Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Senat werden aufgefordert, sich für die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle für Diskriminierungsfälle für Schule und Kita am Parlament einzusetzen.
Die unabhängige Beschwerdestelle fungiert als Ansprechpartner und Beratungsstelle für Schüler*innen, Eltern und schulisches Personal und veröffentlicht darüber hinaus jährlich einen Arbeitsbericht. Bei der Einrichtung der unabhängigen Beschwerdestelle ist zu gewährleisten, dass diese als eigenständige, unabhängige und weisungsfreie Stelle am Parlament angesiedelt und bedarfsgerecht ausgestattet wird. Der für Schule und Kita zuständige Bereich soll organisatorisch so aufgebaut werden, dass er die notwendige pädagogische und juristische Expertise aufweist.
Zu den für die unabhängige Beschwerdestelle einzuführenden Rechten gehören:
- Ersuchen um mündliche und schriftliche Auskünfte und Berichte, Vorlage von Akten und sonstigen Unterlagen und Gestattung von Ortsbesichtigungen (insbesondere Schulbesuchen)
- Das Recht, Maßnahmen vorzuschlagen und Handlungsempfehlungen zu geben.
- Recht, Handlungsempfehlungen bezogen auf den Abbau von institutionellen und strukturellen Diskriminierungen an den Antidiskriminierungsbeauftragten der zuständigen Verwaltung zu geben, in besonderen Fällen Eskalationsrechte über und in Abstimmung mit dem Antidiskriminierungsbeauftragten der zuständigen Verwaltung.