Antrag 84/I/2018 Durchschnittssatz der Zuweisung und Einstufung Musikschullehrer*innen

Status:
Annahme

Der Senat von Berlin und die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin werden gebeten sich dafür einzusetzen, den Durchschnittssatz der Zuweisung für die Erhöhung des Anteils der festangestellten Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer auf 20% in so einer Höhe festzulegen, dass bezirkliche Kürzungen der Honorarmittel für Ausgleichsfinanzierungen vermieden werden.

Des Weiteren wird empfohlen, bei der derzeitigen Sondersituation der Umwandlung von Honorarkräften zu festangestellten Mitarbeiter*innen in den Berliner Musikschulen arbeitnehmerähnliche Tätigkeiten bei der Einstufung in Erfahrungsstufen als Vordienstzeiten anzuerkennen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK III): Nachdem wegen des maßgeblichen Engagements der SPD-Fraktion die Erhöhung des Anteils von festangestellten Musikschullehrkräften gelungen war, wurden Anstrengungen zur Erhöhung der Honorare von freien Musikschullehrerinnen und -lehrern aufgenommen. Die parlamentarische Befassung erfolgte im Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten, hier: in den Sitzungen vom 15.1.2018 und vom 14.1.2019, sowie mithilfe von Senatsberichterstattung nach schriftlicher Anfrage und auf Be­stellung durch den Hauptausschuss, siehe: Drs. 18/17054 vom 27.11.2018 und RNr. 2208 vom 6.9.2019. Mit Beschlussfassung des Berliner Doppelhaushalts 2018/19 standen den Bezirken Mittel in Höhe von 1,2 Mio. Euro für knapp 105 Beschäftigungspositionen für Festanstellung von Musikschul­lehrerinnen und Musikschullehrern zur Verfügung. Mit dem darauffolgenden Doppelhaushalt wurden auch Mittel für die Erhöhung von Honoraren für Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer bereit­gestellt. Für das Jahr 2020 handelt es sich um Mittel in Höhe von 2,2 Mio. Euro, für das Jahr 2021 wurden Mittel in Höhe von 6,5 Mio. Euro zur Finanzierung der Erhöhung der Honorare in zwei Hono­rarstufen zur Verfügung gestellt. Nachdem sich die Ausfertigung der Ausführungsvorschrift „AV Honorare“ pandemiebedingt verzögert hatte, wurde in der Hauptausschusssitzung vom 23.9.2020 mitgeteilt, dass die Honorare um 15 Prozent, auf bis zu 32 Euro, rückwirkend zum 1.8.2020, angehoben wurden. Eine weitere Erhöhung auf 35 Euro zum 1.8.2021 ist senatsseitig in Prüfung.
Überweisungs-PDF: