Antrag 83/II/2019 Die Attraktivität der wachsenden Stadt erhalten für alle

Status:
Erledigt

Wir fordern

  • die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats auf, sich dafür einzusetzen, dass die gesetzlichen Regelungen zur Erhöhung der Wohnraum-Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel-Mieterhöhung, § 558 BGB) für einen Zeitraum von 5 Jahren für Gebiete mit besonderer Marktanspannung außer Kraft gesetzt wird.
  • einen qualifizierten Mietspiegel als bundesrechtliche Grundlage für die Erstellung des Mietspiegels. Dieser ist dergestalt anzupassen, dass der Erhebungszeitraum auf die jeweils 10 zurück liegenden Jahre ausgedehnt wird, sowie bei der Erhebung alle Mieten – also auch Bestandsmieten – mit der Quote ihres Vorhandenseins berücksichtigt werden
  • die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses auf, sich im Wege einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass die gesetzlichen Regelungen zur Umlage von Modernisierungs-Mieterhöhungen (§ 559 ff. BGB) ersatzlos entfallen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Beschlusslage (Konsens)