Es wird eine Gesetzesänderung erwirkt, nach welcher erst ab dem dritten Tag der Krankheit von Kindern und Heranwachsenden mit Behinderung ein ärztliches Attest für die Kinderkrankmeldung der Eltern vonnöten ist. Zuvor reicht die reine Information des Elternteils gegenüber der/dem Arbeitgeber*in. Das Kinderkrankengeld soll trotzdem ab dem ersten Tag der Krankheit gezahlt werden.
Es wird eine Gesetzesänderung erwirkt, nach welcher erst ab dem dritten Tag der Krankheit von Kindern und Heranwachsenden mit Behinderung ein ärztliches Attest für die Kinderkrankmeldung der Eltern vonnöten ist. Zuvor reicht die reine Information des Elternteils gegenüber der/dem Arbeitgeber*in. Das Kinderkrankengeld soll trotzdem ab dem ersten Tag der Krankheit gezahlt werden.