Unabhängige Buchhandlungen leisten einen großen Beitrag zur kulturellen Landschaft. Um sie zu stärken, zeichnet die Bundesregierung Buchhandlungen, die sich in besonderem Maße um das Kulturgut Buch und das kulturelle Leben vor Ort verdient gemacht haben, mit dem Deutschen Buchhandlungspreis aus. Nun wurden jedoch drei Buchhandlungen vom Kulturstaatsminister Weimar vom Preis ausgeschlossen. Es handelt sich um “The Golden Shop” in Bremen, “Rote Straße” in Göttingen sowie die “Schwankende Weltkugel” in Berlin. Sie alle haben den Preis in der Vergangenheit bereits erhalten und leisten einen Beitrag für die plurale und linke Zivilgesellschaft.
Die konkreten Vorwürfe gegen die Buchhandlungen sind jedoch nicht bekannt, auch nicht dem Kulturstaatsminister selbst. Es wurde vom Haber-Verfahren Gebrauch gemacht, nach dem eine Anfrage einer Behörde beim Verfassungsschutz erfolgen kann, wenn der Verdacht besteht, dass extremistische Institutionen staatlich gefördert werden. Das BKM bekommt dann lediglich eine Meldung, dass dem Verfassungsschutz Hinweise vorliegen – welcher Art diese sind, bleibt völlig unklar.
Die jüngst erfolgte Überprüfung von Nominierten für den Deutschen Buchhandlungspreis und das damit verbundene Misstrauen gegenüber der Jury sind absolut unverhältnismäßig. Die betroffenen linken Buchhandlungen sind Räume der Kapitalismuskritik, diese Räume von kultureller Förderung auszuschließen, ist falsch. Staatliche Sicherheitsbewertung von linken Kulturschaffenden darf keine akzeptierte Normalität werden. Eine freiheitliche Demokratie muss mit Kapitalismuskritik klarkommen. Es muss klar benannt werden: Weimer betreibt hier eine politische Einflussnahme von rechts auf einen Kulturpreis.
Deshalb fordern wir:
- eine klare Positionierung der SPD gegen dieses Vorgehen des Kulturstaatsministers
- die Vergabe des Buchhandlungspreis an alle Buchhandlungen, die die Jury vorgesehen hat
Meinungsfreiheit und kulturelle Vielfalt schützen – autoritären Ausschlusskriterien entgegentreten!
Eine freie und vielfältige Kulturlandschaft ist zentral für eine funktionierende Demokratie. So leisten zum Beispiel unabhängige Buchhandlungen einen großen Beitrag zu einer lebendigen demokratischen Öffentlichkeit. Um sie zu stärken, zeichnet die Bundesregierung Buchhandlungen, die sich in besonderem Maße um das Kulturgut Buch und das kulturelle Leben vor Ort verdient gemacht haben, mit dem Deutschen Buchhandlungspreis aus. Die Entscheidung über die Auszeichnungen trifft eine unabhängige Fachjury.
Entgegen der Entscheidung dieser unabhängigen Fachjury entschied der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, einige der prämierten Buchhandlungen von der Preisverleihung 2025 auszuschließen. Diese Entscheidung beruhte auf den Ergebnissen des sog. Haber-Verfahren.
Beim Haber-Verfahren erfolgt eine Abfrage, ob dem Bundesamt für Verfassungsschutz zu einer Institution, die ggf. staatliche Mittel erhalten soll, Erkenntnisse vorliegen. Der Behörde wird lediglich mitgeteilt, ob Erkenntnisse vorliegen oder nicht – welcher Art diese Erkenntnisse sind, bleibt unklar. Laut dem Bundesministerium des Innern soll mit dem Haber-Verfahren verhindert werden, dass staatliches Geld an „extremistische oder terroristische Organisationen und Personen” geht.
Allerdings ist auch dann, wenn das Haber-Verfahren zur Mitteilung führt, dass Erkenntnisse zu einer Person oder Institution vorliegen, völlig unklar, welcher Art diese Erkenntnisse sind und ob die die Einstufung als “extremistisch” oder “terroristisch” überhaupt tragen können. Betroffene werden über die Überprüfung nicht informiert und können sich daher auch nicht in einem rechtsstaatlichen Verfahren gegen mögliche Ergebnisse wehren. Nicht zuletzt gibt es ernsthafte Zweifel daran, ob überhaupt eine ausreichende Rechtsgrundlage dafür besteht, im Rahmen von Preisverleihungen oder Förderentscheidungen Informationen des Bundesamts für Verfassungsschutz abzurufen.
Dass Menschen oder Institutionen, die beispielsweise Forschungsgelder oder Kulturförderung beantragen, durch den Verfassungsschutz überprüft werden, ist unverhältnismäßig. Dass die Entscheidung einer unabhängigen Jury auf einer derart unklaren Tatsachengrundlage ausgehebelt wurde, ist völlig inakzeptabel. Die betroffenen Buchhandlungen werden damit unter einen Generalverdacht gestellt, gegen den sie sich nicht wehren können. So ist bis heute ist nicht bekannt, welche Vorwürfe gegen die Buchhandlungen erhoben werden, die von der Preisverleihung ausgeschlossen wurden – und unklar ist auch, in welchen Fällen das Haber-Verfahren noch zur Anwendung gekommen ist, ohne dass die Betroffenen oder die Öffentlichkeit jemals davon erfahren konnten.
Wir lehnen daher den Einsatz des Haber-Verfahrens ab. Die Ereignisse rund um den Deutschen Buchhandlungspreis besorgen uns zutiefst und dürfen sich nicht wiederholen.
