Antrag 267/I/2025 Doppelgebühren im Einbürgerungsverfahren stoppen!

Status:
Annahme mit Änderungen

Die SPD fordert die Abgeordnetenhausfraktion der SPD und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senates dazu auf, die mehrfache Erhebung von Gebühren im Rahmen der Antragsstellung im Einbürgerungsverfahren im Land Berlin umgehend zu stoppen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Berliner Senates werden aufgefordert, ein Verfahren zu etablieren, auf dessen Grundlage das Landeseinwanderungsamt (LEA) auf die Erhebung der Gebühr für einen vor dem 1. Januar 2024 bei einem Bezirk gestellten Erstantrag auf Einbürgerung verzichten bzw. diese erstatten soll, sofern nach diesem Datum online ein zweiter Antrag beim LEA gestellt wurde.

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Berliner Senates werden aufgefordert, ein Verfahren zu etablieren, auf dessen Grundlage das Landeseinwanderungsamt (LEA) auf die Erhebung der Gebühr für einen vor dem 1. Januar 2024 bei einem Bezirk gestellten Erstantrag auf Einbürgerung verzichten bzw. diese erstatten soll, sofern nach diesem Datum online ein zweiter Antrag beim LEA gestellt wurde.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme des Senats 2026:
SenInnSport

Stellungnahme des Senat-SenInnSports 2026:
Der Senat hat die Effizienz des LEA durch eine konsequente Digitalisierung der Prozesse und mehr Personal entscheidend gesteigert. Auch wenn die hohe Zahl an Neuanträgen und Altfällen weiter eine Herausforderung darstellt, greifen die getroffenen Maßnahmen: Nachdem das LEA 2024 die Zuständigkeit von den Bezirken übernommen hatte, haben sich die Einbürgerungen bereits im ersten Jahr auf 21.802 Fälle verdoppelt. Im Jahr 2025 konnte dieser Erfolg auf 39.034 Einbürgerungen gesteigert werden, was nahezu einer Vervierfachung gegenüber dem Niveau von 2023 entspricht. Auch vor der Zentralisierung gestellte Anträge werden weiterbearbeitet. Eine neue Antragsstellung ist möglich, aber nicht nötig. Dabei gilt: Jede Antragstellung – ob Erst- oder Onlineantrag – ist mit einer Bearbeitungsgebühr verbunden. Eine Bearbeitung kann nur bei Zahlung der Gebühr erfolgen; eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. Hierauf wird bei der Antragstellung ausdrücklich hingewiesen. Ein Gebührenverzicht für Zweitanträge ist weder rechtlich möglich noch technisch umsetzbar.
Überweisungs-PDF: