Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, bei den Berliner Krankenkassen darauf hinzuwirken, dass aus den Vorab-Kostenübernahmeerklärungen künftig klar hervorgeht, dass der darin enthaltene Passus zur Rückforderung der Rechnungskosten bei einer als nicht medizinisch begründeten stationären Behandlung sich nicht auf Versicherte bezieht, die diese Erklärungen zur Vorlage im Krankenhaus erhalten, sondern sich ausschließlich an das aufnehmende Krankenhaus richten.
Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, bei den Berliner Krankenkassen darauf hinzuwirken, dass aus den Vorab-Kostenübernahmeerklärungen künftig klar hervorgeht, dass der darin enthaltene Passus zur Rückforderung der Rechnungskosten bei einer als nicht medizinisch begründeten stationären Behandlung sich nicht auf Versicherte bezieht, die diese Erklärungen zur Vorlage im Krankenhaus erhalten, sondern sich ausschließlich an das aufnehmende Krankenhaus richten.