Die SPD-Fraktion des Bundestags und die SPD-Mitglieder in der Regierung der Bundesrepublik Deutschland werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung – BetrKV) dahingehend geändert wird, dass die Grundsteuer nicht mehr zu den umlagefähigen Betriebskosten gerechnet werden kann.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Beschlusslage (Antrag 28.1/II/2018) (Konsens)
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