Antrag 57/I/2022 Die Wiederherstellung der Parität in der Schulkonferenz an Berliner Schulen

Status:
Erledigt

Seit der letzten Schulgesetzänderung wurde die Zusammensetzung der Schulkonferenz geändert. So kann die Konferenz des schulischen Personals (Gesamtkonferenz) fünf statt vorher vier stimmberechtigte Mitglieder in die Schulkonferenz, dem obersten Beratungs- und Beschlussgremium, wählen, wobei mindestens je eine dieser Personen dem sonstigen pädagogischen Personal der Schule aus der ergänzenden Förderung und Betreuung und der schulbezogenen Jugendsozialarbeit angehören soll […].

Die Intention die Schulsozialarbeit stärker in die schulischen Gremien zu integrieren unterstützen wir. So kann die Schulsozialarbeit auch in der Schulkonferenz wichtige Sichtweisen mit einfließen lassen und die Gremienarbeit unterstützen.

Gleichzeitig teilen wir die Bedenken der Berliner Schüler*innenschaft, dass in dem Zuge die paritätische Besetzung der Schulkonferenz aufgelockert wurde. So wurde das paritätische Verhältnis zwischen pädagogischem Personal, Eltern und Schüler*innen aufgebrochen. Diese Änderung fällt eindeutig zulasten der Schüler*innen und Eltern aus und lässt sich nicht mit dem legitimen Interesse begründen, die Schulsozialarbeit stärker zu integrieren.

Wir fordern eine Regelung, in der die Sichtweisen der Schulsozialarbeit in der Schulkonferenz eingebracht werden können, die Parität jedoch erhalten bleibt. Wir fordern daher das Schulgesetz erneut zu ändern, sodass die Schulsozialarbeit mit Stimmrecht der Schulkonferenz angehört, jedoch künftig auf das vier Personen Kontingent des pädagogischen Personals zu wählen ist. Die Änderung soll vor Schuljahresbeginn rechtlich umgesetzt werden

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch tätiges Handeln (Konsens)