Antrag 57/I/2020 Digitalpakt nachhaltig umsetzen und weiterentwickeln

Status:
Erledigt

Aus dem Digitalpakt Schule stehen dem Land Berlin in den nächsten fünf Jahren 257 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist der Ausbau und Aufbau der digitalen IT-Infrastruktur in den Schulen, um eine Grundlage für erfolgreiches digitales Lernen und für eine sinnvolle Förderung der Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen.

 

Für dieses Ziel kann die Bereitstellung und Schaffung einer technischen Grundausstattung allerdings nur ein erster Schritt sein. Der Digitalpakt ist als Impulsgebung für die Berliner Schulen im Hinblick auf den digitalen und medialen Ausbau der Schulen und des Unterrichts zu verstehen, die es vom Land Berlin aufzunehmen und nachhaltig zu einem geschlossenen Medienkonzept umzusetzen gilt. Dabei müssen insbesondere die Bezirke bedarfsgerecht unterstützt werden.

 

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhauses und des Senats daher dazu auf, die bevorstehende Umsetzung des Digitalpaktes nachhaltig zu unterstützen und zu diesem Zwecke folgende Forderungen umzusetzen:

 

1: Bezirke bei IT-Wartung und -Betrieb personell unterstützen

Die Wartung, der Betrieb und Support muss mit dem Ausbau der wachsenden schulischen IT-Infrastruktur personell ausgebaut werden. Dazu braucht es an jeder Schule mind. eine feste, vollzeitbeschäftigte IT und Medienpädagogische Stelle und ausreichend Personal in den zuständigen Abteilungen der Bezirksämter. Die zur Finanzierung dieser zusätzlichen Personalstellen benötigten Mittel sind vom Land zu erbringen. Zu betonen ist hierbei, dass die Wartung, der Betrieb und Support der IT Infrastruktur einer Schule nicht in die Hände von Lehrkräften gelegt werden soll. Beim Ausbau der Stellen sollen Schulen in sozial schwieriger Lage bevorzugt berücksichtigt werden.

 

2: verbindliche Festlegung auf Betriebssysteme und Anwendungsprogramme

Für eine erfolgreiche Digitalisierung der Schulen spielt neben der Ausstattung an digitaler Hardware der Schulen auch Software-Ausstattung eine entscheidende Rolle. Hierzu müssen im ersten Schritt vor allem Schulen, die bislang nur ungenügend mit moderner und funktionstüchtiger IT-Infrastruktur ausgestattet sind, bei der Beantragung von Mittel aus dem Digitalpakt unterstützt und in besonderer Weise berücksichtigt werden. Im zweiten Schritt braucht es für grundlegende Betriebssysteme und Anwendungsbereiche eine landesweite Standardisierung. Um den Schulen dennoch eine individuelle Schwerpunktsetzungen zu ermöglichen, soll die Senatsverwaltung eine Basis-Softwarelösung für alle Schulen festlegen. Diese festgelegten Basis-Betriebssysteme und -Anwendungsprogramme werden darüber hinaus den Schulen vom Land kostenfrei, auf Dauer und volllizenziert bereitgestellt. Dabei sind im Sinne der digitalen Souveränität quelloffene Softwarelösungen unter freier Lizenz zu bevorzugen.

 

3: Schulen bei der Erarbeitung der Medienkonzepte entlasten

Die Vorlage eines Medienkonzepts ist Voraussetzung für die Beantragung der Mittel aus dem Digitalpakt. Zur Entlastung der Schulen bei der Erarbeitung ist daher von der Senatsbildungsverwaltung ein Schema für ein Digitalisierungskonzept zu erstellen, worauf die Schulen ähnlich wie einem Baukastensystem entsprechend der eigenen Bedürfnisse zugreifen können. Die Erarbeitung und Auswertung der Medienkonzepte ist durch einen schulübergreifenden Erfahrungsaustausch zu begleiten.

 

4: Verschlankung des Antragsverfahrens

Die Mittel im Digitalpaket fließen nicht schnell genug ab. Das liegt mitunter an den strengen Fördervoraussetzungen. Wir fordern, dass ein schnellerer Abfluss der Mittel über eine Vereinfachung der Fördervoraussetzungen sichergestellt wird. Bspw. soll es künftig genügen, dass die Schulen Eckpunkte (Baukastensystem) ihres Medienkonzeptes einreichen und eine ernsthafte Weiterentwicklung des Konzepts garantieren.

 

5: Schulpersonal unterstützen und Medienforum ausbauen

Damit der Ausbau an technischer Grundausstattung auch im Unterricht zu den gewünschten Bildungserfolgen führt, muss das Lehrpersonal an Schulen geschult werden. Bei diesen Schulungen sollte vor allem auch auf das verschiedene Expertiselevel der Lehrkräfte im Umgang mit aber auch die Reflektion der neuen technischen Ausstattung geachtet werden. So soll sichergestellt werden, dass unerfahrenen Lehrkräften einen leichten Einstieg in die Nutzung gewährleistet wird und erfahrenere Lehrkräfte direkt von den erweiterten Möglichkeiten der neuen Ausstattung profitieren können. Gleichzeitig brauchen die Schulen ein größeres, kostenfreies Angebot an digitalen Lehr- und Lernmaterialien.

Deshalb wird das Medienforum der Senatsverwaltung massiv ausgebaut, um

  • bedarfsgerechte Medien-Fortbildungen für das Lehrpersonal zu schaffen,
  • frei verfügbare, landeseigene digitale Lehr- und Lernmaterialien für sämtliche Fächer und Jahrgänge (Open Educational Resources) zu erstellen und anzubieten sowie
  • das Online-Angebot für Lehrer*innen damit erheblich zu erweitern.
  • Fort- und Weiterbildungskurse für Lehrkräfte /Seiteneinsteiger*innen und sog. LOVLs, zum Einsatz digitaler Medien und Materialien im Unterricht
  • Eine sichere Online-Plattform für Online-Unterricht bereitzustellen, womit auch online Klassenstunden abgehalten werden können.

 

Es gilt festzustellen, dass einmalige 5 Mrd. € nicht ausreichen um eine Nachhaltige Finanzierung zu gewährleisten. Bei einem (nach seriösen Schätzungen) jährlichen Bedarf von 20 Mrd. Euro muss der Digitalpakt nachverhandelt werden. In einer Nachverhandlung sollen insbesondere auch Universitäten berücksichtigt werden. Denn die Qualifikation des Personals ist eine Gelingensbedingung für Digitalisierung.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme Neufassung 64/I/2020 (Konsens)