Den Kreisen wird es durch eine Änderung des Organisationsstatuts ermöglicht, Doppelspitzen als Vorsitzende zu wählen.
Dazu wird im Organisationsstatut der SPD Berlin nach § 23a Absatz 3 ein neuer Absatz 4 eingefügt:
„Anstelle einer oder eines Vorsitzenden aus § 23a Abs. 3 kann eine auf das Geschlecht bezogene paritätisch besetzte Doppelspitze, davon eine Frau, gewählt werden.“
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt (Konsens)
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