dass die SPD auf Landesebene sowie die Mandatsträger:innen der SPD im Abgeordnetenhaus und im Senat:
- Sich für das Verbot der Verwendung des Begriffes „Mafia“ – als Markenzeichen für ökonomische Aktivitäten bzw. bei Anmeldungen von Gewerbe einsetzen (wie z.B. für Pizzerias und/oder mobile Läden in Berlin).
- Mit einer landesweiten Umfrage prüfen, – wo im Einzelhandel und in der Gastronomie territoriale Kontrollen und die Dominanz mafiös organisierter Gruppen existieren, die in Restaurants und Cafés Schutzgeld erpressen und Drogengeschäften nachgehen – inwiefern Versuche der Einschüchterung und Bestechung von Mitarbeiter*innen des öffentlichen Dienstes durch mOK-Akteur*innen unternommen wurden.
- Sich für eine Informations- und Sensibilisierungskampagne zur mOK einsetzen, um Betroffene und Opfer mafiöser Organisierter Kriminalität (mOK) durch z.B. Anonymisierungsmaßnahmen zu schützen und zu informieren, welche Anlaufstellen sie kontaktieren können, um ihre Abwehrstrategien gegen mOK zu stärken.
- Die Anzahl der für die Bekämpfung und Prävention von mOK eingesetzten Ermittler*innen und Sozialarbeiter*innen in den Bezirken erhöhen.
- Einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Ausarbeitung geeigneter Rechtsvorschriften mit dem Ziel der Bekämpfung des Mafia-Phänomens und zur Vorbereitung regelmäßiger Untersuchungen und Recherchen zur Überwachung mafiöser krimineller Aktivitäten einsetzen.
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: AG Migration und Vielfalt, FA III - Innen- und Rechtspolitik (Konsens)
PDF:
Beschluss:
Annahme in der Fassung des Parteitag
Text des Beschlusses:
dass die SPD auf Landesebene sowie die Mandatsträger:innen der SPD im Abgeordnetenhaus und im Senat:
- Sich für das Verbot der Verwendung des Begriffes „Mafia“ – als Markenzeichen für ökonomische Aktivitäten bzw. bei Anmeldungen von Gewerbe einsetzen (wie z.B. für Pizzerias und/oder mobile Läden in Berlin).
- Mit einer landesweiten Umfrage prüfen, – wo im Einzelhandel und in der Gastronomie territoriale Kontrollen und die Dominanz mafiös organisierter Gruppen existieren, die in Restaurants und Cafés Schutzgeld erpressen und Drogengeschäften nachgehen – inwiefern Versuche der Einschüchterung und Bestechung von Mitarbeiter*innen des öffentlichen Dienstes durch mOK-Akteur*innen unternommen wurden.
- Sich für eine Informations- und Sensibilisierungskampagne zur mOK einsetzen, um Betroffene und Opfer mafiöser Organisierter Kriminalität (mOK) durch z.B. Anonymisierungsmaßnahmen zu schützen und zu informieren, welche Anlaufstellen sie kontaktieren können, um ihre Abwehrstrategien gegen mOK zu stärken.
- Die Anzahl der für die Bekämpfung und Prävention von mOK eingesetzten Ermittler*innen und Sozialarbeiter*innen in den Bezirken erhöhen.
- Eine parlamentarische Kommission zur Ausarbeitung geeigneter Rechtsvorschriften mit dem Ziel der Bekämpfung des Mafia-Phänomens und zur Vorbereitung regelmäßiger Untersuchungen und Recherchen zur Überwachung mafiöser krimineller Aktivitäten einsetzen.
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:
Erledigt, da der Senat nach einer bundeseinheitlichen Definition verfährt, wonach Organisierte Kriminalität die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten ist, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen, unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken. Demgegenüber findet der Begriff „mafiose organisierte Kriminalität (mOK)“ mangels Definition keine Verwendung.
Stellungnahme AH-Fraktion 2024:
Für den AK1 und die sozialdemokratischen Innenpolitiker*innen ist der Kampf gegen die organisierte Kriminalität eines der Hauptanliegen für die Sicherheit in Berlin. Inwieweit der Begriff der mafiosen organisierten Kriminalität (mOK) hier weiterhilft ist Bestandteil einer anhaltenden Debatte. Die Abteilung LKA IV im Landeskriminalamt, welches für die Bearbeitung der organisierten Kriminalität zuständig ist, spricht hier bevorzugt von „schwerer strukturelle Kriminalität“.
Im Koalitionsvertrag ist dazu festgehalten, dass der Kampf gegen die Organisierte Kriminalität verstärkt wird. Dazu wurden im Doppelhaushalt 2024/2025 sechs zusätzliche Stellen bei der Staatsanwaltschaft Berlin geschaffen, die zur Stärkung der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und nachhaltiger Abschöpfungsverfahren genutzt werden sollen. Denn die Vermögensabschöpfung und der Einzug von illegal erlangtem Vermögen ist einer der Hauptansatzpunkte im Vorgehen gegen die organisierten Kriminalität. Zudem setzt sich die SPD-Fraktion für die ressortübergreifende Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und die Geldwäsche mit dem LKA Berlin, der Staatsanwaltschaft und der Senatsverwaltung für Finanzen ein.
Darüber hinaus nehmen Vertreter*innen des AK1 der SPD-Fraktion Berlin regelmäßig an fachpolitischen Gesprächsrunden speziell auch zu mafioser organisierter Kriminalität teil, z.B. die Berliner Gespräche zu mafiöser Organisierter Kriminalität (mOK).
Überweisungs-PDF: