend für das Zusammenleben. Wir setzen auf Nachbarschaftsprogramme und gezielte Förderungen, um soziale Bindungen zu stärken. Initiativen wie Quartiersmanagements, gemeinschaftlich genutzte Räume und bürgerschaftliches Engagement müssen aktiv unterstützt werden, um lebendige Nachbarschaften zu schaffen. Wir wollen dabei auch solche Kiez- und Nachbarschaftsinitiativen unterstützen, bei denen Menschen in ihren Kiezen Straßen, Wege oder öffentliche Plätze in lebendige Orte für ihre Mitmenschen verwandeln – von der grünen Oase zum Verweilen bis zur kreativen Bühne für Musiker*innen. Ganz konkret wollen wir dazu einen “Entsiegelungswettbewerb” einführen.

Wir setzen uns zudem für den Aufbau und die Förderung von Kiezkantinen ein – öffentliche Orte, an denen Menschen günstig, gesund und gemeinschaftlich essen können. Inspiriert von Modellen wie den public diners in England oder den Milchbars in Polen schaffen sie nicht nur Teilhabe durch gute Ernährung, sondern stärken auch den sozialen Zusammenhalt im Quartier.

 

Wir wollen das freiwillige und ehrenamtliche Engagement von Bürger*innen für die Umwelt unserer Stadt stärker anerkennen. Daher soll das Sammeln von Müll in Parks, in Gewässern oder an Straßen künftig in angemessener Weise belohnt werden, beispielsweise über die Ausgabe von Eintrittsgutscheinen für städtische Museen, Theater oder die Berliner Bäder-Betriebe. Einrichtungen, die regelmäßig Müll im Kiez sammeln, sollen eine Auszeichnung erhalten.

 

Mehr Bewegung, mehr Freiraum: Platz für Sport und Freizeit fest einplanen

Besonders in den 24 neuen Stadtquartieren muss darauf geachtet werden, dass genügend Raum für Sport und Freizeit entsteht. Wir setzen uns deshalb für eine verbindliche Quote für gedeckte und ungedeckte Sportflächen überall dort ein, wo neu gebaut wird. Damit stellen wir eine ausgewogene Stadtentwicklung für alle Altersgruppen sicher. Sportflächen werden auch für den nicht organisierten Sport zur Verfügung gestellt.

 

Kein Platz für Müll: Für mehr Sauberkeit und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum

Die zunehmende Vermüllung unserer Stadt belastet viele Menschen in ihrem Wohn- und Lebensumfeld und erfordert von allen Stellen des Landes entschlossenes Handeln. Wir fordern eine umfassende Initiative zur Bekämpfung von Müll in den Berliner Kiezen, die auch die besonderen Bedarfe in dicht besiedelten Bereichen der Stadt berücksichtigt.

  • Wir setzen konsequent auf eine Zero-Waste-Strategie. Daher wollen wir in Berlin eine Verpackungssteuer einführen, um die Vermüllung durch Einwegprodukte wirksam einzudämmen. Denn: Unser Ziel ist es, Müll gar nicht erst entstehen zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg für eine solche Steuer geebnet.
  • Wir wollen die erfolgreiche Reinigung von Parks und Grünanlagen sowie von Spielplätzen durch die BSR weiter ausbauen. Aktuell werden darüber 237 der über 2.500 Grünanlagen in Berlin gereinigt, die von den Bezirken als Schwerpunktbereiche ausgewählt wurden. Dabei übernimmt die BSR die Reinigung der Grünanlagen, insbesondere bei witterungsbedingt intensiver Nutzung an Wochenenden oder Feiertagen, während die Pflege weiterhin bei den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern verbleibt. Dieses Modell hat sich bewährt und hilft, dass Berlin auch im “Draußen-Zuhause” grüner und sauberer wird.
  • Wir wollen für alle Berliner*innen eine Möglichkeit zur kostenfreien Sperrmüllabholung einführen. Dabei soll es mindestens eine kostenfreie Abholung pro Jahr und Haushalt geben und dabei je bis zu 5 Kubikmeter abgeholt werden können. Gleichzeitig wollen wir die Bußgelder für die illegale Entsorgung von Sperrmüll weiter erhöhen.
  • Wir wollen das Modell der „Müll-Sheriffs“ Analog zur Parkraumbewirtschaftung müssen diese befugt sein, Ordnungswidrigkeiten wie illegale Müllentsorgung konsequent zu ahnden. Die daraus erzielten Einnahmen sollen den Bezirken zugutekommen, um weitere Maßnahmen zur Sauberkeit zu finanzieren.

 

Beschluss: Annahme in der Fassung des Parteitages
Text des Beschlusses:

I. Einleitung

 

Berlin ist weiterhin eine Stadt mit großer Anziehungskraft für Menschen aus ganz Europa und aus anderen Teilen der Welt. Gerade in einer Zeit mit großen Herausforderungen für Freiheit und Demokratie steht Berlin für Offenheit und Vielfalt in einer freiheitlichen und sozialen Gesellschaft. Viele Menschen wollen hier zu Hause sein, wohnen, arbeiten und leben. Wir als SPD wollen das Wachstum der Stadt so organisieren und steuern, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt gewahrt und Teilhabe gesichert wird. Wir wollen ein Berlin, in dem Wohnen keine Alltagssorge darstellt, sondern sorgenfreier Teil eines selbstbestimmten Lebens in starken und solidarischen Nachbarschaften ist. Wir wollen ein Berlin, in dem Wohnen kein Luxus, sondern unabhängig vom Einkommen auch in zentralen Kiezen Realität ist. Wir wollen ein Berlin, das Wohnen generationengerecht ermöglicht und über sozial diverse Kieze einen starken Zusammenhalt gewährleistet.

Wir wollen ein Berlin, in dem der Wohnungsmarkt den Menschen dient.

 

Das ist die Aufgabe einer integrierten Stadtentwicklung. Wirtschaft, Arbeit und Wohnen sowie die begleitende Infrastruktur müssen zusammengedacht und parallel entwickelt werden. Dabei stehen Neubau und Bestandentwicklung, Nutzungsmischung und Umnutzung sowie Flächenverbrauch und Versiegelung im Fokus.

 

Berlin hat einen der am meisten angespannten Wohnungsmärkte bundesweit. Der Markt für Immobilienkäufe boomt – in der Regel zu Lasten von Mieter*innen. Trotz erheblicher politischer Anstrengungen kann der Wohnungsbau den Nachholbedarf an bezahlbaren Wohnungen aktuell noch nicht ausgleichen werden. Die Zahl der Baugenehmigungen und Fertigstellungen geht aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zurück, während die Bevölkerung weiter zunimmt. Bestehender Wohnraum wird zu häufig zweckentfremdet oder unter Umgehung bestehender Gesetze zu Wuchermieten angeboten. Die gegenwärtige Entwicklung auf dem Wohnungs- und Immobilienmarkt ist unter anderem auf den erheblichen Anstieg der Bodenpreise in der Stadt zurückzuführen. Die vielfache Wertsteigerung in den vergangenen zwei Jahrzehnten hat insbesondere spekulativ agierende Akteure begünstigt. Die finanziellen Belastungen dieser Entwicklung tragen alle Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt.

 

Diese Entwicklung setzt insbesondere Menschen ohne oder mit kleineren und mittleren Einkommen stark unter Druck, wirkt sich mittlerweile aber auch bis in die obere Mittelschicht negativ aus – oft bis zur Verdrängung aus ihrem Zuhause und ihrem Lebensumfeld. Besonders betroffen sind Familien (insb. Alleinerziehende), die bezahlbare und ausreichend große Wohnungen oft kaum noch finden, sowie Menschen mit Behinderungen, die auf barrierefreie Wohnungen angewiesen sind. Auch Beschäftigte, Auszubildende und Studierende stehen vor Problemen. Hohe Mieten treiben sie an den Stadtrand oder zwingen sie in beengte Wohnverhältnisse. Das macht es auch für Unternehmen schwerer, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten oder sich neu in der Stadt anzusiedeln. Verstärkt wird dieser Druck durch Investmentfonds und andere Finanzmarktakteur*innen, für die Wohnungen vor allem eine Rendite sichernde Geldanlage darstellen. Berlin hat sich in den letzten Jahren zu einem Hotspot für diese Investoren entwickelt.

 

Wir wollen, dass Berlin ein Hotspot für gutes Wohnen wird. Berlin soll eine Stadt sein, die bezahlbaren Raum für uns alle bietet. Die Wohnungspolitik ist die zentrale soziale Frage unserer Stadt. Ein aktive, soziale Wohnungspolitik fördert zugleich das Vertrauen der Berliner*innen in staatliche Handlungsfähigkeit. Dazu braucht es mehr Wohnraum, bezahlbare Mieten und lebenswerte Nachbarschaften. Das erfordert ein klares Bekenntnis zum Wohnungsbau, zur Wohnraumförderung sowie zur Regulierung und gemeinwohlorientierten Strukturierung des Wohnungsmarktes. Gemeinwohlorientierte Akteure, Bauherren von selbstbewohntem Eigentum und von Betriebswohnungen sowie alle langfristig orientierten Bestandshalter sind eingeladen, sich intensiver am Bauen in Berlin zu beteiligen. Nur durch einen solchen Maßnahmen-Mix bleibt Berlin als Stadt ein Zuhause für alle, in der Menschen unabhängig vom Einkommen oder der Lebenssituation unbeschwert ein Zuhause haben oder finden können. Dieses gesamtstädtische Ziel wollen wir auch haushaltspolitisch noch stärker unterstreichen und dafür insbesondere die durch Sondervermögen und Reform der Schuldenbremse neu entstehenden Investitionsspielräume nutzen.

Vorwärts Berlin – packen wir’s an!

 

II. Wohnraum auf vielen Wegen- Damit jeder ein bezahlbares Zuhause finden kann

 

Berlin braucht mehr bezahlbare Wohnungen. Die viel zu geringe Leerstandsquote von weit unter einem Prozent zeigt: Es fehlen Wohnungen für Menschen, die neu nach Berlin kommen genauso wie für Berliner*innen, die eine andere Wohnung benötigen. Unser Ziel ist es, allen Menschen in Berlin ein bezahlbares Zuhause zu verschaffen. Dieses Ziel werden wir nur erreichen, wenn wir das Angebot an Wohnraum deutlich erhöhen. Zwischen 2011-2024 wurden 181.000 Wohnungen für weit über 350.000 Menschen gebaut. Ein großer Erfolg, zu dem wir mit unserer Politik im Senat und in den Bezirken wesentlich beigetragen haben. Aber es muss weitergehen. Bis 2040 sieht der Stadtentwicklungsplan Wohnen rund 220.000 (und eine Flächenvorsorge für weitere 50.000) zusätzliche Wohnungen für Berlin vor. Dieses Ziel ist nach den Erfahrungen der Vergangenheit zu niedrig angesetzt, denn die Bevölkerungsprognose wurde bisher mehrfach überschritten. Deshalb ist es nötig an den bestehenden jährlichen Neubauzielen festzuhalten. Das werden wir nur über einen Dreiklang von öffentlichem, genossenschaftlichem und privatem Wohnungsbau erreichen. Wir halten dabei an dem Ziel von mindestens 500.000 landeseigenen Wohnungen in den 2030er Jahren und eines mindestens zur Hälfte gemeinwohlorientierten Wohnungsmarktes bis 2050 fest. Zum festen Bestandteil des gemeinwohlorientierten Wohnungsmarktes zählen für uns neben den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften als starke und verlässliche Partner in erster Linie die Genossenschaften. In der gegenwärtigen Situation fördern wir rund 5000 neue Wohnungen mit Sozialbindungen jährlich, bei wachsendem Engagement des Bundes wollen wir auf mindestens 6500 jährlich erhöhen. Davon streben wir an, jährlich ca. 1000 neue Wohnungen von Genossenschaften zu fördern. Der gemeinwohlorientierte Wohnungsmarkt wächst auch durch das Bauen ohne Förderung im mittleren Preissegment zwischen 10 und 15 Euro je qm. Wir werden unsere Politik weiter darauf ausrichten, dass mindestens jede zweite neue Wohnung im gemeinwohlorientierten Segment verteilt auf das gesamte Stadtgebiet entsteht.

 

Neubau und Erhalt: Das zentrale Thema für die Wohnraumversorgung der Stadt

Mit dem Schneller-Bauen-Gesetz haben wir zentrale Voraussetzungen geschaffen, um neuen Wohnraum künftig zügiger planen und bauen zu können. Wir müssen mehr und schneller zusätzlichen Wohnraum schaffen – trotz aller Herausforderungen, vor denen das Baugewerbe derzeit steht. Wir wollen den Neubau von bezahlbaren Wohnungen noch stärker unterstützen, insbesondere über ausreichend verfügbare Grundstücke, zügige Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie auskömmliche Förderungen. Wir wollen:

  • eine offensive Bodenpolitik betreiben und mehr Flächen in Landesbesitz bringen, um auf ihnen bezahlbaren Wohnraum zu realisieren;
  • unter Inanspruchnahme verfügbarer Bundesmittel und der neuen Spielräume bei der Kreditaufnahme durch die Bundesländer ein öffentliches Wohnungsbauprogramm auflegen und dafür auch das Eigenkapital der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zielgerichtet erhöhen;
  • auch privates Engagement im Wohnungsbau weiterhin unterstützen, unter Beachtung unserer Ziele für gemischte Quartiere und einer guten Infrastruktur;
  • Potenzialflächen für den Wohnungsneubau schneller verfügbar Die wohnungsnahe soziale Infrastruktur und die Anbindung über den Umweltverbund (Fußverkehr, Radverkehr und Öffentlicher Personennahverkehr) sollen in allen Genehmigungsverfahren die gleiche Priorität erhalten wie der Wohnungsbau selbst. Hier soll das Prinzip der 15-Minuten-Stadt handlungsleitend sein;
  • bei Neubauprojekten, insbesondere im Rahmen der Entwicklung der Neuen Stadtquartiere, stärker als bisher in die Höhe bauen;
  • unter Berücksichtigung bereits bestehender Typisierungen in anderen Bundesländern die Entwicklung von Standard- und Typengenehmigungen unterstützen und diese zur Anwendung bringen. Ein einmal als genehmigungsfähig eingestufter Bau muss dann im Wiederholungsfall nicht das komplette Prüfverfahren erneut durchlaufen. Dazu wollen wir serielle und modulare Wohnungsbauansätze ausbauen, die auch bezüglich des Umweltschutzes sowie der Nachhaltigkeit auf einem hohen Niveau sind;
  • die auf Bundesebene geplanten Erleichterungen im Einklang mit angemessenen naturschutzfachlichen Standards bei Baustandards sowie das Schneller-Bauen-Gesetz nach zwei Jahren evaluieren, auch um weitere Erleichterungen auf den Weg zu bringen;
  • die Wohnungsbauförderung des Landes unter Inanspruchnahme aller verfügbaren Bundesmittel ausbauen und steigern. Unser Ziel bleibt: Wir wollen die Anzahl an mietpreisgebundenen Wohnungen in absoluten Zahlen steigern. Dies wollen wir neben dem Neubau auch mit den Möglichkeiten in einem Wohnraumsicherungsgesetz für die Ausweisung im Bestand und durch eine flexiblere Umsetzung der Bedingungen der Förderung erreichen, insbesondere im Wege der mittelbaren Belegungsbindung. Wir werden uns auf Landes- und Bundesebene für eine deutlich längere Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung einsetzen.
  • im Rahmen der Erschließung und Entwicklung neuer Wohnungsbaupotenziale verstärkt die Instrumente des Besonderen Städtebaurechts nutzen, um planungsbedingte Bodenwertsteigerungen der dortigen privaten Flächen für die Renanzierung des Erschließungs- und Infrastrukturaufwands abschöpfen und nutzen sowie zusätzlich Bauland erwerben zu können.

 

Im Bund setzen wir uns dafür ein, dass der Bau bezahlbarer Wohnungen auch steuerlich noch besser gefördert werden soll, indem in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten

  • die Mehrwertsteuer auf Bau- und Baunebenkosten für einen Zeitraum von zehn Jahren auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent abgesenkt wird;
  • die Abschreibungsmöglichkeiten beim Bau von Mietwohnungen, auf 50 Prozent der Baukosten innerhalb von fünf Jahren erhöht werden;

sofern diese zusätzlichen Wohnungen im Rahmen einer Baukostenobergrenze errichtet und diese dauerhaft preisgebunden oder gemeinwohlorientiert vermietet werden.

 

Zudem setzen wir uns dafür ein, dass die Investitionszulage für den gemeinnützigen Wohnungsbau eingeführt und in einer angemessenen Höhe ausgestaltet wird.

 

Genossenschaften: Der solidarische Weg zu bezahlbarem privatem Wohnungsbau

Wohnungsbaugenossenschaften spielen eine zentrale Rolle bei der Aufgabe, bezahlbaren und gemeinwohlorientierten Wohnraum zu schaffen und zu erhalten. Sie bieten eine demokratische und solidarische Alternative zum profitorientierten Wohnungsmarkt, da ihre Mieter*innen gleichzeitig Mitglieder und Mitentscheidende sind. Wir setzen uns daher für eine bessere Förderung von Genossenschaften ein. Unser Ziel ist, dass berlinweit noch mehr Menschen Mitglieder von Genossenschaften werden und genossenschaftlich wohnen können.

  • Gemäß der Liegenschaftspolitik werden landeseigene Flächen im Wege des Erbbaurechts an Dritte vergeben. Wir halten an dieser Praxis fest, entwickeln aber die Rahmenbedingungen der Finanzierung von Wohnungsbauinvestitionen weiter und garantieren Genossenschaften dabei ein dauerhaftes Erbbaurecht mit entsprechenden Sicherungen.
  • Wir wollen die Genossenschaftsförderung des Landes Berlin überarbeiten. Dabei wollen wir insbesondere den Anteil der klimagerechten Sanierung ausbauen sowie Verbesserungen beim Anteilserwerb und bei den Laufzeiten der Förderungen zugunsten der Genossenschaften in den Blick nehmen. Auch die bilanzrechtlichen Besonderheiten von Genossenschaften, die stille Reserven oder Wertentwicklungen von Grundstücken in ihren Bilanzen oft nicht abbilden können, werden betrachtet.
  • Wir wollen Kredite mit sozialer Orientierung, im Einzelfall bei Bedarf auch als Nachrangdarlehen oder abgesichert durch Bürgschaften prüfen, um den Erwerb von Häusern, die Sanierung und den Neubau zu fördern. Diese Kredite sollten sich an der sozial zu erzielenden Miete orientieren. Im Gegenzug würde ein verbindliches Belegungskonzept vereinbart. Eine Nutzung von Zuschüssen des Bundes (u.a. für Zinsverbilligungen) soll dabei angestrebt werden.
  • Wir wollen den Anteil der Genossenschaften an Wohnungsbauprojekten steigern und sie insbesondere bei der Entwicklung der Neuen Stadtquartiere stärker neben den LWU und vorrangig gegenüber privaten Wohnungsbauunternehmen als gleichwertige Akteure einbeziehen. Wir unterstützen dabei die Realisierung von Genossenschaftsquartieren, auch im Verbund mit anderen gemeinwohlorientierten Wohnungsgesellschaften. Wir werben in einer Kampagne für die Möglichkeiten des genossenschaftlichen Wohnens und unterstützen Berliner*innen bei der Gründung neuer Genossenschaften in unserer Stadt.

 

Potenziale nicht verschenken: Für einen aktivierenden Umgang mit Gewerbeflächen

Das Land Berlin betreibt eine starke Ansiedlungsstrategie von Unternehmen und verschenkt dennoch im Umgang mit Gewerbefläche an vielen Stellen noch immer Potenzial. Das gilt sowohl im Umgang mit Neubauprojekten von Gewerbeimmobilien – insbesondere Büroflächen – als auch bei der fehlenden Aktivierung der Vorhalteflächen für den Ausbau und die Neuansiedlung gewerblicher oder industriell geprägter Unternehmen. Die schwierige Wohnungssituation in Berlin erschwert für die Unternehmen zusätzlich das Anwerben von Fachkräften. Zeitgleich gibt es berlinweit ungenutzte oder zu wenig ausgenutzte Flächen.

 

Die Leerstandsquote für Büroflächen in Berlin steigt in den letzten Jahren immer weiter und beträgt mittlerweile mit 1,6 Millionen m² rund 7 Prozent. Prognosen deuten darauf hin, dass die Quote bis zum Jahr 2026 auf 8,7 % steigen könnte. Trotzdem werden in hoher Geschwindigkeit immer neue Bürogebäude geschaffen. Dieser Entwicklung werden wir entgegenwirken. Daher wollen wir:

  • Flächen planungsrechtlich verstärkt als “Urbane Gebiete”, also Mischgebiete für Wirtschaft, Wohnen, Einzelhandel und soziale Infrastruktur ausweisen, und unter Berücksichtigung des Planungsschwerpunktes Gewerbe anwenden;
  • stärker den Neubau von Gebäuden ausschließlich für Büroflächen begrenzen;
  • Wir setzen uns dafür ein, auf Bundesebene gesetzgeberische Maßnahmen zu initiieren, mit dem Ziel, die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für neu errichtete Gewerbeimmobilien im Falle von Leerstand auf einen Zeitraum von maximal zwei Jahren zu begrenzen.
  • die Umwandlung von Büro-/Gewerbeflächen in Wohnraum weiter erleichtern;
  • Zur Erleichterung der Umnutzung von Gewerbeimmobilien zu Wohnzwecken werden Verfahren im Rahmen von Pilotprojekten erprobt, bei denen die Genehmigungspflicht vorübergehend durch eine Anzeigepflicht ersetzt wird – vorausgesetzt, der Bauherr verpflichtet sich im Vorfeld verbindlich zur Einhaltung sämtlicher baurechtlicher Vorgaben.
  • gemeinsam mit der IBB unter Inanspruchnahme möglicher Bundesförderungen ein Programm zur Förderung des Umbaus von leerstehenden Bürogebäuden -flächen auf den Weg zu bringen, um die Eigentümer – dort wo möglich – beim zügigen Umbau zu Wohnraum zu unterstützen. Damit wir damit nicht den Eigentümer einfach ihre Investitionsrisiken sozialisieren, muss diese Förderung für eine entsprechende Mietpreisbindung für bezahlbaren Wohnraum genutzt werden.
  • Das Förderprogramm zum Umbau leerstehender Bürogebäude ist vorrangig auf Eigentümer*innen kleinerer Objekte zu fokussieren. Eigentümer*innen größerer Objekte sind vorrangig durch ordnungspolitische Instrumente in die Verantwortung zu nehmen.
  • für leerstehende Shoppingcenter und Ladenzeilen aufbauend auf den Ergebnissen des laufenden Zentrengipfels standortspezifisch neue Konzepte für Mischnutzungen entwickeln. In denen sollen Jugendzentren, Sportflächen, Clubs, Kultur, Indoorspielplätze, medizinische Angebote, Suchthilfe, ggf. auch Bürgerdienste oder andere Angebote unterkommen können, die besonders in innerstädtischer Lage wegen knapper werdender Gewerbeflächen kaum noch Flächen mit bezahlbaren Gewerbemieten finden. Dabei soll die Zwischennutzung v.a. für kulturelle, soziale oder gesellschaftspolitische Nutzung von ungenutzten Immobilien bzw. Leerstandsflächen inhaltlich gefördert werden, um Leerstand auch während Übergangszeiten für die Gesellschaft zu aktivieren. Hierfür gilt es u.a. durch standardisierte Genehmigungsverfahren für temporäre Nutzungen Prozesse für alle Beteiligten zu vereinfachen.
  • das Hochhausleitbild weiterentwickeln, um die Planung und Steuerung von Hochhäusern in Berlin mit einer bedarfsgerechten Nutzungsmischung zu verbessern;
  • sofern künftig Flächen und Grundstücke für den Bau von Hochhäusern ausgewiesen werden, diese mit städtebaulichen oder anderen geeigneten Instrumenten so absichern, dass Wertsteigerungen auch dem Land Berlin zugutekommen.

 

Die Verknüpfung von Arbeiten und Wohnen in einem gesunden Umfeld ist Kern einer integrierten und geschlechtergerechten Stadtentwicklung. Wir wollen die Ansiedlung gewerblicher oder industriell geprägter Unternehmen auch auf bislang ungenutzten Flächen unterstützen, bestehende Unternehmen halten und gleichzeitig den Wohnungsbau fördern. Daher wollen wir:

  • die Erschließung der Entwicklungsgebiete für den produktionsgeprägten Bereich an den ÖPNV und das Straßennetz stärker vorantreiben sowie fehlende Glasfaseranschlüsse und Stromkapazitäten zügig ausbauen;
  • die Ansiedlung oder Erweiterung von Unternehmen stärker verbinden mit der Errichtung von Beschäftigten-, Werks- und Auszubildendenwohnungen. Dazu wollen wir auch passende Gewerbeflächen identifizieren und nutzen, denn hiervon profitieren Beschäftigte wie Unternehmen gleichermaßen;
  • Die bestehenden Programme zur Förderung von Werkswohnungen sind deutlich auszuweiten. Dies gilt ausdrücklich auch für den öffentlichen Dienst. Hierbei sollen systematisch bereits verfügbare Flächen sowie bestehende, untergenutzte bauliche Strukturen identifiziert und genutzt werden. Zudem sind innovative und alternative Ansätze zur Schaffung von Werkswohnraum zu entwickeln und bedarfsgerecht umzusetzen.
  • ausgehend von den gut funktionierenden landeseigenen Standorten Gewerbehöfe als Instrument zur betrieblichen Standortsicherung weiter stärken. Über Genossenschaftsmodelle, ggf. in Verbindung mit Erbbaurechtsvergaben, sollen für Gewerbehofnutzende attraktive Betreiberformen etabliert werden;

 

Wohnraum sichern, Vielfalt erhalten: Ankauf und Kommunalisierung von Wohnraum fortsetzen und Volksentscheid zur Vergesellschaftung umsetzen

Wir wollen bezahlbaren Wohnraum erhalten, Quartiere stabilisieren und den Erhalt einer sozialen Durchmischung fördern. Dies gelang uns in der Vergangenheit auch, indem die landeseigenen Unternehmen zielgerichtet Wohnungsbestände kauften. Wir wollen, dass das Land Berlin weiterhin Wohnungsbestände auch größerer Unternehmen ankauft und somit kommunalisiert. Dafür sind auch die Möglichkeiten im Rahmen des jeweils bestehenden Vorkaufsrechts zu nutzen. Ein Schwerpunkt wird dabei insbesondere auf solche Bestände gelegt, in denen Sozialbindungen ausgelaufen sind oder ihr Auslaufen bevorsteht, um Wohnungen im preiswerten Bestand zu halten. Damit verhindern wir, dass diese Wohnungen dem freien Markt überlassen werden, was zu weiter steigenden Mieten und Verdrängung von Menschen führen würde.

Zudem fordern wir den Senat auf, bis zum Sommer 2025 das versprochene Vergesellschaftungsrahmengesetz vorzulegen. Parallel zur Erarbeitung dieses Gesetzes, soll noch im Jahr 2025 ein Gesetzesentwurf für ein Umsetzungsgesetz im Wohnungssektor erarbeitet werden. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich für deren Umsetzung mit dem Koalitionspartner einzusetzen. Damit der Druck von Investmentfonds und anderen Finanzmarktakteuren auf den Berliner Mietmarkt weiter reduziert wird.

 

Die Metropolregion zusammendenken: Für eine engere Verflechtung mit Brandenburg

Die Metropolregion Berlin-Brandenburg ist mittlerweile das Zuhause für rund sechs Millionen Menschen. Sie verfügt zugleich im engeren Verflechtungsraum um Berlin noch über große Entwicklungspotenziale. Wir wollen dem Konzept des “Siedlungssterns” folgend insbesondere entlang der schienenbezogenen Verkehrsachsen im Rahmen der gemeinsamen Landesplanung auch gemeinsam mit Brandenburg neue Wohngebiete erschließen und Quartiere weiterentwickeln. Dies erfordert eine enge und kontinuierliche Abstimmung zwischen den Regierungen und Parlamenten beider Länder, aber ebenso der Brandenburger Kommunen und Berliner Bezirke. Wir wollen dafür insbesondere auch dem Ausbau des schienengebundenen Nahverkehrs im Rahmen des Projektes i2030 die höchste Priorität bei der verkehrlichen Entwicklung einräumen und die Umsetzung der bestehenden regionalen Achsenentwicklungskonzepte entlang der Siedlungsachsen unterstützen.

 

Es darf ein bisschen mehr sein: Erhöhung der Sozialwohnungsquote auf 50 Prozent

Die Sozialbindung von Neubauprojekten ist ein zentraler Bestandteil der Berliner Wohnungspolitik. Um den sozialen Wohnungsbau zu intensivieren, wollen wir die obligatorische Quote für Sozialwohnungen im kooperativen Baulandmodell von derzeit 30 Prozent auf 50 Prozent anheben. Dies würde sicherstellen, dass auch im Rahmen von Projekten privater Unternehmen ein deutlich größerer Anteil der Neubauten für Menschen mit geringerem Einkommen zur Verfügung steht und somit die soziale Durchmischung in neuen Quartieren gewährleistet ist. Die Vereinbarung aus dem Berliner Wohnungsbündnis im Jahr 2022 und im Koalitionsvertrag 2023 muss endlich umgesetzt werden!

 

Mehr als ein Dach: Zusammenleben statt allein wohnen oder einsam sein

Die Verknappung von Wohnraum in Berlin hat vor allem, aber nicht nur etwas mit dem Zuwachs an Menschen und zu geringen Fertigstellungen im Neubau zu tun. Auch der Flächenverbrauch pro Kopf ist ein Einflussfaktor.

 

Vielen Menschen in Berlin leben allein, insbesondere lebensältere Menschen. Nicht wenige von ihnen wünschen sich mehr soziale Kontakte. Zeitgleich wohnen insbesondere Familien über längere Zeiträume in zu kleinen Wohnungen. Wir wollen Menschen daher zum Zusammenleben motivieren. Durch das Zusammenziehen von zwei oder mehrerer Ein-Personen-Haushalten nimmt Einsamkeit ab und es werden Wohnungen frei – Wohnraum wird somit im Bestand geschaffen. Berlin wird als Hauptstadt der Singles bezeichnet, ist aber zugleich auch Hauptstadt der Alleinerziehenden. Beiden Lebenswirklichkeiten wollen wir gerecht werden. Wir wollen insbesondere Wohnformen unterstützen, in denen damit zusammenhängende Herausforderungen gemeinsam gemeistert werden können.

  • Wir wollen unter vollständiger Inanspruchnahme der verfügbaren Bundesmittel eine “WG-Garantie” für Auszubildende und Studierende auf den Weg bringen und dafür die Zahl der Wohnplätze im Neubau und im Bestand deutlich ausweiten. Hier sind insbesondere Wohnheimplätze zu fördern und in diesem Zusammenhang die Einrichtung eines gemeinsamen Auszubildenden -und Studierendenwerkes auf den Weg zu bringen. Hierbei sind die Bedürfnisse von Auszubildenden besonders zu berücksichtigen. Dabei streben wir eine maximale Miete von 400 Euro im Monat an und unterstützen daher auch die Initiative, die Mietpreisbremse auf WG-Wohnungen auszuweiten;
  • Wir wollen Alleinerziehenden-WGs unterstützen und unsere bestehenden Förderprogramme diesbezüglich weiterentwickeln;
  • Wir wollen bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen ein Modellprojekt für einen “Wir-ziehen-zusammen-Bonus” Zusammenziehende Personen erhalten dabei eine als zinsloses Darlehen ausgezahlte Prämie pro freigewordene Wohnung, dessen Rückzahlung erlassen wird, sobald die Personen zwei Jahre im neubegründeten Haushalt zusammenleben. Diese Prämie wird nur gezahlt, wenn die zusammenziehenden Personen im Hauptmietvertrag gleichberechtigte Mietparteien sind. Es muss seitens der Verwaltung sichergestellt werden, dass nicht automatisch eine Bedarfsgemeinschaft angenommen wird;
  • Zur Optimierung der Wohnungsversorgung wollen wir neben dem Wohnungstausch künftig verstärkt den Wohnungswechsel unterstützen. Mieter*innen, die innerhalb der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften eine große zugunsten einer kleineren, auf Wunsch im gleichen Kiez liegenden Wohnung freimachen, erhalten eine Umzugshilfe und zahlen in der neuen Wohnung weiterhin einen am ursprünglichen Wert orientierten Quadratmeterpreis. Wohnungswechsel muss nach diesen Maßstäben auch durch größere private Gesellschaften ermöglicht werden. Dazu setzen wir uns für eine gesetzliche Grundlage ein.
  • Wir wollen mehr attraktive Wohnangebote für ein gemeinsames Leben schaffen. Dazu wollen wir Co-Living- und Gemeinschaftswohnprojekte sowie Clusterwohnen stärker unterstützen, in denen Wohnraum mit geteilten Gemeinschaftsräumen und individuellen Rückzugsorten entstehen. Diese Angebote sollen sich auch an Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedarf richten. Bestehende private Projekte, die Zimmer zu horrenden Preisen vermieten, lehnen wir jedoch ab. Daher werden wir entsprechende Regulierungsmaßnahmen prüfen und entsprechend auf den Weg bringen.
  • Wir setzen uns auf Bundesebene dafür ein, die Rechtsprechung zur erleichterten Untervermietung ohne vorherige Zustimmung des Vermieters gesetzlich abzusichern. Ziel ist es, ungenutzten Wohnraum effektiver zu aktivieren und dadurch zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums beizutragen. Gleichzeitig soll die rechtliche Situation von Untermieterinnen und Untermietern verbessert und ihre Wohnsituation verstetigt werden.

 

Inklusives Berlin: Barrierefreier Wohnraum im Neubau und im Bestand

Unser Ziel ist, den Bestand an barrierefrei erreichbarem und nutzbarem Wohnraum zu erhöhen. Aus diesem Grund haben wir in der letzten Novelle der Bauordnung verankert, dass seit dem 1. Januar 2025 bei Neubauvorhaben mehr Wohnungen als bislang barrierefrei erreichbar sein und ein Anteil der barrierefrei nutzbaren Wohnungen rollstuhlgerecht errichtet werden muss. Darüber hinaus wollen wir:

  • Im Rahmen der nächsten Novelle der Bauordnung die Anforderungen weiterentwickeln, um den Anteil barrierefreier Wohnungen zu erhöhen;
  • die altersgerechte Anpassung der Wohnungen im Bestand fördern;
  • mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen einen verstärkten barrierefreien Umbau freigewordener Wohnungen sowie die prioritäre Abgabe freier, barrierefreier Wohnungen an Bewerber*innen mit einer Behinderung, Pflegebedarf oder einem Alter von mehr als 65 Jahren vereinbaren.

 

Erwerb von selbstgenutztem Eigentum fördern

Ein Weg zu mehr Sicherheit vor Mieterhöhungen oder Eigenbedarfskündigungen kann neben der Regulierung im BGB auch der Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie sein. Es ist auch eine gute Form, um sicheres Wohnen bis ins hohe Alter zu gewährleisten. Der Erwerb der “eigenen vier Wände” ist für breite Bevölkerungsschichten, die keine Schenkungen, Erbschaften o.ä. erhalten, aus dem eigenen Einkommen in Berlin jedoch kaum mehr finanzierbar. Dies verschärft die soziale Ungleichheit in unserer Stadt zusätzlich. Im Vergleich der Bundesländer haben Menschen in Berlin derzeit die geringsten Möglichkeiten, Eigentum zu erwerben.  Wir wollen daher:

  • Wir wollen daher die Förderprogramme der Investitionsbank Berlin für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum, auch genossenschaftlichem Eigentum, insbesondere für Familien mit kleinen bis mittleren Einkommen ausweiten. Dabei wollen wir auch die Kaufnebenkosten in den Blick nehmen, die einen Erwerb oft erschweren. Neben dem Neubau bezahlbarer Wohnungen wollen wir die Mehreinnahmen durch die Abschaffung von Share Deals auch dafür verwenden;
  • Mietkaufmodelle auf dem privaten Wohnungsmarkt in eine breitere Anwendung bringen.

 

III. Wohnen zu bezahlbaren Mieten – Regulierung von Mietverträgen und Wohnraum

 

Berlin ist eine Stadt der Mieter*innen – über 80 Prozent der Menschen wohnen zur Miete. Ihre Miete muss bezahlbar sein. Viele Mieter*innen sehen sich derzeit jedoch mit überhöhten Miet- und Wohnkosten sowie unsicheren Mietverhältnissen konfrontiert. Insbesondere die mittlerweile sehr hohen Angebotsmieten sind selbst für Durchschnittsverdienende oftmals nicht mehr leistbar. Dies gefährdet die soziale Mischung in unseren Kiezen und damit den sozialen Zusammenhalt in unserer Stadt insgesamt. Als Berliner SPD stehen wir dafür, dass Wohnen in all unseren Kiezen bezahlbar sein muss.

Mit dem Bestand von 400.000 Wohnungen der sieben städtischen Wohnungsbaugesellschaften, den 190.000 Wohnungen in Genossenschaften, der Unterstützung von Aktivitäten der 40 jungen Genossenschaften, der öffentlichen Förderung von Neubau und Modernisierung, einem rechtssicheren Mietspiegel sowie den zahlreichen landesrechtlichen mieterschützenden Regelungen nehmen wir wirksam Einfluss auf das Mietniveau in ganz Berlin. Dies werden wir konsequent fortsetzen.

Trotz der Mietpreisbremse im Bund gibt es nach wie vor zahlreiche Lücken, die zu einer zusätzlichen Belastung von Mieter*innen führen. Mit Geschäftsmodellen, wie Zeit-Mietverträgen oder möblierten Wohnungen, wird das Angebot an bezahlbaren Wohnungen weiter verknappt – meist, um zielgerichtet die Mietpreisbremse zu umgehen. Wir werden in Berlin alle gesetzlichen und tatsächlichen Möglichkeiten nutzen, um die Mieten zu begrenzen, die Wohnkosten stabil zu halten und den Wohnraum zu regulieren. Denn: Die rasante Preisexplosion ist auch eine direkte Folge eines Marktes, der unzureichend reguliert ist und dessen bestehende Regeln nicht ausreichend durchgesetzt werden.

 

Vorbild sein auf dem Wohnungsmarkt: Für eine gute Vermietungspraxis der landeseigenen Wohnungsunternehmen

Die landeseigenen Wohnungsunternehmen leisten den zentralen Beitrag zum gemeinwohlorientierten Wohnungsmarkt und für bezahlbare Mieten in unserer Stadt. Damit sie diese Funktion in Zukunft noch besser wahrnehmen können, wollen wir sie stärker auf eine sozial gerechte und nachhaltige Bewirtschaftung der Wohnungsbestände ausrichten.

Dafür wollen wir:

  • ab 2026 Mieterhöhungen je Wohnung auf die Inflationsrate, höchstens jedoch 6 Prozent in drei Jahren, begrenzen;
  • das in der Kooperationsvereinbarung verankerte Leistbarkeitsversprechen anpassen, sodass die maximale Mietbelastung von 27 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens statt der Nettokaltmiete künftig auf die Bruttokaltmiete bezogen ermittelt wird;
  • Verfahren weiterentwickeln, damit Fehler bei Mieterhöhungsverlangen und Nebenkostenabrechnungen im maximal möglichen Umfang vermieden werden. Hierzu sollen auch verbindliche Vorgaben für mehr Transparenz durch für Laien verständliche Sprache zur Zusammensetzung von Erhöhungsbeträge und Nebenkostenabrechnungen sowie eine mieterfreundliche Auslegung vor Vorschriften in Fällen rechtlicher Unklarheit dienen;
  • verpflichtende und gut erreichbare Kontaktstellen vor Ort und mit festen Öffnungszeiten gewährleisten, damit Mieter*innen bei Problemen direkt weitergeholfen werden kann.

 

Wirkungsvoll Handeln: Kompetenzen bündeln und Entscheidungen beschleunigen

In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt wie Berlin ist eine effektive Verwaltung essenziell wichtig, um Genehmigungsverfahren zu optimieren und schnell und gezielt gegen Leerstand oder spekulativen Wohnraumverlust vorzugehen. Die Bündelung von Kompetenzen in der Verwaltung beschleunigt Entscheidungen, vermeidet Doppelarbeit und verbessert die Durchsetzung von Gesetzen. In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt müssen Mieter:innen zudem in besonderem Maße davor geschützt werden, dass ihre Wohnung unerträgliche Wohnverhältnisse aufweist – denn der Auszug aus einer solchen Wohnung ist aufgrund der Marktsituation oft keine Option. Daher wollen wir die Landesverwaltung im Bereich des Wohnens neu aufstellen.

  • Wir wollen Zuständigkeiten aus den Bezirken für geeignete Themen im Bereich Wohnungsangelegenheiten in einem Landesamt zusammenführen, insbesondere solche, die aufgrund von Kapazitätsproblemen oder sehr unterschiedlicher Erfüllung dieser Aufgaben in den Bezirken nicht adäquat wahrgenommen werden (können).
  • Im Rahmen der Verwaltungsreform wollen wir die Zuständigkeit für die Bauaufsicht und den Vollzug des Zweckentfremdungsverbots- und des Wohnungsaufsichtsgesetzes im selben Ressort in den Bezirken zusammenführen.
  • Wir stärken die Bau- und Wohnungsaufsicht indem wir im Rahmen einer landesweiten Kampagne zum Thema Wohnen und Mieten, in der wir auch die Mieter:innen-Rechten bei fehlender Instandhaltung und Instandsetzung verankern, und errichten einen Landes-Fonds für Ersatzvornahmen. So verhindern wir, dass im Mieter:innen-Schutz besonders aktive Bezirke angesichts langer Gerichtsverfahren in ein unverhältnismäßiges nanzielles Risiko geraten.


Gesetze durchsetzen: Die Mietpreisprüfstelle des Landes zum Erfolgsprojekt machen

Wir haben im Senat die Mietpreisprüfstelle durchgesetzt und eingerichtet. Das ist ein großer Erfolg. Seit März steht damit allen Berliner*innen ein niedrigschwelliges Beratungsangebot für eine individuelle Erstberatung bei Verdacht auf eine überhöhte Miete zur Verfügung. Sie unterstützt Mieter*innen bei der Überprüfung ihrer Miethöhe auf Basis des Mietspiegels und berät sie über weitere Schritte zur Verfolgung ihrer Rechte. Zudem leitet sie Prüfergebnisse im Falle des Verdachts auf Mietpreisüberhöhung oder auf Mietwucher an die Bezirksämter und Staatsanwaltschaften weiter. Um die Wirksamkeit weiter zu erhöhen, wollen wir:

  • die Kontrollinstanzen auf Bezirks- und Landesebene personell und strukturell ertüchtigen, um ihre Wirksamkeit deutlich zu stärken, sowie die bezirklichen Mieterberatungen im bisherigen Umfang erhalten;
  • die Zuständigkeiten für das Wirtschaftsstrafgesetz in einem Landesamt zusammenführen, damit berlinweit Sanktionen und Bußgelder im Falle von Mietpreisüberhöhungen effektiver durchgesetzt werden können;
  • eine Schwerpunktabteilung der Staatsanwaltschaft für Immobilien-, Wohn- und Mietkriminalität einrichten, damit Mietwucher und andere strafrechtsrelevante Verstöße schneller geahndet werden können;
  • den Senat auffordern, zusammen mit anderen Bundesländern und / oder mit der Bundesregierung eine Reform des Wirtschaftsstrafgesetzes zu erarbeiten und gesetzgeberisch auf den Weg zu bringen. Dabei soll insbesondere das Kriterium des „Ausnutzens“ durch ein objektives Angemessenheitskriterium ersetzt und der Bußgeldrahmen auf bis zu 100.000 Euro erhöht werden.
  • eine zentrale Mietpreis-Check-App einführen, über die landesweit von Mieter*innen mögliche Verstöße gegen das Mietrecht, insbesondere die Mietpreisbremse und das Wirtschaftsstrafgesetz, gemeldet werden können und über die diese Meldung an die entsprechenden Stellen weitergeleitet wird. Die Meldenden sollen darüber auch Handlungsempfehlungen (next steps) erhalten.

 

Gesetzgebung ausschöpfen: Das Wohnraumsicherungsgesetz endlich voranbringen

Wir fordern die Umsetzung des im Koalitionsvertrag im Jahr 2023 versprochenen Wohnraumsicherungsgesetzes noch in dieser Legislaturperiode, mit folgendem Inhalt:

  • Einführung einer berlinweit geltenden restriktiven Regulierung von möblierten Wohnungen und Zeit-Mietverträgen (inkl. einer Obergrenze) sowie zusätzlich eines allgemeinen Verbots dieser Vertragsgestaltungen in Milieuschutzgebieten, das mindestens bis zu einer Reform der Mietpreisbremse im Bund mit einer vollständigen Beseitigung der dafür geltenden Ausnahmen und der Einführung einer Obergrenze erlassen werden soll;
  • Wohnungsunternehmen sollen verpflichtet werden können, bei Neuvermietungen einen Teil ihres Wohnungsbestandes als WBS-Wohnungen für Haushalte mit niedrigem Einkommen unter Berücksichtigung besonderer Bedarfsgruppen zu vermieten und dauerhaft oder für einen begrenzten Zeitraum Belegungsrechte zu begründen. Damit leiten wir einen Paradigmenwechsel in der Wohnraumförderung ein;
  • erweiterte und vereinfachte Eingriffsmöglichkeiten der Bezirksämter bei der Wohnungsaufsicht, um bei unbewohnbaren Zuständen von Wohnungen schneller und effektiver reagieren zu können. Dabei sind feste Fristen für die Ämter und Eigentümer im Gesetz einzuführen;
  • die Bußgeldrahmen im Zweckentfremdungs- und im Wohnungsaufsichtsrecht sind so zu erhöhen, und mit entsprechenden Anwendungsvorgaben zu versehen;
  • erhöhte Anforderungen im Zweckentfremdungsrecht für den Abriss von Wohnraum in Mehrfamilienhäusern über eine Ausweitung des Betrachtungszeitraums für die Renditeberechnung zur Ausstellung von Negativattesten von 10 auf 20 Jahre;
  • ein umfassender Genehmigungsvorbehalt für den Abriss von Gebäuden, bei dem insbesondere eine ganzheitliche Lebenszyklusbetrachtung (Bau, Betrieb und Rückbau) eines Gebäudes mit den bisherigen Investitionen des Eigentümers verankert ist und ein Rückbau nur zugelassen werden kann, sofern und soweit der Neubau ökologisch insgesamt weniger belastend ist als der Erhalt des Bestandsbauwerks.
  • weitergehende Maßnahmen gegen langjährigen Leerstand, Flächenbrachen und gesetzeswidriges Verhalten von Eigentümern. Auch die Möglichkeit der Enteignung von Wohneigentum bei systematischen Verstößen gegen Mietrecht soll darin verankert und entsprechend angewendet werden.

 

Rechte von Mieter*innen bei Eigenbedarfskündigungen stärken

Eine Kündigung auf Eigenbedarf bedeutet für viele Berliner*innen den ungewollten Verlust ihrer Wohnung und ihres vertrauten Wohnumfeldes. Nicht in allen Fällen besteht jedoch tatsächlich ein Eigenbedarf der/des Wohnungseigentümer*in. Wir wollen daher die Rechte der Mieter*innen gegenüber den Eigentümer*innen stärken. Dazu soll der Eigenbedarf künftig auf die Wohnnutzung der Kernfamilie beschränkt und mit klaren Nachweispflichten belegt werden. Außerdem wollen wir bei Eigenbedarfskündigungen die Härtefallklausel stärken und zudem eine Pflicht für das Angebot von angemessenen Alternativwohnungen einführen, um den Bestandsmieter*innen trotz ungewollter Veränderung zumindest eine sichere Perspektive zu bieten.

Die Eigenbedarfskündigung von Mieter*innen soll ausgeschlossen werden, soweit diese vor der Umwandlung ihrer Wohnung in eine Eigentumswohnung bereits Mietvertragspartei waren. In diesem Fall verletzt eine Kündigung den Grundsatz: „Kauf bricht nicht Miete“. Zu den vorgenannten Punkten wollen wir einen entsprechenden Gesetzesvorschlag in den Bundesrat einbringen.

 

Solidarische Stadtgesellschaft in Verantwortung: Maßnahmen zur Vermeidung von und zum Schutz vor Zwangsräumungen

Die steigenden Mieten und der zunehmende Wohnungsmangel in Berlin haben in den letzten Jahren zu einem erheblichen Anstieg der Zwangsräumungen geführt. Besonders stark betroffen sind Alleinerziehende, einkommensschwache Familien, Senior*innen armutsbetroffene bzw. armutsgefährdete Personen sowie Personen, die sich in prekären Beschäftigungsverhältnissen befinden und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Das Recht auf Wohnen, das durch internationale Abkommen wie den ICESCR und die SDGs der Vereinten Nationen bekräftigt wird, muss in Berlin konsequent geschützt werden. Dazu wollen wir:

  • bei Zwangsräumungen, bei denen vulnerable Gruppen wie Alleinerziehende, Kinder, Senior*innen oder Menschen mit Behinderungen involviert sind, durch die soziale Wohnhilfe sicherstellen, dass die Personen nicht obdachlos werden. Es werden gezielt Ressourcen bereitgestellt, um diesen Personengruppen rechtzeitig Schutz zu bieten. Die Mitnahme von Haustieren muss möglich sein;
  • die verpflichtende Durchführung eines Mediationsverfahrens vor der Einleitung einer Zwangsräumung regeln. Die Mediation soll durch die zuständigen Gerichte vorgeschrieben und von unabhängigen, qualifizierten Mediator*innen begleitet werden;
  • sicherstellen, dass insbesondere während der kalten Jahreszeit niemand aufgrund einer Zwangsräumung obdachlos wird;
  • ein zentrales, digitales Fachverfahren einführen, um Räumungsklagen und drohende Zwangsräumungen systematisch zu erfassen und die Sozialbehörden in Echtzeit zu informieren;
  • ein Frühwarnsystem erarbeiten, um Mieter*innen bereits bei den ersten Anzeichen von Mietrückständen zu unterstützen. Vermieter*innen sollen dazu verpflichtet werden, ihre Mieter*innen über mögliche Hilfsstrukturen wie z.B. der sozialen Wohnhilfe zu informieren und durch das Anbieten der Informationsübertragung bei Unterzeichnung einer Datenschutzentbindung zu unterstützen.

 

Mehr Einsatz gegen Leerstand: Transparenz schaffen und konsequent handeln

Ein Mieten- und Wohnungskataster verbunden mit einer regelmäßigen Leerstandserfassung schafft mehr Transparenz und eine verbesserte Grundlage für Entscheidungen über Eingriffe in den Markt. Mieter*innen und Vermieter*innen können darüber leichter erkennen, welche Miethöhe im Vergleich zum örtlichen Markt angemessen ist.

  • Wir wollen beim Mieten- und Wohnungskataster nicht länger auf den Bund warten und daher erste Vorbereitungen dafür treffen und Aufbauarbeiten beginnen. Wir fordern den Senat auf, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu starten. Verbunden mit der Erfassung des Leerstands können die zuständigen Ämter künftig besser gegen ungenutzte Wohn- und Gewerbeimmobilien vorgehen;
  • Zur Durchsetzung der Auskunfts- und Anzeigepflichten in Zweckentfremdungsverfahren wollen wir die Befugnisse gegenüber Eigentümer*innen erweitern;
  • Wir wollen über verbesserte Regelungen, gesetzliche Fristen und weiterentwickelte Handlungsleitfäden auf eine einheitliche Anwendung hinwirken, dass die Attraktivität eines Verstoßes minimal wird;
  • Wir wollen eine gesetzliche Grundlage schaffen, mit der spätestens bei einem über ein Jahr andauernden Leerstand oder einer andauernden Nutzung entgegen dem Zweckentfremdungsverbot eine temporäre Zwangsverwaltung einer Immobilie durchgesetzt werden kann;

 

 

 

Regeln für Fernwärme und Wärmecontracting: Schluss mit zu hohen Nebenkosten

Unser Ziel für Berlin ist es, eine bezahlbare ökologisch nachhaltige und verbraucher*innenfreundliche Versorgung mit Wärme zu gewährleisten. Bei der Wärme- und Energiewende kommt der Fernwärme eine zentrale Rolle zu. Wir wollen die Einfallstore für Preissteigerungen und fehlerhafte Abrechnungen schließen, um Menschen zu entlasten.

 

Auf Landesebene bedeutet das für uns:

  • Landeseigene Wohnungsgesellschaften müssen auf Anfrage von Mieter*innen die gesetzliche geregelte Einsicht in ihre Wärmelieferverträge mit Dritten gewährleisten.
  • Das neue landeseigene Unternehmen Berlin Energie und Wärme AG hat alle Wärmelieferverträge der vormaligen Eigentümerin Vattenfall AG mit den entsprechenden Hauseigentümer*innen und -verwalter*innen übernommen. Wir begrüßen die nach dem Eigentumswechsel und der Umbenennung der AG erfolgte Anpassung der Preisänderungsklausel und fordern sie nun auf,
    • diese dahingehend zu überprüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben zum Abschluss der Verträge zum gegebenen Zeitpunkt erfüllt waren (z.B. Gebot Kostenneutralität und Gebot der Wirtschaftlichkeit);
    • diese insofern zu ändern, als dass die Preisgleitklausel (Preisanpassungsklausel) nicht auf den Börsenpreis des Wärmeträgers Bezug nimmt, die Tage des Einkaufs des Wärmeträgers und der Rechnungsstellung nicht umdatiert werden dürfen sowie sichergestellt ist, dass vielmehr nur die wirklich entstandenen Kosten in die Abrechnung des Wärmelieferanten an Vermieter*innen und in dessen Heizkostenabrechnung für die Mieter*innen einfließen dürfen.
  • Die Wärmeplanung Berlins muss transparent sein. Wir werden den Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung öffentlich auslegen und anschließend „Kiez-Wärmepläne“ erstellen – dafür muss die entsprechende KfW-Förderung für die energetische Stadtsanierung wieder eingeführt werden (KfW 432). Für die Verwirklichung der Wärmewende und eine erfolgreiche Reduzierung von Energieverbrauch ist die Akzeptanz der Menschen unabdingbar!
  • Wir wollen das Energiewirtschaftsgesetz dahingehend anpassen, dass auch die Versorgung der Allgemeinheit mit Wärme als Zielsetzung enthalten ist und die Wärmecontractor mit in den Anwendungsbereich einbezogen werden.
  • Stärkung der Verbraucherberatungen im Bereich Energie und Energieschulden

 

Die aktuellen Regelungen in der Fernwärmeverordnung des Bundes (AVBFernwärmeV), die auch auf das Wärmecontracting Anwendung finden, führen teils zu massiven Kostenexplosionen bei den Mietnebenkosten. Auf Bundesebene muss daher umgehend neu geregelt werden:

  • Wärme-Contracting in Mietwohnhäusern muss demselben Mietrecht unterstellt werden wie die Wärmeversorgung durch den oder die Vermieter*in. Das muss insbesondere für das Recht auf Einsicht in alle Belege gelten. Pflichten, die Vermieter*innen im Mietrecht die Umlage von Kosten auf die Mieter*innen erlauben, dürfen nicht erneut im Liefervertrag mit dem Wärmelieferanten vereinbart werden und an die Mieter*innen weitergeleitet werden. Das gilt z.B. für Instandsetzung, Instandhaltung, Wartung und für alle Übergaben von Leistungen an Dritte.
  • Fernwärme-/Wärmecontracting-Verträge dürfen auf dem privaten Wohnungsmarkt nicht mit verbundenen und/oder beherrschten Unternehmen geschlossen werden, insbesondere zur Verhinderung einer verdeckten, unzulässigen Umlage von Instandhaltungskosten.

 

Um Missbrauch und hohe Kosten zu verhindern, setzen wir uns auf Bundesebene des Weiteren für eine starke Preis- und Missbrauchsaufsicht über Fernwärmeversorgungsunternehmen ein. Zudem müssen in der Fernwärmeregulierung des Bundes (AVBFernwärmeV) die Preistransparenz erhöht werden und klare Regelungen geschaffen werden, dass nur die tatsächlich entstandenen Kosten an die Verbraucher*innen weitergegeben werden dürfen.

 

Wir werden uns gegenüber dem Bund dafür einsetzen, dass die Fördermittel für BEW und Geothermie deutlich aufgestockt werden. Insbesondere wird es langfristige Nachrangdarlehen, Darlehen mit tilgungsfreiem Beginn und Zuschüsse bedürfen, um die Wärmewende in Deutschland und Berlin zu ermöglichen.

 

Neben der Deckelung der Wärmekosten, kann auch die Sanierung von Gebäuden beim Sparen von Energiekosten helfen. Insbesondere die Nachkriegsbauten der 50er und 60er Jahre sind nur unzureichend gedämmt. In Gebäuden mit einer schlechten Dämmung leben häufiger Mieter*innen mit einem geringen Einkommen. Bei steigenden Energiepreisen sind sie besonders betroffen. Auf der anderen Seite führt die Umlage von Sanierungen über die Modernisierungsumlage zur Vertreibung von Mieter*innen mit geringem Einkommen. Die Bundesmittel für Sanierungen reichen nicht aus, um Sanierungen sozialverträglich zu gestalten, insbesondere da lediglich Komplettsanierungennanziert werden.

Doch auch einzelne und kleine Maßnahmen können einen wichtigen Beitrag zum Energiesparen liefern. Zudem können abschnittsweise Sanierungen sozialverträglicher gestaltet werden. Daher wollen wir landeseigene Programme weiterentwickeln, um sozialverträgliche Teilsanierungen im Bestand zu ermöglichen.

 

Zudem werden wir uns dafür einsetzen, dass im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung Immobilienbesitzer, die sich zum Anschluss an ein geplantes Fernwärmenetz verpflichten wollen, z. B. durch einen entsprechenden Benutzungsvertrag, temporäre Heizungen – auch „Pop-Up-Heizungen“ genannt – gefördert bekommen, bis der Anschluss an ein Wärmenetz möglich wird.

 

Maßnahmen zur Mietpreisregulierung auf Bundesebene

Im aktuellen Koalitionsvertrag auf Bundesebene konnten dank der SPD die Verlängerung der Mietpreisbremse um vier sowie das Umwandlungsverbot um fünf Jahre vereinbart. Dazu soll eine Expertengruppe von Mieter*innen- und Vermieter*innenorganisationen die mietrechtlichen Vorschriften reformieren. Diese Maßnahmen sind richtig, können aber nur ein allererster Schritt sein. Insbesondere die Probleme der Ballungszentren und in anderen Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten werden im Bund weiterhin nicht ausreichend angegangen. Daher fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder im Bundestag und in der Bundesregierung nachdrücklich auf, sich für folgende Maßnahmen einzusetzen:

  • die Einführung einer Länderöffnungsklausel, auf deren Grundlage Länder und Kommunen einen regional geltenden Mietenstopp von mindestens 5 Jahren in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten einführen können;
  • eine dauerhafte Entfristung der Mietpreisbremse und des Umwandlungsschutzes in § 250 BauGB;
    eine Streichung der Ausnahme für Wohnungen auf Zeit vom Geltungsbereich Mietpreisbremse sowie Einführung von Vorgaben für die Berechnung und Deckelung von Zuschlägen für möblierte Wohnungen;
  • eine Reform der Modernisierungsumlage, bei der umlagefähige Prozentsatz auf die Jahresmiete deutlich reduziert wird und die Umlagefähigkeit endet, sofern die Kosten der Modernisierung abgezahlt sind;
  • eine Absenkung der Kappungsgrenze (auch für Indexmieten), wonach in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt maximal eine Mietsteigerung um sechs Prozent innerhalb von drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zulässig sein soll;
  • eine Änderung der Betriebskostenverordnung (BetrKV) dahingehend, dass Grundsteuer künftig nicht mehr auf die Miete umgelegt werden kann;
  • die Einführung eines sozialen Gewerbemietrechts, damit auch Kleingewerbe, Handwerker *innen und soziale Einrichtungen besser vor finanzieller Überlastung und Verdrängung geschützt werden;
  • die Wiedereinführung eines wirksamen Vorkaufsrechts im Geltungsbereich sozialer Erhaltungssatzungen und dessen Stärkung durch die Möglichkeit zur Limitierung des Kaufpreises anhand des sozialen Ertragswerts der Immobilie.
  • die Ersetzung des Verkehrswertes in § 194 BauGB durch einen sozialen Ertragswert. Dies ist bei der vereinbarten Reform des BauGB zwingend zu beachten;
  • eine echte Reform des sektoralen Bebauungsplans, damit Länder und Kommunen auch in Gebieten nach § 34 BauGB mehr Gestaltungsmöglichkeiten für bezahlbares Wohnen und soziale Entwicklung erhalten;
  • eine angemessene Vertretung der Perspektive der Ballungszentren in der Expert*innengruppe zur Harmonisierung, Präzisierung und Reform des Mietrechts.

 

IV. Lebenswerte Nachbarschaften – attraktives Wohnumfeld für einen starken Zusammenhalt

 

Das Zuhause ist nicht nur die eigene Wohnung, sondern auch der Kiez und die Nachbarschaft, in der man lebt. Mit Räumen der Begegnung und mit Flächen für Sport und Freizeit. Mit Bäumen, Spielplätzen, Parks, Plätzen und Aufenthaltsorten, die lebendige Treffpunkte sind.

 

Mehr Grün, mehr Leben: Investitionen in Parks, Freiflächen und Plätze stärken

Grüne und offene urbane Flächen sind zentral für die Lebensqualität in unserer Stadt. Ganz im Sinne eines Volksparks, den die SPD im 19. Jahrhundert auf den Weg brachte, sollen Parks inklusiv und zugänglich sein. Eine Verschließung weiterer Grün- und Erholungsflächen lehnen wir ab.

  • Wir setzen uns für ein erweitertes Landesprogramm „Starke Kieze und starke Stadtplätze“ und eine Stärkung der bezirklichen Spielplatzkommissionen ein. Darüber soll mehr in unsere Parks und Plätze investiert sowie wenig genutzte Frei- und Verkehrsflächen umgestaltet werden. Ziele des Programms sollen die klimaresiliente Stadtentwicklung, Entsiegelung, Verschattung, Aufenthaltsqualität und Regenwasserbewirtschaftung sein. Laut Umweltgerechtigkeitsatlas besonders belastete Gebiete sollen bevorzugt bearbeitet und bei der Gestaltung die Belange der Biodiversität und des Artenschutzes beachtet werden.
  • Wir wollen – insbesondere in Kiezblöcken – die vorhandenen Verkehrsflächen intelligenter nutzen und gestalten, um zu mehr Aufenthaltsqualität, Begegnungsräumen und Sicherheit zu kommen.
  • Wir wollen mehr Grünraum im Bestand und weniger Hitzeinseln. Dachgärten, vertikale Begrünung und Mikroparks können dicht bebaute Gebiete zugunsten der dort lebenden Menschen aufwerten. In den immer heißer werdenden Zeiten brauchen Menschen neue Abkühlungsmöglichkeiten. Wir wollen gemeinsam mit lokalen Partnerorganisationen ein Projekt starten, um auch in Innenräumen sog. “Coole Zonen” einzurichten. Hier sollen Menschen kostenfrei und ohne Konsumzwang der Sommerhitze in der Stadt und in ihren Wohnungen entfliehen können. Ein Fokus werden wir zudem auf die Schaffung von Kühlmöglichkeiten in sozialen Einrichtungen und Schulen legen. Im Außenbereich wollen wir gezielt Wasserflächen und -spiele als lokale Kühlzonen einrichten und die Attraktivität und Qualität unserer kleinen wie großen Gewässer verbessern. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen ist eine finanzielle Beteiligung des Bundes unerlässlich. Wir unterstützen daher die Schaffung einer Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung im Grundgesetz.
  • Wir wollen eine gesetzliche Sicherung von Kleingärtenflächen. In der wachsenden Stadt und einem sich verdichtenden Umfeld brauchen wir sie neben Gemeinschaftsgärten – als Räume für Nachbarschaft, für Spaziergänge, Erholung und als Kaltluftorte. Daher treiben wir die Einführung eines Kleingartensicherungsgesetzes im Senat und Abgeordnetenhaus aktiv voran.

 

Der öffentliche Raum ist für alle da: Berlin als Vorbild einer inklusiven Stadtentwicklung

 

Wir setzen uns für eine integrierte, inklusive und feministische Stadtentwicklung ein. Eine, die die Bedürfnisse aller Bevölkerungsgruppen berücksichtigt. Das umfasst marginalisierte Gruppen und Menschen, die von gesellschaftlicher Ausgrenzung, Diskriminierung oder struktureller Benachteiligung betroffen sind – etwa aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Alter, sexueller Orientierung, sozialem Status, Familienkonstellation oder Behinderung. Denn sie sind häufig und in besonderem Maße von steigenden Mieten, prekären Wohnverhältnissen und dem mangelnden Zugang zu bezahlbarem Wohnraum betroffen. Eine zukunftsfähige Stadtplanung muss all diese Perspektiven konsequent mitdenken, um strukturelle Ungleichheiten nicht zu reproduzieren, sondern aktiv abzubauen. Durch eine intersektional-feministische Perspektive kann hier sichergestellt werden, dass der öffentliche Raum bedarfsorientiert, sicher und inklusiv geplant und gestaltet wird. Menschen brauchen eine ihren Bedürfnissen entsprechende Gestaltung des öffentlichen Raums, der ihnen einen sicheren Aufenthalt ermöglicht. Dazu gehören insbesondere Barrierefreiheit, das Vorhandensein von ausreichend öffentlichen Toiletten, Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeiten sowie eine Stadt der kürzeren Wege, inklusive Bebauungspläne, bessere Beleuchtung im öffentlichen Raum und vieles mehr. Bei der Planung neuer Radinfrastruktur ist stärker als bislang darauf zu achten, dass eine sichere Nutzung von Gebieten zur Naherholung, wie Parks, Uferpromenaden und Waldgebieten gewährleistet bleibt. Wir wollen Berlin zum Vorbild der altengerechten und feministischen Stadtplanung machen. Analog zum Vorreiter gendersensibler Stadtplanung in Wien werden wir zudem ein Pilotprojekt „Gender Mainstreaming in der Stadtplanung“ in einem Bezirk starten. Queere Wohnprojekte, Freizeit- und Kulturräume haben eine wichtige Funktion, damit queere Menschen gefahrlos und selbstbestimmt ihre Identität leben können. Wir wollen die bestehenden, historisch gewachsenen Strukturen in Berlin sichern und vor Verdrängung schützen und entsprechende Angebote, vor allem in den strukturschwachen Bezirken, weiter fördern und ausbauen.“

 

Wir setzen uns dafür ein, dass auch bei durch Bauarbeiten oder andere Hindernisse verursachte Veränderungen und Umleitungen des Verkehrs für alle Mobilitätsteilnehmer*innen gleichberechtigt vorgenommen werden. Dies bedeutet insbesondere die gleichwertige Schaffung von Umgehungen und Umfahrungen. Diese sind stets zugunsten der am meisten gefährdeten Nutzer*innen auszulegen und anzuordnen. Hierfür sind im Land Berlin einheitliche Vorgaben zu entwickeln, die auch die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllen. Die Umsetzung der sicheren und gleichwertigen Gestaltung von Verkehrsveränderungen, insbesondere bei Baustellen, durch die Träger der Baustelle ist konsequent zu kontrollieren.

 

Geschichte annehmen: Für einen neuen Umgang mit der Architektur der Ostmoderne

Wir wollen, dass die Architektur der Ostmoderne in Berlin stärker geschützt und als wichtiger Teil des städtischen Erbes anerkannt und erhalten wird. Viele Gebäude, Wohngebiete, Plätze und städtebauliche Konzepte aus der DDR-Zeit prägen bis heute das Stadtbild und spiegeln nicht nur architektonische, sondern auch gesellschaftliche Entwicklungen wider. Dabei muss auch die Ambivalenz dieses Erbes thematisiert werden: Während viele Bauwerke das Ideal einer sozialen und kollektiven Stadtgestaltung verkörpern, waren Stadtplanung und Architektur in der DDR zugleich Mittel politischer Machtausübung und Repression. Deshalb fordern wir verstärkte Maßnahmen zum Erhalt und zur denkmalgerechten Sanierung bedeutender Bauwerke sowie eine breitere öffentliche Auseinandersetzung mit diesem Erbe. Informations- und Bildungsangebote sollen nicht nur die städtebaulichen Leitideen der DDR vermitteln, sondern auch die Instrumentalisierung von Architektur und Stadtplanung durch einen autoritären Staat kritisch beleuchten.

 

Kinder, Jugendliche und Familie brauchen Platz: Öffentliche Räume für junge Menschen sichern

Städtische Freiräume müssen diverser werden. Dafür brauchen wir mehr für Kinder und Jugendliche geeignete Orte. Neben besser ausgestatteten Spielplätzen sind dies auch Begegnungsflächen für sportliche, kulturelle und andere Aktivitäten junger Menschen. Junge Menschen brauchen kosten- und konsumfreie Orte – drinnen wie draußen, an denen sie sich treffen und aufhalten können.

  • Wir setzen uns daher für mehr Treffpunkte, urbane Sportflächen, Bolzplätze, Club- und Kulturorte sowie offene Begegnungsstätten und Freizeitflächen ein, die ohne Konsumzwang zugänglich sind. Entsprechende Flächen müssen verbindlich auch in Neubaugebieten eingeplant werden. Insbesondere öffentliche Räume, wie Straßen, Plätze und Parks sind für junge Menschen ein zentraler Treffpunkt in der Freizeit. Damit hier künftig mehr Jugendorte entstehen können, wollen wir die Voraussetzungen für deren Gestaltung sowie langfristigen Erhalt und Pflege schaffen.
  • Wir wollen junge Menschen vor Verdrängung aus öffentlichen Räumen schützen, die meist wegen angeblicher Lärmbelästigung von Orten verdrängt werden. Daher setzen wir uns für eine Änderung im Immissionsschutzrecht ein, um eine befreiende Gleichstellung von Kindern und Jugendlichen zu erreichen.
  • Wir wollen die Spielplätze in unserer Stadt verbessern. Dafür entwickeln wir das Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP) weiter und statten es angemessenen mit finanziellen Mitteln aus.

 

Hierbei ist es zentral, junge Menschen bei der Planung und Entstehung dieser Räume und Plätze einzubeziehen. Die Partizipation junger Menschen bei der Gestaltung öffentlicher Räume stärkt die demokratische Teilhabe und sorgt dafür, dass Orte tatsächlich ihren Bedürfnissen entsprechen. Gerade in einer Stadt, in der junge Menschen massiv von Verdrängung betroffen sind, ist ihre Mitsprache Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit in der Stadtentwicklung.

 

Leben im Kiez: Nachbarschaft fördern und bürgerschaftliches Engagement stärken

Die soziale Infrastruktur einer Stadt ist entscheidend für das Zusammenleben. Wir setzen auf Nachbarschaftsprogramme und gezielte Förderungen, um soziale Bindungen zu stärken. Initiativen wie Quartiersmanagements, gemeinschaftlich genutzte Räume und bürgerschaftliches Engagement müssen aktiv unterstützt werden, um lebendige Nachbarschaften zu schaffen. Wir wollen dabei auch solche Kiez- und Nachbarschaftsinitiativen unterstützen, bei denen Menschen in ihren Kiezen Straßen, Wege oder öffentliche Plätze in lebendige Orte für ihre Mitmenschen verwandeln – von der grünen Oase zum Verweilen bis zur kreativen Bühne für Musiker*innen. Ganz konkret wollen wir dazu einen “Entsiegelungswettbewerb” einführen.

Wir setzen uns zudem für den Aufbau und die Förderung von Kiezkantinen ein – öffentliche Orte, an denen Menschen günstig, gesund und gemeinschaftlich essen können. Inspiriert von Modellen wie den public diners in England oder den Milchbars in Polen schaffen sie nicht nur Teilhabe durch gute Ernährung, sondern stärken auch den sozialen Zusammenhalt im Quartier.

 

Wir wollen das freiwillige und ehrenamtliche Engagement von Bürger*innen für die Umwelt unserer Stadt stärker anerkennen. Daher soll das Sammeln von Müll in Parks, in Gewässern oder an Straßen künftig in angemessener Weise belohnt werden, beispielsweise über die Ausgabe von Eintrittsgutscheinen für städtische Museen, Theater oder die Berliner Bäder-Betriebe. Einrichtungen, die regelmäßig Müll im Kiez sammeln, sollen eine Auszeichnung erhalten.

 

Mehr Bewegung, mehr Freiraum: Platz für Sport und Freizeit fest einplanen

Besonders in den 24 neuen Stadtquartieren muss darauf geachtet werden, dass genügend Raum für Sport und Freizeit entsteht. Wir setzen uns deshalb für eine verbindliche Quote für gedeckte und ungedeckte Sportflächen überall dort ein, wo neu gebaut wird. Damit stellen wir eine ausgewogene Stadtentwicklung für alle Altersgruppen sicher. Sportflächen werden auch für den nicht organisierten Sport zur Verfügung gestellt.

 

Kein Platz für Müll: Für mehr Sauberkeit und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum

Die zunehmende Vermüllung unserer Stadt belastet viele Menschen in ihrem Wohn- und Lebensumfeld und erfordert von allen Stellen des Landes entschlossenes Handeln. Wir fordern eine umfassende Initiative zur Bekämpfung von Müll in den Berliner Kiezen, die auch die besonderen Bedarfe in dicht besiedelten Bereichen der Stadt berücksichtigt.

  • Wir setzen konsequent auf eine Zero-Waste-Strategie. Daher wollen wir in Berlin eine Verpackungssteuer einführen, um die Vermüllung durch Einwegprodukte wirksam einzudämmen. Denn: Unser Ziel ist es, Müll gar nicht erst entstehen zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg für eine solche Steuer geebnet.
  • Wir wollen die erfolgreiche Reinigung von Parks und Grünanlagen sowie von Spielplätzen durch die BSR weiter ausbauen. Aktuell werden darüber 237 der über 2.500 Grünanlagen in Berlin gereinigt, die von den Bezirken als Schwerpunktbereiche ausgewählt wurden. Dabei übernimmt die BSR die Reinigung der Grünanlagen, insbesondere bei witterungsbedingt intensiver Nutzung an Wochenenden oder Feiertagen, während die Pflege weiterhin bei den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern verbleibt. Dieses Modell hat sich bewährt und hilft, dass Berlin auch im “Draußen-Zuhause” grüner und sauberer wird.
  • Wir wollen für alle Berliner*innen eine Möglichkeit zur kostenfreien Sperrmüllabholung einführen. Dabei soll es mindestens eine kostenfreie Abholung pro Jahr und Haushalt geben und dabei je bis zu 5 Kubikmeter abgeholt werden können. Gleichzeitig wollen wir die Bußgelder für die illegale Entsorgung von Sperrmüll weiter erhöhen.
  • Wir wollen das Modell der „Müll-Sheriffs“ Analog zur Parkraumbewirtschaftung müssen diese befugt sein, Ordnungswidrigkeiten wie illegale Müllentsorgung konsequent zu ahnden. Die daraus erzielten Einnahmen sollen den Bezirken zugutekommen, um weitere Maßnahmen zur Sauberkeit zu finanzieren.

 

Beschluss-PDF: