Antrag 113/II/2023 Dringendst zusätzliche Finanzmittel für den besonderen Fahrdienst im Doppelhaushalt 2024/2025 einsetzen

Status:
Überweisung

Seit 2019 sind die Kosten für Taxifahrten in Berlin durch die Zehnte und Zwölfte Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr um fast 31 % angestiegen. Während der ganzen Zeit ist eine Anpassung der Leistungen für die Berechtigten des besonderen Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen allerdings ausgeblieben. Überfällig ist seit langem also eine entsprechende Kompensation durch die Erhöhung des Zuschusses zur Nutzung des Taxikontos bzw. der Streichung der Eigenbeteiligung. Dies ist auch deshalb gerecht, da bisher allen Berliner*innen mit dem 49 Euro-Ticket ein finanzieller Anreiz zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs geboten wird – nur denen nicht, die den ÖPNV u.a. aufgrund der Schwere ihrer Behinderungen nicht nutzen können. Das ist eine politisch produzierte Gerechtigkeitslücke.

 

Um die Benachteiligung der Nutzer*innen des Taxikontos zu beenden, braucht es im Doppelhaushalt 2024/2025 zusätzliche Finanzmittel für den besonderen Fahrdienst. Auf der Grundlage der erhöhten Haushaltsmittel hat eine Überarbeitung der Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes mit einer Erhöhung des Erstattungsbetrages zum Taxikonto (als Bestandteil des Sonderfahrdienstes) und dem Wegfall der Eigenbeteiligungspauschale zu erfolgen.

 

Es geht auch um die Glaubwürdigkeit der SPD bzw. der politisch Verantwortlichen in Sen ASGIVA. Den Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen, u.a. dem Berliner Behindertenparlament, wurden diese Änderungen bereits politisch zugesagt.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: AH Fraktion (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

Stellungnahme erbeten von AK 8
Überweisungs-PDF: