Die mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) 2004 eingeführte volle Verbeitragung von Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in der Kranken- und Pflegeversicherung während der Auszahlungsphase ist wieder abzuschaffen; die entsprechenden Regelungen sind auf den Rechtsstand vor Inkrafttreten des GMG (halber Beitragssatz) zurückzuführen.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)