Antrag 116/I/2026 Digitale sexualisierte Gewalt wirksam bekämpfen – Schutzlücken bei Deepfakes schließen

Nicht einvernehmliche sexualisierende Deepfakes sind eine Form digitaler, geschlechtsspezifischer Gewalt. Sie verletzen die sexuelle Selbstbestimmung, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Menschenwürde der Betroffenen. Besonders betroffen sind Frauen, queere Menschen und Personen, die öffentlich sichtbar sind. Sexualisierende Deepfakes dienen häufig der Erniedrigung, Einschüchterung, politischen Diskreditierung und dem Versuch, Betroffene aus Öffentlichkeit und Debatte zu verdrängen. Die vorhandene Rechtslage schützt erwachsene Betroffene bislang nicht ausreichend. Während es bei kinder- und jugendpornographischen Deepfakes bereits weitergehende Strafnormen gibt, bestehen bei sexualisierenden Deepfakes zulasten Erwachsener weiterhin erhebliche Schutzlücken.

 

Die Landesfrauenkonferenz begrüßt, dass auf europäischer Ebene die nicht einvernehmliche Weitergabe von intimem oder manipuliertem Material künftig verbindlicher erfasst werden muss. Diese Vorgaben müssen in Deutschland unverzüglich, wirksam und opferorientiert umgesetzt werden und sind zu evaluieren.

 

Der Landesparteitag fordert deshalb die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, die SPD-geführten Länder sowie die zuständigen Bundesministerien auf,

  1. eine eigenständige Strafnorm zur Bekämpfung sexualisierender Deepfakes und vergleichbarer digitaler Fälschungen zu schaffen, die mindestens das unbefugte Herstellen, Verwenden, Verbreiten, öffentliche Zugänglichmachen und Androhen der Veröffentlichung solcher Inhalte erfasst, wenn reale Personen ohne Einwilligung sexualbezogen oder als Opfer sexueller Übergriffe dargestellt werden;
  2. die Schutzlücke für erwachsene Betroffene ausdrücklich zu schließen und dabei klarzustellen, dass auch wirklichkeitsnahe KI-generierte oder anderweitig digital manipulierte Inhalte erfasst sind;
  3. Darstellungen eines sexuellen Übergriffs, einer Vergewaltigung oder anderer sexualisierter Gewalt gegen reale Personen als besonders schweren Fall auszugestalten, weil hier die sexualisierte Erniedrigung und die Eingriffsintensität besonders hoch sind;
  4. Doxing, wiederholtes Hochladen, koordinierte Kampagnen, gewerbsmäßige Verbreitung sowie die Verbindung mit Bedrohung, Erpressung oder Nachstellung als strafschärfende Umstände zu regeln;
  5. Betroffenenrechte zu stärken, insbesondere durch erleichterte Lösch- und Sperransprüche, zügige Auskunftsansprüche gegen Plattformen, besseren Zugang zu Nebenklage, psychosozialer Prozessbegleitung und Opferentschädigung sowie klare Zuständigkeiten bei Polizei und Staatsanwaltschaften;
  6. die europarechtlichen Vorgaben zügig und opferorientiert umzusetzen und dabei nicht beim Mindeststandard stehenzubleiben.

 

Verbietet „digitale Vergewaltigung“

Die Bundesregierung muss prüfen, wie öffentliche sexualisierte Äußerungen über reale Personen wirksamer sanktioniert und unterbunden werden können, wenn sie der Erniedrigung, Einschüchterung, politischen Verdrängung oder geschlechtsspezifischen Hassmobilisierung dienen.

Die öffentliche Verbreitung sexualisierter Fantasien und Gewaltvorstellungen über reale Personen ist als ehrverletzende Form digitaler Gewalt anzuerkennen und rechtlich wirksam zu erfassen.

Deshalb ist zu prüfen,

  • ob die Ehrschutzdelikte sowie weitere bestehende Straftatbestände diese Formen sexualisierter Herabwürdigung ausreichend erfassen,
  • ob gezielte öffentliche sexualisierte Fantasien über reale Personen, insbesondere Vergewaltigungsfantasien, als eigenständige Form digitaler ehrverletzender Gewalt geregelt werden können,
  • ob Plattformen verpflichtet werden können, entsprechende Inhalte mit erkennbar erniedrigendem, einschüchterndem oder kampagnenförmigem Charakter schneller zu löschen und Accounts wirksamer zu sanktionieren.

 

Die SPD stellt klar:
Die öffentliche sexualisierte Herabwürdigung realer Personen ist keine Bagatelle, sondern eine schwerwiegende Form geschlechtsspezifischer digitaler Gewalt. Die Rechtsordnung muss Betroffene davor besser schützen.