Antrag 51/II/2019 Die Umlagefähigkeit der Grundsteuer abschaffen

Status:
Erledigt

Die SPD-Fraktion des Bundestags und die SPD-Mitglieder in der Regierung der Bundesrepublik Deutschland werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung – BetrKV) dahingehend geändert wird, dass die Grundsteuer nicht mehr zu  den umlagefähigen Betriebskosten gerechnet werden kann.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Beschlusslage (Antrag 28.1/II/2018) (Konsens)